Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Integrationskonzept des Landkreises Börde Berichterstatterin: Vanessa Kratzsch, Integrationskoordinatorin  

 
 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses
TOP: Ö 4.1
Gremium: Kultur- und Sozialausschuss
Datum: Mi, 01.02.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:55
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
2017/FB3/0412 Integrationskonzept des Landkreises Börde
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Kratzsch Integrationskoordinatorin
Herzig Fachbereichskoordina- torin
Federführend:Fachbereich 3 Bearbeiter/-in: Brummunt, Erdmute

Frau Leuschner begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Integrationskoordinatorin Frau Kratzsch und übergibt ihr das Wort.

 

Frau Kratzsch führt aus, dass Integrationspolitik viele verschiedene Handlungsfelder und damit verbundene Verwaltungsebenen betrifft, weshalb es auch zugleich Führungsaufgabe ist. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, muss es bei der Umsetzung kommunaler Integrationspolitik eine Entwicklung weg von einzelnen voneinander unabhängigen Projekten hin zu einem Gesamtkonzept gehen.

 

Die Verwaltung wurde vom Fachausschuss Kultur und Soziales mehrfach auf ein Integrationskonzept angesprochen. Wenn zukünftig die Integrationsarbeit strategisch ausgerichtet und konzeptionell gebündelt werden soll, muss solch ein Integrationskonzept von der Verwaltungsspitze mitgetragen und auch gefördert werden. Und für dieses Vorhaben bedarf es eines gemeinsamen Grundverständnisses zu Zielen, Maßnahmen und erforderlichen Ressourcen.

 

Frau Kratzsch erläutert die beigefügte Präsentation, um einen allgemeinen Überblick über Sinn und Zweck eines Integrationskonzeptes zu verschaffen und bittet um Einverständnis und welche der vorgestellten Varianten bei der Erstellung des Konzeptes bevorzugt werden.

 

Herr Czernitzki führt aus, dass er auf Grundlage des Entwurfes die Variante 1 favorisieren würde. Er begründet dies mit seiner Auffassung, dass Mitarbeiter der Koordinierungsstelle Migration Teil des Netzwerkes sind und damit bei der vorgeschlagenen Variante auch Beteiligte sind.

 

Herr Mewes favorisiert ebenfalls die Variante 1 mit dem Hinweis, dass die sich abzeichnenden Aufwendungen an Personal und Kosten in absehbarer Zeit nicht zu bewältigen sein würden. Des Weiteren stellt er fest, dass er sich darüber freut, dass Bewegung in die Forderung zur Vorlage eines Integrationskonzeptes gekommen ist und  schlägt vor, dass über den vorliegenden Entwurf innerhalb des Hauses vielleicht in abgespeckter Form weiter diskutiert werden sollte.

Er stellt weiter in den Raum, dass der Vorschlag zur Bildung eines Integrationsbeirates mit diesem Konzept wieder an Aktualität gewinnt und schlägt vor, darüber nochmals im Gremium die Diskussion zu eröffnen, da dieser Integrationsbeauftragte einer der wesentlich Betroffenen sein würde.

 

Frau Herzig erläutert, dass mit diesem Entwurf zunächst einmal das Grundverständnis für den inhaltlichen Umfang eines Integrationskonzeptes entwickelt werden sollte. Der Entwurf basiert vorrangig auf den Anforderungen, die durch die Verwaltung im Jahr 2015 gesehen wurden, das heißt, er stellt die strategische Ausrichtung der Integrationspolitik des Landkreises dar und definiert, in welcher Qualität Integration zukünftig umgesetzt werden soll.

Des Weiteren ist dabei die Aussage zu treffen, mit welchen Maßnahmen, Projekten und Ressourcen sind diese zu erreichen.

