Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Erste Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2017  

 
 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 4.1
Gremium: Umwelt- und Wirtschaftsausschuss
Datum: Mi, 19.04.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:40
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
2017/20/0427 Erste Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2017
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker FDLin Finanzen
Kluge Fachbereichsleiter 2
Federführend:FD Finanzen Bearbeiter/-in: Bäker, Ines

Frau Bäker erläutert die Vorlage zur Ersten Nachtragshaushaltssatzung.

 

Es gab einige Änderungen, die sich nach dem Beschluss zur HH-Satzung ergeben haben.

Es wurden u. a. Hinweise des Landesverwaltungsamtes zum Haushalt 2017 berücksichtigt. So wurde z. B. die FAG-Zuweisung im Ergebnisplan eingestellt. Weiterhin wurde die Neuregelung zum Unterhaltsvorschussgesetz berücksichtigt. Dieses sind zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 1,8 Mio EUR. Weiterhin entstehen höhere Kosten für die Heimunterbringung von Kindern, da die Personalkosten für die Betreiber ansteigen. Mehrausgaben gibt es ebenfalls für die Unterbringung der anerkannten Asylbewerber. Mehrerträge aus der Kreisumlage werden zur Deckung der v. g. Ausgaben eingesetzt.

 

Im Finanzplan wurden die STARK III-Maßnahmen nochmals aktualisiert.

Für den Neubau des Kreishauses wurden die Jahresscheiben 2017 und 2018 nochmals verändert, wobei der Gesamtbetrag gleich bleibt. Eine weitere Änderung ist der Zuschuss an den Eigenbetrieb Straßenbau und –unterhaltung für Investitionen, d. h. eine Anhebung auf eine Mio EUR, so dass die Eigenmittel für die Fördermittel entsprechend zur Verfügung stehen.

 

Herr Müller stellt eine Anfrage zur Berechnung der Kreisumlage. Da diese sehr spezifisch ist, empfiehlt der Vorsitzende der Verwaltung, dazu schriftliche Ausführungen vorzubereiten.

 

Die Ausführungen werden ohne Anfragen zur Kenntnis genommen. Über die Vorlage wird abgestimmt. Sie wird einstimmig an den Kreisausschuss bzw. Kreistag weitergeleitet.