Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Erste Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2017  

 
 
28. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 6.4
Gremium: Kreisausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 26.04.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:02 - 16:26
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
2017/20/0427 Erste Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2017
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker FDLin Finanzen
Kluge Fachbereichsleiter 2
Federführend:FD Finanzen Bearbeiter/-in: Bäker, Ines

Herr Stichnoth (CDU) bat darum, dass das Organigramm der Kreisverwaltung bis zur Sitzung des Kreistages am 17.05.2017 erneuert und ausgetauscht wird.

 

Herr Schmette (CDU) hinterfragte, ob nur die Abschreibung mit 3 Mio. Euro in den Haushalt eingeflossen sei, oder auch die Fördermittel von Dritten als Sonderposten dagegen gesetzt wurden. Weiterhin wollte er wissen, auf welcher Basis die Abschreibungen insgesamt gewürdigt und welche Abschreibungszeiträume angesetzt wurden.

 

Frau Bäker (Fachdienstleiterin Finanzen) erklärte, dass durch die Kreisverwaltung das Infrastrukturvermögen, welches der Eigenbetrieb Straßenbau und -unterhaltung in seiner Eröffnungsbilanz ausgewiesen hat, berücksichtigt wurde. In gleichem Umfang wurden für die Jahre 1994 – 2005 alle Fördermittel, die direkt oder indirekt in den Ausbau von Straßen geflossen sind, ermittelt. Im Konkreten waren das die Fördermittel aus dem Entflechtungsgesetz und die Investitionspauschale, die in Straßen geflossen ist. Die daraus entstehende Differenz wurde dann zum Stichtag 01.07.2005 als immaterielles Vermögen in die Eröffnungsbilanz des Landkreises übernommen.

Dieses immaterielle Vermögen wird abgeschrieben. Die Summe von 3,3 Mio. Euro ist bereits der „Nettobetrag“, welcher berücksichtigt wurde.

 

Zur Bewertung des Vermögens des Landkreises gab es eine Lenkungsgruppe, welche zur Vorbereitung der Umstellung auf die Doppik gegründet wurde. Diese beschloss einen Leitfaden, welchem die konkreten Festlegungen zum Bewertungsverfahren und zu den Abschreibungssätzen zu entnehmen sind. Danach sind die entsprechenden Abschreibungen ermittelt worden. Das Alter der Vermögensgegenstände wurde ebenfalls berücksichtigt. In den zur Zeit erstellten Jahresabschlüssen werden die Vermögensgegenstände, die in der geprüften Eröffnungsbilanz festgestellt werden hinsichtlich der Ermittlung der Sonderposten und der Abschreibungen berücksichtigt.


Die Vorlage wurde mit einer Stimmenthaltung zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet.