Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Erste Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2017  

 
 
27. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 6.2 Beschluss:2017/20/0427
Gremium: Kreisausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 05.04.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 15:54
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
2017/20/0427 Erste Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2017
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker FDLin Finanzen
Kluge Fachbereichsleiter 2
Federführend:FD Finanzen Bearbeiter/-in: Bäker, Ines

Herr Kluge führte in die Thematik ein und erklärte, dass den Rahmen für die Erstellung des Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2017 zum einen die Veränderungen seit Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2017 und zum anderen die Verfügung zur Haushaltssatzung bilden.

Die Eröffnungsbilanz wird mit dem Prüfbericht des Fachdienstes Rechnungsprüfung dem Kreistag auf seiner Sitzung am 17.05.2017 vorgelegt. Eine Beanstandung des Nachtragshaushaltes bzw. des Haushaltsplanes 2018 ist aufgrund einer fehlenden Eröffnungsbilanz somit ausgeschlossen.

Aufgrund der Verfügung des Landesverwaltungsamtes wurden die Zuweisungen für Kreisstraßen und die Zuweisungen vom Finanzausgleichsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (FAG) im Ergebnisplan als Erträge veranschlagt. Die Finanzierung der Tilgung erfolgt aus Abschreibungen. Grundsätzlich werden Investitionen aus Investitionspauschalen, Krediten, Verkaufserlösen oder Abschreiben finanziert.

 

Zur Kreditgenehmigung fügte Herr Kluge an, dass der Kreistag dazu bereits am 22.02.2017 den Beitrittsbeschluss gefasst hatte. Im Nachtragshaushaltsplan wurden die Kredite reduziert. Grund dafür ist die Verschiebung der Kreditaufnahme für das Kreishaus, da ein höherer Bedarf in 2017 als in 2018 durch den geplanten früheren Umzugstermin besteht. Außerdem besteht ein geringerer Kreditbedarf für die STARK III Maßnahmen.

 

Zum Finanzplan führte er aus, dass eine Überarbeitung aufgrund der negativen Finanzmitteländerungen bis 2019 erfolgte. Ursache ist nach wie vor die Vorfinanzierung der STARK III Vorhaben.

Somit wurde der Verfügung des Landesverwaltungsamtes Rechnung getragen, erklärte Herr Kluge.

 

Er stellte die Änderungen zum Haushaltsplan vor:

  1. Finanzierung im Bereich des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG)

Im Bereich des KiFöG wurden Änderungen in Erträgen und Aufwendungen in Höhe von 400.000 EUR vorgenommen. Diese Thematik soll detaillierter im Jugendhilfeausschuss beraten werden.

  1. Höhere Kosten der Heimunterbringung

Die Kostenerhöhung beträgt circa 800.000 EUR wegen der Vorhaben aufgrund der Kontrollen durch das Gewerbeaufsichtsamt. Der Landkreis rechnet damit, dass die Träger deshalb in Kostenverhandlungen im dem Landkreis eintreten werden.

  1. Abschreibungen

Zu den bisherigen Abschreibungen in Höhe von 4,2 Mio. EUR wurden zusätzliche Abschreibungen in Höhe von 3,3 Mio. EUR aufgenommen. Die Finanzierung erfolgt aus höheren Erträgen, die im Ergebnisplan veranschlagt wurden. Damit wird die Möglichkeit für Investitionen verbessert. Daraus resultiert keine Belastung für die Städte und Gemeinden.

Die Kreisstraßen sind nicht Bestandteil des Haushaltes des Landkreises, sondern sind im Haushalt des Eigenbetriebes entsprechend darzustellen.

  1. Personalaufwendungen

Bei den Personalaufwendungen wurden keine Änderungen vorgenommen. Herr Kluge wies darauf hin, dass die Folgen der neuen Entgeltordnung noch nicht beziffert werden können, da die Antragstellung durch die Beschäftigten bis Ende 2017 möglich ist.

  1. Investitionen

Zu den STARK III Maßnahmen übergab er das Wort an Frau Arnold.

 

Katrin Arnold (Leiterin des Fachdienstes Gebäudemanagement) erklärte, dass aus der ersten Antragsrunde im STARK III ELER-Programm (ELER - Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) zwei Zuwendungen für die Sporthalle des Bördegymnasiums Wanzleben und die Gemeinschaftsschule in Eilsleben erteilt wurden. Die Fördermittelbescheide wurden dem Landrat am 24.02.2017 überreicht.

Nun sollen die Planerleistungen ausgeschrieben werden.

Zur zweiten Antragsrunde mit Stichtag zum 28.10. wurden Fördermittel für die Gemeinschaftsschule Wanzleben, die Sporthalle der Gemeinschaftsschule in Wanzleben und das Gymnasium in Wolmirstedt beantragt. Die Verwaltung rechnet kurzfristig mit einer Rückmeldung hinsichtlich der Vollständigkeitsprüfung und der Überprüfung der Plausibilität der Antragsunterlagen.

