Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Erste Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2017  

 
 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Mo, 24.04.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:10
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
2017/20/0427 Erste Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2017
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker FDLin Finanzen
Kluge Fachbereichsleiter 2
Federführend:FD Finanzen Bearbeiter/-in: Bäker, Ines

Frau Bäker gibt einen Überblick über den 1. Nachtragshaushalt 2017. In dem Nachtragshaushalt wurden die Hinweise und Anmerkungen des Landesverwaltungsamtes zum Haushalt 2017 mit berücksichtigt. Es ist ein wesentlich höheres Volumen im Ergebnisplan zu verzeichnen .Die Ursache dafür liegen in der vollen Veranschlagung der FAG Zuweisung im Ergebnisplan.

Es wurden höhere Kosten für die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz auf Grund der neuen Regelungen des Bundes ab 01.07.2017 eingeplant. Für die Hilfen zur Erziehung sind  steigende  Heimkosten eingeplant.  Die höheren Aufwendungen resultieren aus der Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes.

 

In der Diskussion ergeben sich einzelne Fragen zum Unterhaltsvorschuss, die Frau Herzig anschließend beantwortet.

 

Frau Schünemann fragt an und möchte diese Frage im Protokoll festgehalten haben: Wie man mit Leuten umgehen will, die generell Massenbetrug begehen bzw. wie der Staat damit umgehen will,  um diesen Betrug im Rahmen zu halten.

 

Frau Herzig erklärt, wenn die Verwaltung vom Betrug Kenntnis hat, wird dem auch nachgegangen. Voraussetzung ist, dass es beweisbar ist.

 

Weiterhin wird das Problem der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge angesprochen. Die Kosten die dadurch entstehen sind u. a. auch  die stationäre Unterbringung. Da hierfür das Land in der Leistungsverpflichtung steht, aber die Bearbeitung dort sehr lange dauert, hat der Landkreis aktuell noch hohe Außenstände.

 

Herr Dill möchte auf den Sachverhalt Migration folgendes hinweisen:

Es gibt ein Problem mit dem rein formalen Übergang in einen Anerkennungsstatus mit Übergang zum Jobcenter. Dieser verändert nicht den Betreuungsbedarf der Familien und erst recht nicht der Kinder. Hier werden riesige Probleme in der Integration der Kinder und  Schüler gesehen. Er erklärt, dass es aus Sicht der örtlichen Kommunen keine weiteren Ressorcen gibt.

 

Frau Herzig sieht dieses Problem auch. Der Landkreis ist diesbezüglich in der Diskussion mit dem Land. Hier gibt es derzeit große Finanzierungslücken. Im nächsten Kreistag am 17.05. gibt es eine Grundsatzbeschlussfassung, d. h. der Landkreis wird ein Integrationskonzept beschließen. In diesem Konzept sind Handlungsfelder wie frühkindliche Bildung, Beschulung etc. enthalten.

Die Gemeinden vor Ort müssen sich da dann auch noch mehr dort mit einbringen, als das bisher der Fall war.

 

Von den anwesenden Mitgliedern gab es keine Bedenken und Widersprüche. Sie befürworten die Nachtragshaushaltssatzung und geben die Empfehlung zur  Beschlussfassung.