Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Anfragen und Anregungen  

 
 
13. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 7
Gremium: 6. WP Kreistag Landkreis Börde
Datum: Mi, 22.02.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:02 - 17:32
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

Herr Senkel erkundigte sich zum Stand der Vogelgrippe und wann mit einer Aufhebung des Aufstallungsgebots zu rechnen ist.

 

Iris Herzig (Fachbereichskoordinatorin 3) informierte, dass im Landkreis Helmstedt bereits die Stallpflicht aufgehoben wurde, weil in dem Landkreis kaum große Ställe vorhanden sind und zudem der Landkreis in einem anderen Bundesland liegt.

Das Aufstallungsgebot wird in Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium aufgehoben. Hierfür gibt es jedoch noch keinen konkreten Termin.

 

Wolfgang Zahn (SPD) bat um Information zum aktuellen Stand im Verfahren der „Jagdhütte“.

Weiterhin gab er zu bedenken, dass die Aufhebung der Brennordnung kurz vor der nächsten möglichen Brennzeit unglücklich gewählt wäre. Viele Bürger haben sich auf den bevorstehenden Zeitraum eingestellt. Herr Zahn empfahl die Verordnung über das Verbrennen pflanzlicher Abfälle auf gärtnerisch genutzten Flächen im Landkreis Börde erst nach der Brennzeit im März 2017 außer Kraft zu setzen oder Ausnahmen zu schaffen.

 

Manfred Behrens (CDU) verließ um 17:10 Uhr den Sitzungsraum.

Es waren somit 40 Kreistagsmitglieder plus Landrat anwesend.

 

Herr Walker nahm den Hinweis zur Brennordnung zur Kenntnis und erklärte, dass eine Lösung gesucht wird.

 

Die Beantwortung der Anfrage zur „Jagdhütte“ erfolgt schriftlich.

 

Friedrich Rabe (DIE LINKE) berichtete von einem Artikel in der Volksstimme, wonach sich Herr Kluge als Bürgermeisterkandidat der Stadt Wanzleben - Börde gegen die Schließung von kulturellen Einrichtungen ausgesprochen hat. Dies steht aus seiner Sicht im Widerspruch zur politischen Linie der Kommunalaufsicht bezüglich der freiwilligen Aufgaben der Kommune. Er hinterfragte, ob es eine Umorientierung der Kommunalaufsichtsbehörde gegeben hat und ob die Kommunen nicht mehr verpflichtet sind, ihre kulturellen Einrichtungen zu verwerten, wenn die Finanzierung nicht mehr anders gesichert werden kann.

 

Herr Geisthardt wies Herrn Rabe darauf hin, dass dies nicht unmittelbar in die Zuständigkeit des Kreistages fällt.

 

Herr Kluge betonte, dass diese Angelegenheiten nicht in Bezug zueinander stehen. Auf der Veranstaltung hatte er gesagt, dass Wanzleben ein Grundzentrum ist und zentral örtliche Aufgaben wahrnimmt. Hierzu gehört aus seiner Sicht auch die kulturelle Einrichtung der Bibliothek.

Aufgabe der Kommunalaufsicht als Rechtsaufsicht ist es, dafür zu sorgen, dass die Haushalte den Gesetzen entsprechend aufgestellt werden. Wenn eine Kommune in der Lage ist im Rahmen der Haushaltskonsolidierung einen Haushalt aufzustellen, sieht die Kommunalaufsicht keinen Handlungsbedarf.

Herr Kluge ist der Auffassung, dass dies für die Stadt Wanzleben – Börde möglich ist. Dies liegt jedoch in der eigenen Verantwortung jeder Kommune.

 

Herr Rabe verließ um 17:15 Uhr den Sitzungsraum.

Es waren somit 39 Kreistagsmitglieder plus Landrat anwesend.

 

Anmerkung der Protokollantin:

Wie bereits unter TOP 6.4 „Aufnahme von Kommunalkrediten“ angegeben, erfolgte anschließend die Abstimmung zur Beschlussvorlage 2017/20/0414 einschließlich der Änderung der Ziffer 3.