Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Der Kreistagsvorsitzende Ralf-Peter Geisthardt informierte, dass auf der Sitzung des Kreisausschusses am 15.02.2017 eine Änderung der Ziffer 3 hinsichtlich der Höhe des Zinssatzes abgestimmt wurde. Die Vorlage wurde im ALLRIS® angepasst.
Thomas Kluge (Fachbereichsleiter 2) berichtete, dass die Vorlage im Kreisausschuss behandelt und ein Änderungsantrag eingebracht wurde, um die Höhe des Zinssatzes von 2,5 % auf 1,5 % zu reduzieren. Aus der Sicht von geförderten Krediten ist diese Änderung, wie der vorherigen Informationsvorlage zu entnehmen war, beim energetischen Bauen für STARK II Maßnahmen durch Kredite der KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) mit einer Zinsbindung und Laufzeit von10 Jahren möglich. Durch die Verwaltung wurden die Konditionen für Kommunalkredite betrachtet und festgestellt, dass die Zinssätze bei einer Laufzeit von 10 Jahren 1,3% und bei einer Laufzeit von 20 Jahren 1,98% betragen.
Günstigste Zinsen sollten für möglichst langen Zeitraum gesichert werden, deshalb wurde im Einvernehmen mit dem Antragsteller Franz-Ulrich Keindorff (FDP) die Vorlage mit der Variante 3b „Der vereinbarte Zinssatz darf bei geförderten Krediten die Höhe von 1,5 % und bei Krediten vom Kreditmarkt die Höhe von 2,5 % nicht übersteigen.“ ergänzt. Damit wird dem Grundsatz der günstigsten Kreditaufnahme entsprochen
Es gab keine weiteren Wortmeldungen.
Zunächst erfolgte lediglich die Abstimmung zur Variante 3b.
Abstimmungsergebnis zur Variante 3b: Zustimmung:einundvierzig Ablehnung:keine Enthaltung:eine
Die Änderung der Vorlage unter Ziffer 3 wurde somit beschlossen.
Herr Geisthardt fuhr anschließend mit dem nächsten Tagesordnungspunkt fort.
Unter TOP 7 wurde festgestellt, dass die Abstimmung zum gesamten Beschlussvorschlag einschließlich der Änderung unterblieb und wurde folglich nachgeholt. Beschluss:
Der Kreistag ermächtigte den Landrat im Jahr 2017 gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 10 KVG LSA zur Aufnahme von Krediten unter folgenden Rahmenbedingungen:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:vierzig Ablehnung:keine Enthaltung:keine
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 2017/20/0414 erhoben. |
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