Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Information zur Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden im Landkreis Börde Berichterstatterin: Corinna Sladky, Leiterin des Fachdienstes Migration  

 
 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses
TOP: Ö 5.3
Gremium: Kultur- und Sozialausschuss
Datum: Mi, 01.02.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:55
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

Frau Sladky berichtet, dass der Landkreis per 31.12.2016  noch 1.088 Asylsuchende hat. Im Verhältnis dazu lag die Zahl per 31.12.15 bei 2.407. Von den restlichen 1.400 sind viele im Landkreis geblieben und haben die Anerkennung bekommen und beziehen nunmehr Leistungen nach SGB II. Im Jobcenter bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten werden etwa 750  betreut, dazu ungefähr 200 Kinder, so dass sich das etwa ausgleicht.

 

Die Struktur der Asylsuchenden teilt sich momentan in 3 große Personengruppen, die sich da herauskristallisieren:  Inder, die afrikanischen Staaten mit über 320 Personen und eine sehr große Personengruppe Afghanen mit 250 Personen.

 

Die Entscheidung zu den Asylverfahren geht über das Bundesamt sehr schleppend voran, so dass vom Ausgang derzeitig nichts gesagt werden kann.

Bei den Afghanen ist von einer Anerkennungsquote von ca. 50 % auszugehen.

Derzeitig hat der Landkreis Börde einen Zuwachs von Personen aus der Türkei, diese sind vorrangig kurdischer Herkunft und syrische Bürger, die derzeitig noch im Verfahren sind im Umfang von 40 Personen. 706 Zuweisungen gab es im gesamten Jahr 2016.

 

Eine offizielle Prognose zu weiteren Zahlen liegt derzeitig nicht vor, da es davon abhängig ist, wieviel  Personen ins Land kommen und wieviel davon auf Sachsen-Anhalt verteilt werden. 

Einzustellen hat sich der Landkreis voraussichtlich auf die Aufnahme von ungefähr 360 nicht bleibeberechtigten Personen. Auszugehen ist auch davon, dass man sicherlich mit 250 Personen rechnen muss, die bereits mit einer Anerkennung in den Landkreis kommen.

Ein Unsicherheitsfaktor stellt aufgrund der politischen Entwicklung nach wie vor die Türkei dar.

 

Die Leerstandskosten aufgrund der vorhandenen Kapazitäten belaufen sich in unserem Landkreis um ca. 20 T€ pro Monat. Der Fachdienst ist weiter bemüht, diese Kosten im Laufe des Jahres weiter abzuschmelzen.

 

Herr Mewes fragt nach, ob es Probleme bei der Betreuung im Kindergarten, Schule oder in sonstigen Bereichen gibt.

 

Frau Sladky sieht hier vorrangig das Problem im Aufnahmegesetz. Im Aufnahmegesetz ist die Personengruppe der Asylsuchenden festgelegt, nach denen der Landkreis entsprechende Zuwendungen erhält (Aufnahme, Unterbringung, Leistungsgewährung und Betreuung).

Die Herausforderung stellt sich aber mit den anerkannten Flüchtlingen ein. Durch den Bund wird die Integrationspauschale an die einzelnen Bundesländer ausgereicht, davon haben die Landkreise bisher jedoch noch nichts gesehen mit der Begründung, dass alles nur über die Zuteilung der Kosten der Unterbringung finanziert wird. Dies funktioniert jedoch nicht, da diese Mittel lediglich für die Wohnungen vorgesehen sind und die Betreuung nicht berücksichtigt wird.

 

Der Landkreis finanziert derzeitig noch die Betreuung in den Wohnungen für die anerkannten Flüchtlinge. Dies stellt eine enorme Belastung für den Landkreis dar. Daraus resultieren natürlich auch Probleme in Kindergärten und Schulen, da durch die Schulen nach wie vor die Sprachbarriere besteht, oftmals Dolmetscher erforderlich sind, deren Finanzierung nicht abzusehen ist. Seitens des Landes fühlt sich keiner für die anerkannten Flüchtlingen zuständig.

 

Frau Herzig weist auf ein Problem hin, welches auftreten könnte , wenn alle Asylsuchenden, die sich im Landkreis aufhalten, ihren Anspruch auf einen KITA-Platz geltend machen würden, würde sich der Anspruch als Rechtsträger gegen den Landkreis richten.

Da der Landkreis selbst kein Träger der Einrichtung ist, müsste die Kontaktaufnahme mit den Gemeinden erfolgen.

Bei den Schulen gibt es wiederum den Rechtsanspruch, hier ist wieder das Landesschulamt zuständig, durch das die Zuweisungen zu den einzelnen Schulen erfolgt. Da Konzentration in Schulen weitestgehend vermieden werden soll, treten zusätzliche Schwierigkeiten auf (Schülerbeförderung etc.).

 

Frau Leuschner stellt die Frage nach dem Verbleib des Geldes der Integrationspauschale.

 

Frau Sladky erklärt daraufhin, dass das Land diese Mittel vorrangig zur Anstellung zusätzlicher Lehrer und Personalkosten verwendet, um das Sicherheitsbedürfnis abzudecken.

 

Frau Leuschner fragt an, wie sich derzeitig die Situation auch im Hinblick auf die Finanzierung für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge im Kreis darstellt.

 

Frau Herzig erklärt daraufhin, dass bisher die Erstattung der in Vorleistung ausgegebenen Mittel des Landkreises noch nicht voll umfänglich erfolgte. Derzeitig kann man von einer rückläufigen Tendenz sprechen. Weiterhin soll sich in diesem Jahr der Verteilungsmodus ändern mit dem Ergebnis, dass unter Umständen keine Umas zu uns weitergeleitet werden, da sie in den Ankunftsländern bleiben.