Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Frank Senkel (DIE GRÜNEN/PIRATEN) wies bezüglich der Informationen unter TOP 5 zu Personalangelegenheiten darauf hin, dass diese eventuell nichtöffentlich behandelt werden sollten.
Herr Hüttemann erkundigte sich nach dem Zeitplan für die am 23.11.2016 durch den Kreistag beschlossene Erarbeitung eines integrierten Kreisentwicklungskonzeptes. Weiterhin ging er auf die Informationen des Landrates auf der letzten Sitzung des Kreisausschusses am 16.11.2016 zur Breitbanderschließung ein. Der Landrat zeigte die Schwierigkeiten in dem Bereich auf und berichtete damals von anstehenden Gesprächen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt und anderen Beteiligten. Die Gemeinde Sülzetal ist bereits aus der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) ausgetreten. Herr Hüttemann erkundigte sich nach dem aktuellen Sachstand und ob berücksichtigt wurde, dass sich die leitungsgebundene Breitbandentwicklung, welche die ARGE bezweckt, wahrscheinlich überholen könnte, weil sich die Funktechnik soweit fortentwickelt, dass demnächst auch Breitband in entsprechender Qualität in schwach besiedelten Region über Funksendemasten und dergleichen geleitet werden könnte.
Marlis Schünemann (CDU) lobte die gute Zusammenarbeit mit dem Frauenhaus in Wolmirstedt. Das Frauenhaus befindet sich in Trägerschaft eines Vereins mit Sitz im Salzlandkreis. Sie erkundigte sich, weshalb das Frauenhaus nicht in Trägerschaft des Landkreises bzw. eines Trägers, der im Landkreis Börde ansässig ist, ist und ob dieses Thema im Fachausschuss beraten werden kann.
Manfred Nörthen (DIE LINKE) äußerte sich zum Prozedere im Umgang mit der Kreisumlage. Der Kreistag hatte auf seiner letzten Sitzung beschlossen, wie viel jede Gemeinde an Kreisumlage zu zahlen hat. Bei der Beratung der Haushaltssatzung der Stadt Oschersleben stellte sich heraus, dass die Berechnung circa 250.000 EUR höher ausfällen müsste. Er fragte, welche Summe gilt.
Zur Anfrage von Herrn Senkel erklärte Herr Walker, dass grundsätzlich Personalangelegenheiten im nichtöffentlichen Teil einer Sitzung zu behandeln sind. Er informierte unter TOP 5 über Ergebnisse bzw. Teilergebnisse, die Öffentlichkeitswirksam sind. Gegen den Datenschutz wird seines Erachtens nicht verstoßen.
Herr Kluge führte zur Nachfrage von Herrn Hüttemann hinsichtlich des Zeitplanes zur Erarbeitung des integrierten Kreisentwicklungskonzeptes aus, dass die Hochschule Harz ein Grobkonzept vorgelegt hat. Dieses wurde durch die Verwaltung konkretisiert. Durch die Hochschule werden derzeit die Vertragsunterlagen für einen Termin am 03.03.2017 vorbereitet. Nach Unterzeichnung werden die vom Kreistag beschlossenen Gremien einberufen.
Der Landrat berichtete zur Breitbanderschließung, dass er ein Gespräch mit Herrn Thomas Wünsch, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt am 27.01.2016 haben wird. Es gibt keinen Zweckverband oder Zweckgemeinschaft, sondern eine qualifizierte Arbeitsgemeinschaft. Die Mitarbeit der Gemeinden ist freiwillig. Herr Walker betonte, dass eine einheitliche und verbindliche Strategie des Landes Sachsen-Anhalt fehlt, an die sich alle gebunden fühlen, aber dennoch alle unterschiedlichen Modelle Platz finden und sich nicht gegenseitig eliminieren, da es einen gemeinsamen Auftrag der Daseinsversorgung gibt. Der Wettbewerb ist gefordert zu handeln. Aufgrund der negativ ausgefallenen Marktversagungsstudie wurden die Kommunen durch den Bund zum Handeln verpflichtet. Vor diesem Hintergrund wurde die Arbeitsgemeinschaft gebildet. Über die Entwicklungen wird der Landrat gesondert informieren. Auch über die neuen Technologien wurde diskutiert. Die von der ARGE vorgesehenen Betreibermodelle sind derzeit nachhaltiger, als die vom Land favorisierten Modelle. Es ist jetzt für eine Infrastruktur zu sorgen, erklärte Herr Walker. Wie der Stand der Technik und die weitere Entwicklung in Zukunft sein werden, ist nicht vorhersehbar.
Herr Walker erklärte zum Frauenhaus, dass es zwischen Herrn Dr. Marcus Waselewski (Leiter des Fachdienstes Soziales und Leiter der Stabstelle „Strategische Entwicklungsplanung und integrierte Sozialplanung“) und dem Betreiber des Frauenhauses bereits einen Gesprächstermin gab und dieses Thema auf der nächsten Sitzung des Kreisausschusses behandelt werden soll. Im Vorfeld wird sich die Verwaltung dazu verständigen. Der Landkreis unterstützt das Frauenhaus und nimmt die Notwendigkeit eines Frauenhauses wahr. Das Engagement von Personen, wie Frau Schünemann, die sich sehr intensiv um die Belange des Frauenhauses kümmern, ist positiv anzuerkennen. Der Landkreis hat das Bestreben diese freiwillige Aufgabe weiterzuführen. Bis zur nächsten Sitzung des Kreisausschusses gibt es Klärungsbedarf.
Frau Schünemann ergänzte, dass sie hierzu einige Informationen hinsichtlich Personalien besprechen möchte.
Bezüglich der Nachfrage von Herrn Nörthen zur Kreisumlage wurde erklärt, dass der Kreistag mit der Haushaltsplanung und Haushaltssatzung lediglich einen Hebesatz beschließt. Somit wurde auf der Sitzung des Kreistages am 23.11.2016 ein Hebesatz von 40,1 von Hundert beschlossen. Tatsächlich erfolgt keine Festlegung von absoluten Zahlen. Berechnungsgrundlage für die den Kreistagsmitgliedern übergebene Übersicht der Kreisumlage in absoluten Zahlen waren die Orientierungsdaten des statistischen Landesamtes vom September 2016. Die Stadt Oschersleben hat sich bei ihrer Berechnung an die fortgeschrieben Daten des statistischen Landesamtes vom Dezember 2016 orientiert, so dass ein unterschiedlicher Betrag zustande kam. Die tatsächliche Berechnung der Kreisumlage erfolgt jedoch erst nach Beschluss des Finanzausgleichgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und der Festlegung der Steuerkraftmesszahlen. Folglich sind sowohl der Betrag, der vom Landkreis errechnet wurde, als auch der, der Stadt Oschersleben, nur Richtwerte. |
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