Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Information des Fachdienstes Migration Berichterstatterin: Corinna Sladky, Leiterin des Fachdienstes Migration  

 
 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses
TOP: Ö 5.2
Gremium: Kultur- und Sozialausschuss
Datum: Mi, 01.02.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:55
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

Frau Sladky informiert, dass das Sachgebiet Ausländerbehörde des Fachdienstes Migration an dem Projekt zur Weiterentwicklung der Ausländerbehörden im Land Sachsen-Anhalt teilnimmt. Damit ist die Ausländerbehörde des Landkreises eine von 9 Behörden landesweit, die sich an diesem Projekt beteiligen. Ziel des Projektes ist es, die Handlungsfähigkeit der Ausländerbehörden langfristig zu sichern. Dabei liegt der Focus auf die Dienstleistungsorientierung und dass unter dem Gesichtspunkt des Aufbaus von Willkommensstrukturen und neben dem ordnungsrechtlichen Teil der Ausländerbehörden nunmehr ein neues Handlungsfeld – Dienstleistung am Kunden – aufgebaut bzw. wahrgenommen wird.

 

Schwerpunkt des Programms ist die Analyse der Organisationsstrukturen der Strategieprozesse und die dazu gehörende Personalentwicklung der Führungskräfte und auch der Beschäftigten.

Durch die Mitarbeit an diesem Projekt wird als positiver Aspekt eine stärkere Vernetzung der Ausländerbehörden innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt stattfinden, so dass eine gegenseitige Unterstützung gegeben ist. Die Finanzierung des Programms erfolgt zu 80 % aus ESF-Mitteln und einem 20%igen Eigenanteil des Landkreises, der über die Haushaltsjahre 2017/2018 verteilt ist.

 

Frau Leuschner unterstreicht den Vorteil der Schaffung einheitlicher Qualitätsstandards landkreis- wie auch länderübergreifend.

 

Frau Sladky berichtet weiter, ein zweiter Punkt, der ebenfalls die Ausländerbehörde betrifft, ist die landesinterne Umsetzung des § 12a Aufenthaltsgesetz. Durch das Land erfolgte die Positionierung, die Wohnsitzregelungen landesweit festzulegen. Diese Regelung gilt für Flüchtlinge, die ab 01.01.2017 erstmalig die Anerkennung erhalten haben.

 

Frau Sladky macht noch einige Ausführungen zum Aufnahmeschlüssel und führt aus, dass es zum einen den Königsteiner Schlüssel gibt, nach dem die Verteilung geregelt wird und den Schlüssel, nach dem die Zuweisung für die Wohnsitzregelung erfolgt. Grundlage dafür bilden 3 Indikatoren: Einwohneranteil des Landkreises in der reiskreisfreien Stadt mit einer Wichtung von 70 %,  Anteil der als arbeitslos gemeldeten erwerbsfähigen Personen mit 20 % und die restlichen 10 % wieviel Berufsausbildungsstellen je Bewerber vorliegen und der Prozentsatz in Sachsen-Anhalt beträgt dabei 8,82 %.