Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Frau Bäker informiert über die Veränderungen im 1. Nachtrag. Die wesentlichen Veränderungen resultieren aus der vollständigen Veranschlagung der FAG-Zuweisungen im Ergebnisplan statt bisher im Finanzplan, den höheren Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft für anerkannte Asylbewerber und den höheren Aufwendungen für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz auf Grund der neuen gesetzlichen Regelungen ab 01.07.2017. Weiterhin wurden die Abschreibungen erhöht, da die Abschreibungen für das Infrastrukturvermögen bisher nicht in voller Höhe enthalten waren. Der Hebesatz der Kreisumlage wurde nicht verändert. Durch die höheren Steuereinnahmen der Gemeinden lt. Orientierungsdaten des Statistischen Landesamtes vom Dezember 2016 liegen die Mehreinnahmen bei 714,3 TEUR. Der Entwurf ist in Erträgen und Aufwendungen ausgeglichen
Im investiven Bereich wurden die beantragten Maßnahmen aus dem STARK III Programm aktualisiert, die Jahresscheiben beim Neubau des Kreishauses unter Beibehaltung der Gesamtsumme von 26,2 Mio. EUR angepasst und der Zuschuss an den EB Straßenbau um 408,0 TEUR auf 1,0 Mio. EUR erhöht.
Zu der Anfrage von Herrn Schmette, warum die Abschreibungen im Nachtrag erheblich gestiegen sind, erläuterte Frau Bäker die Problematik der Abschreibungen im Zusammenhang mit der Übertragung des Infrastrukturvermögens auf den Eigenbetrieb Straßenbau und –unterhaltung.
Die Mitglieder des Fachausschusses stimmen der Ersten Nachtragshaushaltssatzung zu, so dass diese an den Kreisausschuss weitergeleitet werden kann.
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