Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Erste Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2017 Berichterstatterin: Ines Bäker, Fachdienstleiterin Finanzen  

 
 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses
TOP: Ö 5.3
Gremium: Kultur- und Sozialausschuss
Datum: Mi, 19.04.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55
Raum: - Sitzungsraum II -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
2017/20/0427 Erste Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2017
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker FDLin Finanzen
Kluge Fachbereichsleiter 2
Federführend:FD Finanzen Bearbeiter/-in: Bäker, Ines

Frau Bäker informiert über die Veränderungen im 1. Nachtrag. Die  wesentlichen Veränderungen resultieren aus der vollständigen Veranschlagung der FAG-Zuweisungen im Ergebnisplan statt bisher im Finanzplan, den höheren Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft für anerkannte Asylbewerber und den höheren Aufwendungen für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz auf Grund der neuen gesetzlichen Regelungen ab 01.07.2017. Weiterhin wurden die Abschreibungen erhöht, da die Abschreibungen für das Infrastrukturvermögen bisher nicht in voller Höhe enthalten waren. Der Hebesatz der Kreisumlage wurde nicht verändert. Durch die höheren Steuereinnahmen der Gemeinden lt. Orientierungsdaten des Statistischen Landesamtes vom Dezember 2016 liegen die Mehreinnahmen bei 714,3 TEUR.  Der Entwurf ist in Erträgen und Aufwendungen ausgeglichen

 

Im investiven Bereich wurden die beantragten Maßnahmen aus dem STARK III Programm aktualisiert, die Jahresscheiben beim Neubau des Kreishauses unter Beibehaltung der Gesamtsumme von 26,2 Mio. EUR angepasst und der Zuschuss an den EB Straßenbau um 408,0 TEUR auf 1,0 Mio. EUR erhöht.

 

Zu der Anfrage von Herrn Schmette, warum die Abschreibungen im Nachtrag erheblich gestiegen sind, erläuterte Frau Bäker die Problematik der Abschreibungen im Zusammenhang mit der Übertragung des Infrastrukturvermögens auf den Eigenbetrieb Straßenbau und –unterhaltung.

 

Die Mitglieder des Fachausschusses stimmen der Ersten Nachtragshaushaltssatzung zu, so dass diese an den Kreisausschuss weitergeleitet werden kann.