Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Beitrittsbeschluss zu der aufschiebenden Bedingung des Landesverwaltungsamtes zur Haushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2017  

 
 
25. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 6.1 Beschluss:2016/20/0403
Gremium: Kreisausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 25.01.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:01
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
2016/20/0403 Beitrittsbeschluss zu der aufschiebenden Bedingung des Landesverwaltungsamtes zur Haushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2017
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker FDLin Finanzen
Kluge Fachbereichsleiter 2
Federführend:FD Finanzen Bearbeiter/-in: Bäker, Ines

Frank Hüttemann (SPD) hinterfragte, ob der Hinweis des Landesverwaltungsamtes, dass der Haushalt für 2018 nicht genehmigt wird, wenn keine Eröffnungsbilanz vorgelegt wird, als Androhung verstehen werden kann. Weiterhin fragte er, weshalb die Veranschlagung von Zuwendungen rechtswidrig ist. Herr Hüttemann bat um Erläuterung des Hinweises über die Prüfung der festgelegten Wertgrenzen nach § 103 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt und dem Hinweis, dass der Landkreis nur Zuschüsse an Unternehmen leisten darf, wenn diese keine Beihilfe darstellen.

 

Thomas Kluge (Fachbereichsleiter 2) erklärte einleitend, dass der Beitrittsbeschluss notwendig ist, damit der Haushalt rechtskräftig werden kann. Nach Beschluss kann der Haushalt öffentlich bekanntgemacht werden.

Das Landesverwaltungsamt und die Investitionsbank (IB) haben eine unterschiedliche Auffassung. Nach der IB ist die Vorfinanzierung von STARK III Maßnahmen auch über die IB möglich. Danach hatte der Landkreis auch seinen Haushalt aufgestellt. Das Landesverwaltungsamt erklärte jedoch, dass die Vorfinanzierung aus Liquiditätskrediten erfolgen soll. Der Landkreis wird der Auffassung des Landesverwaltungsamtes folgen.

Die Kreditgenehmigung wurde unter der Bedingung erteilt, dass die Bewilligung der Fördermittel erfolgt. Dies ist nachvollziehbar aber entbehrlich, da die IB nur Kredite gewährt, wenn der Fördermittelbescheid vorliegt.

Vor der Einführung der Doppik konnten finanzielle Mittel vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt transferiert. Dies ist nicht mehr möglich. Zunächst wurden die Zuweisungen im Finanzplan eingestellt. Diese Möglichkeiten für Kreisstraßen werden nunmehr nicht wie erwartet im Finanzausgleichsgesetz ausgewiesen. Die finanziellen Mittel können daher nicht im Finanzplan veranschlagt werden, sondern sind im Nachtragshaushalt im Ergebnisplan zu veranschlagen. Herr Kluge betonte, dass dies keine Auswirkungen hat, sondern lediglich eine Änderung der Darstellung im Haushalt mit sich bringt.

Bei der Finanzierung der Tilgung aus Schlüsselzuweisungen erklärte der Landkreis gegenüber dem Landesverwaltungsamt, dass die Erwirtschaftung der finanziellen Mittel zur Tilgung von Krediten problematisch ist. Das Landesverwaltungsamt vertritt die Auffassung, dass dies nicht durch Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit möglich ist. Möglich ist die Finanzierung aus dem Ergebnisplan oder im Finanzplan als Einzahlung aus laufender Verwaltungstätigkeit. Der Landkreis wird den Hinweis berücksichtigen.

Hinsichtlich der Wertgrenzen wollte das Landesverwaltungsamt ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Landkreis Börde einen Nachtragshaushalt aufstellen soll, auch wenn die Wertgrenzen eingehalten werden.

Die Beihilfeproblematik steht seit Jahren als Hinweis in der Haushaltsgenehmigung, damit die Regeln beachtet werden.

 

Ines Bäker (Leiterin des Fachdienstes Finanzen) ergänzte zum Thema Zuweisungen, dass im Rahmen der Hausplanung 2017 festgestellt wurde, dass es Regelungslücken im doppischen Gesetzgebungsverfahren gibt, hinsichtlich der Ausgestaltung des Finanzplanes. Frau Bäker hatte bei einem Termin im Landkreistag am 25.01.2017 dieses Thema angesprochen. Der Regelungsbedarf ist bekannt. Die derzeitigen Regelungen führen dazu, dass sämtliche Kommunen auf Dauer in die Kassenkredite, d. h. Liquiditätskredite, rutschen. Hintergrund ist, dass die Erträge nicht mehr für Investitionen und Tilgung eingesetzt werden dürfen, sondern nur mittelbar über die Abschreibungen. Dies ist dabei nicht in allen Fällen möglich. Zusammen mit dem Landkreistag und der Kommunalaufsicht soll eine Änderung bewirkt werden.

 

Herr Walker fügte hinzu, dass es keinen konkreten Ansatz für den Hinweis zur Beihilfe gibt.

 

Die Vorlage wurde einstimmig zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet.