Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Hierzu gibt ebenfalls Herr Torka Informationen.
Seit Februar 2016 gibt es ein neues Landeswaldgesetz. Dort ist festgelegt dass die Unteren Forstbehörden s.g. Forstausschüsse zur Beratung einzurichten haben. Dieser Verpflichtung ist der Landkreis jetzt nachgekommen. Es wurden sämtliche Eigentumsformen des Waldes Gebeten, Vorschläge zur Besetzung eines solchen Ausschusses zu benennen. Dies ist so erfolgt. Am 21.06.2017 wird der Landrat die vorgeschlagenen Mitglieder in den Ausschuss berufen. Dafür wird die Entschädigungssatzung für berufene Mitglieder angepasst werden. Hauptaufgabe des Forstausschusses soll sein, Informationen und Beratungen an die Forstbehörde über den Waldbereich (Probleme, Forstschädlinge, Saatgutgewinnung, Waldbrandschutz etc.) zu geben.
Die Information wird zur Kenntnis genommen.
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