In Vorbereitung der dritten Antragsrunde zum Stichtag 30.06. werden Antragsunterlagen erstellt für die Sporthalle Erxleben. Die Gemeinde und Verbandsgemeinde haben als Eigentümer hier das Gespräch mit dem Landkreis als Nutzer gesucht. Weiterhin soll ein Antrag für die Sekundarschule in Zielitz gestellt werden, nachdem der Demografiecheck nachgeholt wurde. Für Wolmirstedt wurde ein Schulstandortkonzept aufgestellt. Der ursprünglich geplante Anbau an die Gutenberg-Schule wurde daher einvernehmlich nicht beantragt und durchgeführt.

In der ersten Antragsrunde des STARK III EFRE-Programms (EFRE - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) wurden Fördermittel für die Ohrelandhalle in Haldensleben und die Sporthalle am Bruch in Oschersleben beantragt. Für die erste Antragsrunde stehen insgesamt 96 Mio. EUR zur Verfügung.

Zur zweiten EFRE-Antragsrunde werden keine Anträge gestellt.

Für die dritte Antragsrunde sind im Raum Oschersleben aufgrund des Prüfauftrages des Kreisausschusses die Sekundarschule V geplant. Eigentümer ist hier die Stadt Oschersleben. Der Demografiecheck für diese Schule ist noch nicht bestätigt. Mitte April kann festgelegt werden, ob ein Antrag gestellt werden kann.

Frau Arnold informierte, dass die IKT-Richtlinie (Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und ihres Einsatzes an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt) in der Lesefassung im Umlauf ist.

 

 

Frank Senkel (DIE GRÜNEN/PIRATEN) bat um Darstellung der inhaltlichen Lösung für den Schulstandort Wolmirstedt bezüglich der Äußerung von Frau Arnold.

Hinsichtlich seiner damaligen Anfrage zur Gegenüberstellung von Änderungen der Eingruppierung bedauerte er, dass diese Übersicht nicht vorliegt. Herr Senkel bat für den Nachtragshaushalt um die Darstellung der konkreten Änderungen im Rahmen der Umstrukturierung und Umgruppierungen.

 

Herr Kluge erklärte zur zweiten Anfrage von Herrn Senkel, dass aus seinem Empfinden, dass sich bei der letzten Beratung verständigt wurde, dass die Anfrage zur Höher- und Herabgruppierung, da sie im vergangenen Jahr ausführlich beraten wurde, mit den Änderungen der Entgeltordnung beantwortet wird. Wenn Herr Senkel diese Darstellung separat wünscht, wird diese nachgeholt.

 

Die Beantwortung der Anfrage erfolgt schriftlich.

 

Frau Arnold berichtete, dass mit dem Schulstandortkonzept festgestellt wurde, dass die Schulen fusionieren müssen.

 

 

Thomas Schmette (CDU) hinterfragte, weshalb die erhöhten Abschreibungen aufgrund der Kreisstraßen langfristig nicht zur Erhöhung der Kreisumlage führen.

 

Ines Bäker (Leiterin des Fachdienstes Finanzen) erläuterte, dass der Landkreis im Jahr 2017 durch die Systemumstellung höhere Zuweisungen aus dem FAG erhält.

Weil der Landkreis nicht genügt finanzielle Mittel hat, wurde im Haushaltsplan ein Teil der Mittel als Einzahlung im Finanzplan eingestellt. Dies hatte die Kommunalaufsicht beanstandet. Im Nachtragshaushalt wurde dies rückgängig gemacht. 2,2 Mio. EUR aus dem FAG und 600.000 EUR aus Straßenbaulastzuweisungen, die für Investitionen und Tilgung eingesetzt werden sollten, werden nicht mehr als Einzahlung im Finanzplan sondern als Ertrag und Einzahlung im Ergebnisplan veranschlagt. Diese Mittel können nun zur Deckung der Abschreibungen genutzt werden.

 

Herr Schmette merkte an, dass dies ein einmaliger Effekt ist. Im nächsten Jahr führt jedoch die erhöhte Abschreibung zur Erhöhung der Kreisumlage führen.

 

Frau Bäker erwiderte, dass davon ausgegangen werden kann, dass mit dem neuen FAG eine gewisse Kontinuität im Rahmen der Zuwendungen erfolgt und der Landkreis somit im nächsten Jahr etwa die gleichen Mittel zur Verfügung gestellt bekommt. Die im Nachtrag geplanten Abschreibungen steigen ebenso nicht mehr an. Daher dürfte es aufgrund der Abschreibungen keine Erhöhung der Kreisumlage in den Folgejahren geben.

 

Herr Schmette erkundigte sich, ob erneut erhöhte Abschreibungen dann zu erhöhten Umlagen führen würden.

 

Frau Bäker bejahte dies.

 

Herr Schmette bat zu prüfen, ob die Abschreibungen nicht beim Eigenbetrieb „Straßenbau und –unterhaltung“ belassen bleiben können.