 

Sie schätzt ein, dass diese Aufgaben allein über das Netzwerk nicht zu leisten sind. Damit ist auch festzustellen, dass es zur Umsetzung aufgrund der Tragweite dieses Konzeptes eine politische Legitimation erfordert. Inhalt der Konzeption sollten weiterhin die Handlungsfelder Arbeitsmarkt, Bildung, Sprache, Freizeit, Leben und Wohnen vor Ort, Behindertenpolitik sowie die Teilhabe umfassen.

 

Frau Leuschner stellt fest, dass die Sicherstellung der nötigen Ressourcen und die finanzielle Untersetzung gegeben sein müssen. Dadurch stellt sich die Frage zur Entscheidung durch den Kreistag.

 

 

Frau Herzig ergänzt, dass die Beantwortung dieser Fragen intern wie extern gesichert sein müssen.

 

Frau Schünemann befürwortet das vorliegende Papier und verweist auf die Notwendigkeit, noch weitere Träger zu integrieren.

 

Herr Jahn stellt zunächst einmal auf die Beantwortung der Frage, was ist machbar und was ist notwendig ab. Er schlägt deshalb vor, die Umsetzung ohne Netzwerk zu betreiben und favorisiert die Variante 2 – Beschleunigung des Konzeptes unter dem Gesichtspunkt ohne weitere materielle und personelle Anforderungen.

 

Herr Mewes stellt fest, dass zwischen der Frage nach der Notwendigkeit und den gegebenen Problemen eine nicht unerhebliche Differenz besteht. Des Weiteren fragt er an, welche Erfahrungen es diesbezüglich im Bund oder im Land gibt, um zu eruieren, inwieweit eine Beteiligung anderer, auch in finanzieller Art, dazu möglich ist.

 

Frau Herzig unterstreicht diese Frage und erklärt, dass es umfangreiche finanzielle Töpfe gibt, die unterstützen könnten. Dazu ist eine Analyse der Möglichkeiten erforderlich. Abzusehen ist, dass mit Sicherheit nicht alles auf einmal zu realisieren sein wird. Jedoch ist anzumerken, dass es leichter sein wird, Projekte auf den Weg zu bringen, wenn man die Frage beantworten kann, wo stehe ich und wo will ich hin.

 

Herr Falke fragt nach bereits vorliegenden Erfahrungswerten bzw. bereits vorliegenden Integrationskonzepte anderer Landkreise. Des Weiteren stellt er die Frage nach der möglichen Höhe der auf den Landkreis zukommenden Kosten.

 

Frau Herzig führt aus, dass derzeitig noch keine Aussage getroffen werden kann.

 

Frau Leuschner stellt fest, dass momentan zunächst erste Ideen bestehen. Sie plädiert dafür, dass durch den Kreistag eine Willensbekundung in Form eines Beschlusses zum Integrationskonzept erfolgen sollte. Dieser Beschluss wäre die Grundlage, dass seitens der Verwaltung ein Konstrukt vorgelegt wird, in welchem über Ressourcen und Ziele konkreter berichtet werden sollte. Dies bildet die Basis zu den zu bearbeitenden Handlungsfeldern, um dann eine Beteiligung von Netzwerken und Netzwerkplanern ins Auge zu fassen.

 

Frau Herzig schlägt vor, zum nächsten Kreistag eine Beschlussvorlage zu erarbeiten. Der Beschluss sollte lauten: Der Kreistag beauftragt die Verwaltung zur Erstellung eines Integrationskonzeptes, welches zunächst eine grobe Gliederung in Form einer Ist-Aufnahme sowie daraus folgende Analyse und Ableitung von Handlungsbedarfen umfassen sollte.

 

Frau Schünemann schlägt vor, unter diesem Aspekt Erfahrungen, die im Laufe der Zeit gemacht wurden, mit einzubringen

 

Frau Leuschner spricht sich ebenfalls für eine umfangreiche Ist-Analyse aus und stellt das Vorhaben, dass zum nächsten Kreistag dieser grundsätzliche Beschluss mit eingebracht werden soll, zur Abstimmung.

 

Die Mitglieder des Ausschusses stimmen einstimmig zu.