Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Einwohnerfragestunde  

 
 
14. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 3
Gremium: 6. WP Kreistag Landkreis Börde
Datum: Mi, 17.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:00
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

Susan Bonath aus Haldensleben berichtete, dass ihr zugetragen wurde, dass die Kunden des Jobcenters Börde nicht mehr nach Wohnort aufgeteilt werden, sondern nach Nummern. Dadurch müssen beispielsweise Kunden aus Haldensleben zum Jobcenter nach Oschersleben usw. Sie bat um Auskunft, ob diese Informationen stimmen und bat um eine Begründung.

 

Dr. Marcus Waselewski (Leiter des Fachdienstes Soziales) erklärte, dass das Jobcenter Börde eine neue Zuordnung vorgenommen hat. Wichtig für den Bürger ist jedoch, dass er weiterhin seinen Antrag beim Jobcenter in Wohnortnähe abgeben kann. Dass der Sachverhalt woanders bearbeitet wird, ist durchaus möglich.

 

Frau Bonath erwiderte, dass sie von mehreren Kunden gehört hatte, die trotzdem fahren mussten, weil bestimmte Sachen am wohnortnahen Jobcenter nicht einzureichen waren oder nicht geklärt werden konnten.

 

Da es sich um eine unspezifische Anfrage handelt, auf die sich nur kursorisch antworten ließe, schlug der Kreistagsvorsitzende vor, dass Herrn Dr. Waselewski, wenn möglich, solche Fälle zugeleitet werden. Dann wäre eine konkrete Beantwortung und Prüfung möglich.

Er bat als Lösungsvorschlag, dass sich die betroffenen Personen direkt mit Herrn Dr. Waselewski in Verbindung setzen.

 

Jan Hoffman aus Haldensleben sprach im Namen der Bürgerinitiative (BI) „FÜR Haldensleben“ und richtete sich an den Landrat zur bekannten Situation in Haldensleben.

Landrat Hans Walker teilte der BI in einer zusammengefassten Antwort auf unterschiedliche Anfragen mit, dass durch ihn unzählige Gespräche und zwei erfolglose Mediationsversuche unternommen wurden und nahm aus diesem Grund nicht am „Runden Tisch“ am 07.04.2017 teil.

 

Herr Hoffman erklärte, dass die Kommunalaufsicht dem Landrat untersteht. Die Kommunalaufsicht unterliegt dem Opportunitätsprinzip und hat lediglich die Verwaltung und die Bürgermeisterin zu begleiten. Inzwischen prägt sich das Bild in der Öffentlichkeit, dass gegen die Bürgermeisterin gearbeitet wird, indem Rechtsberatungen für die stellvertretende Bürgermeisterin, die Angestellte der Stadt Haldensleben ist, und den Stadtratsvorsitzenden erfolgen und Anordnungen erfolgen, die aus seiner Sicht Rechtsverstöße fordern. Unverständlich sei die Berufung einer Stellvertreterin der stellvertretenden Bürgermeisterin, welche durch die Kommunalaufsicht als rechtskonform begründet wurde.

 

Die Zuständigkeit der von der Bürgerinitiative eingereichten Fachaufsichtsbeschwerde wurde vom Landrat negiert und als Dienstaufsichtsbeschwerde an den Stadtrat weitergeleitet, obwohl dieser in der Beschwerde involviert ist. Eine Antwort vom Landrat erhielt die BI nicht. Lediglich der Stadtratsvorsitzende teilte das Ergebnis in einem handschriftlich korrigierten Schreiben mit.

 

Herr Hoffman wies auf ein Fernsehinterview des Landrats hin, bei dem erklärt wurde, dass der Landkreis nicht aktiv wird, solange keine Rechtsverstöße vorliegen. Er hinterfragte, ob sich der Landrat nicht in der Pflicht sieht, alles Erdenkliche zu tun, um die Situation zu ändern. Herr Walker hat die Möglichkeit und die Pflicht als Dienstaufsichtsbehörde in das Verfahren gegen die Bürgermeisterin und für die Bürger des Landkreises einzutreten. Weiterhin habe er die Pflicht als Vermittler für alle Städte und Gemeinden des Landkreises zu fungieren und sie gegenüber dem Land Sachsen-Anhalt zu vertreten.

 

Torsten Schubert (CDU) kam um 16:11 Uhr zur Sitzung hinzu.

Es waren somit 45 Kreistagsmitglieder plus Landrat anwesend.

 

Herr Hoffman betonte, dass der Landrat die Möglichkeit gehabt hat und immer noch hat, deeskalierend zu wirken, indem er das Disziplinarverfahren an sich zieht.

Die BI möchte die Rücknahme der Suspendierung und somit eine Beschleunigung des Disziplinarverfahrens gegen die Bürgermeisterin der Stadt Haldensleben bewirken. Hierzu überreichte Herr Hoffman dem Landrat eine Sammlung von über 450 Unterschriften.

Er bat Herrn Walker, jede dieser Unterschrift als Willensbekundung zu sehen.

Auf Zwischenruf von Norbert Eichler (CDU) erklärte Herr Hoffman, dass er bereits eine Frage gestellt hatte und bejahte, dass es sich bei seinem Redebeitrag um ein Statement handelt.

 

Herr Geisthardt erläuterte, dass er in der Regel bei Anfragen von Einwohnern großzügig ist, aber keine politischen Reden und politischen Statements gewünscht sind. Er forderte Herrn Hoffman auf, die Fragen so zu formulieren, dass sie beantwortbar sind und nicht mehr oder minder in Form einer Unterstellung der Nichtrechtmäßigkeit der Handlung der Verwaltung. Er wies darauf hin, dass grundsätzlich die von Herrn Hoffman vorgetragenen Inhalte nichtöffentlich zu behandeln sind.

 

Landrat Hans Walker berichtete, dass die Situation mehrfach zwischen der Bürgerinitiative und der Verwaltung besprochen wurde. In Deutschland herrscht eine Gewaltenteilung. Derzeit befassen sich die Gerichte damit. Herr Walker betonte, dass in diesem Fall nicht eine stellvertretende Bürgermeisterin sondern eine amtierende Bürgermeisterin, die eingesetzt ist, handelt. Dies kann sich in dem Moment ändern, wenn eine andere Rechtssituation vorliegt. Der Landrat wird bei Sachlagen handeln, die nicht rechtskonform sind.

 

Die Beantwortung der Anfrage erfolgt schriftlich.