 

Frau Bäker ergänzte, dass die Abschreibungen für die Kreisstraßen generell im Haushalt des Landkreises gefehlt haben. Dies ist im Zuge der Erstellung der Eröffnungsbilanz festgestellt worden. Bislang wurden bei der Erarbeitung der Eröffnungsbilanz nur die Investitionen an Kreisstraßen seit Bildung des Eigenbetriebes im Jahr 2005 berücksichtigt. Nunmehr wurde festgestellt, dass die Mittel für Abschreibungen im Haushalt des Landkreises als auch im Haushalt des Eigenbetriebes fehlen. Der Eigenbetrieb hatte mit der Bildung in seiner Eröffnungsbilanz das Straßenvermögen nicht als Vermögen auf der Aktivseite ausgewiesen und gleichzeitig auf der Passivseite einen Sonderposten in gleicher Höhe gebildet hatte, sodass der Eigenbetrieb Abschreibungen und Auflösung von Sonderposten in gleicher Höhe hatte und daher keine Mittel erwirtschaftet hatte für Investitionen. Die Investitionen an Kreisstraßen hatte bislang der Landkreis zur Verfügung stellen müssen.

Der Fehler wurde im Zuge des Nachtragshaushaltsplanes bereinigt.

Frau Bäker betonte, dass kein Ermessen gegeben ist, sondern die Abschreibungen aufgenommen werden müssen und der Landkreis dazu verpflichtet ist.

Daraus ergibt sich jedoch auch der Vorteil, dass zukünftig mehr Mittel für Investitionen zur Verfügung stehen.

Sinn und Zweck der Doppik ist die unter anderem die Darstellung des Vermögensverzehrs.

 

Herr Kluge ergänzte, dass Fehler nicht Schuldzuweisung bedeutet, sondern damals zum Stand der Dinge gehandelt wurde und der heutige Kenntnisstand ein anderer ist.

 

Martin Stichnoth (CDU) bat die Darstellung von Frau Bäker zur Anfrage von Herrn Schmette schriftlich nachzureichen.

Zur IKT-Richtlinie bat Herrn Stichnoth um kurzfristige Mitteilung, wer im Landkreis federführend für diesen Aufgabenbereich zuständig ist und wie mit den Antragsfristen umgegangen wird. Die erste Antragsfrist wurde vom 31.03. auf den 30.04. verschoben. Da der Landkreis über eine IT-Abteilung verfügt, wäre eine kommunale Zusammenarbeit mit den Gemeinden vorteilhaft.

 

Die Beantwortung der Anfrage erfolgt schriftlich.

 

Auf Nachfrage von Manfred Nörthen (DIE LINKE) wird die Übersicht zur Entwicklung der Kreisumlage für die Gemeinden nachgereicht.

 

Burkhard Kanngießer (SPD) bat um Erläuterung des § 6 der Satzung. Durch den Gesetzgeber wurden die Festlegungen im § 103 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) formuliert. Daher ist für ihn nicht schlüssig, weshalb es den § 6 gibt.

 

Frau Bäker erklärte, dass im KVG LSA unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten sind, die definiert werden müssen, so dass festgelegt werden muss, ab welcher Größenordnung ein Nachtragshaushalt erstellt werden soll. Dies kann prozentual vom Haushaltsvolumen oder in absoluten Zahlen festgelegt werden. Dies hat jede Kommune für sich festzulegen.

In der eigentlichen Haushaltssatzung wurden diese Wertgrenzen festgelegt. Da keine Änderung der Wertgrenze erfolgte, wurde dieser Satz eingefügt.

 

Herr Kanngießer schlug vor, diese Grenzen in den Nachtrag aufzunehmen.

 

Frau Bäker wies darauf hin, dass es im Land Sachsen-Anhalt verbindliche Muster für diese Satzung gibt und sich der Landkreis daran halten muss. Es wird geprüft eine Möglichkeit zu finden, wie die ursprünglichen Festlegungen dargestellt werden können.

 

Frank Hüttemann (SPD) schlug diesbezüglich vor, statt „Festlegungen“ „Wertgrenzen“ zu schreiben und nachrichtlich eine Anlage beizufügen, in der die Wertgrenzen aufgeführt werden.

 

Frau Bäker stimmte dem zu.

 

 

Dr. Dieter Schwarz (FUWG) erklärte, dass er dem Nachtrag in dieser Sitzung nicht zustimmen kann, solange die Auswirkungen auf spezifische Gemeinden nicht dargestellt wurden. Üblicherweise werden Änderungen bei über 500 Seiten markiert.

 

Herr Kluge wies darauf hin, dass es in dieser Sitzung lediglich um die Weiterleitung an die Fachausschüsse geht. Der erste Schritt ist die Beratung in den Fachausschüssen. Anschließend werden die Ergebnisse dem Kreisausschuss am 26.04.2017 vorgestellt, damit dieser dann den Nachtrag zur Beschlussfassung an den Kreistag weiterleiten kann.

 

Frau Bäker ergänzte, dass im Nachtrag nur Produkte aufgenommen wurden, in denen es Änderungen gab. Die unveränderten Produkte wurden der Vorlage nicht beigefügt. Der eigentliche Haushalt hat die dreifache Menge an Seiten.

 

 

Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen und mit zwei Enthaltungen zur Beratung an die Gremien des Kreistages weitergeleitet.