Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Anfragen und Anregungen  

 
 
12. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 7
Gremium: 6. WP Kreistag Landkreis Börde
Datum: Mi, 23.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 17:48
Raum: Sitzungsraum I/II (Verbinder)
Ort: Landkreis Börde Außenstelle Oschersleben Triftstraße 9-10, 39387 Oschersleben (Bode), Haus 2,

Frau Brakebusch informierte, dass die Beantwortung der Anfragen von Silke Wolf (DIE LINKE), Regina Blenkle (FUWG) und Marc Blanck (DIE GRÜNEN/PIRATEN) als Anlage zur Sitzung des Kreistages am 24.08.2016 im ALLRIS® eingestellt wurden.

 

Frau Blenkle bezog sich auf ihre Anfrage auf der letzten Sitzung und erkundigte sich, welche Vertragsverhältnisse im AMEOS-Klinikum bei den Ärzten vorliegen, ob es Ärzte gibt, die zwischen Krankenhäusern beispielsweise in Haldensleben und Halberstadt pendeln müssen. Weiterhin bat sie um Auskunft, nach den Arbeitszeiten der Entbindungsstation und wie viele Kinder in den letzten sechs Monaten dort geboren wurden. Außerdem wollte Frau Blenkle wissen, wie die Notaufnahme des Krankenhauses arbeitet und ob ein 24-Stunden-Dienst gewährleistet wird. Zum Schluss fragte sie die Verwaltung, ob ihr bekannt ist, dass sich in den letzten Monaten Beschwerden bei den Hausärzten über die Verwechslung von Diagnosen und Medikamenten im Krankenhaus gehäuft haben.

 

Die Beantwortung der Anfrage erfolgt schriftlich.

 

Frau Gerling-Koehler bezog sich auf den Herstellungsbeitrag II des Wolmirstedter Wasser- und Abwasserzweckverbandes (WWAZ). Hintergrund ist ein Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport, wonach diese Beitragsbescheide verzögert und möglichst ohne Zinsen erstellt werden sollen. Nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Sachsen-Anhalt (GKG LSA) sind bei wesentlichen Fragen vorher die Gemeinden zu beteiligen. Dies ist durch den WWAZ nicht erfolgt. Da es sich hier um den übertragenen Wirkungskreis handelt, erkundigte sie sich beim Landrat, ob er der Meinung ist, dass, wenn eine solche Beteiligung der Gemeinden nach § 11 Absatz 3 GKG LSA unterbleibt, die erlassenen Bescheide einen schweren formellen Mangel haben. Weiterhin bat sie um Auskunft, welche Rechtsauffassung der Landrat hat, dass der Erlass des Ministeriums nicht durch die Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises umgesetzt wurde.

 

Die Beantwortung der Anfrage erfolgt schriftlich.

 

Herr Martin Schindler erklärte, dass er in der E-Mail von Frau Brakebusch, die am 06.10.2016 durch das Büro Kreistag/Wahlen verschickt wurde, leider kein Einlenken und keine Entschuldigung zu dem falschen Vorgehen auf der Sitzung des Kreistages am 25.05.2016 erkennen kann. Daher ergriff er erneut das Wort. Ihm ist vor allem daran gelegen, stellte er voran, dass die Unrichtigkeit oder Richtigkeit dieser Dinge geklärt werden, um sich in Zukunft auf konkrete Verfahren und Umgangsweisen verlassen zu können, um ein solches Ereignis erneut zu vermeiden. Dies umfasst drei Punkte.

1. Nach § 2 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landkreises Börde für den Kreistag und seine Ausschüsse gibt es eine Einreichungsfrist für Anträge von 14 Tagen. Es darf keine Tricksereien mehr geben, wie Umdeklarierung eines Antrages zur Abfrage eines Stimmungsbildes oder Unterbringung solcher Anträge einfach unter dem Tagesordnungspunkt „Anfragen und Anregungen“.

2. Das Rederecht der Kreistagsmitglieder ist ein hohes Gut, auch und besonders unter dem Tagesordnungspunkt „Anfragen und Anregungen“. Es ist unmöglich, Redethemen vorzuschreiben, auch nicht, wenn diese der Kreistagsvorsitzenden oder der Mehrheit missfallen sollten. Außerdem sind Absprachen zwischen einer Fraktion und dem Vorstand, dass keine Diskussion gewollt ist, ebenfalls nicht möglich.

3. Bei Einsprüchen zur Niederschrift sollte auf jeden Fall zuerst versucht werden mit dem Antragsteller Einvernehmen auf Augenhöhe zu erzielen. Das oberste Ziel sollte sein, dass die Niederschrift möglichst nah an der Wahrheit ist. „Kampfabstimmungen“ im Kreistag oder das Recht des Stärkeren sind nicht das Mittel der Wahl. Er verwies auf den Redebeitrag von Herrn Webel von einigen Jahren bei einem ähnlichen Konflikt mit der Niederschrift.

 

Frau Brakebusch unterbrach Herrn Schindler und wies ihn darauf hin, dass hier nicht Personen benannt werden sollten, die nicht mehr im Kreistag sind. Wenn er sich auf ihre Person bezieht, nimmt sie dies zur Kenntnis. Sie verwies auf ihre diesbezügliche E-Mail an Herrn Schindler vom 22.11.2016.

 

Herr Schindler erklärte, dass er diese E-Mail nicht erhalten hat, sprach sein Unverständnis aus, weshalb er keine Personen erwähnen darf und verwies auf seinen zuvor genannten zweiten Punkt.

 

Frau Brakebusch erläuterte, dass es üblich ist, wenn die Personen nicht mehr dem Kreistag angehören oder nicht mehr in der Verwaltung sind, dass diese Personen nicht benannt werden, da sie sich nicht rechtfertigen können. Das macht man einfach nicht, betonte Frau Brakebusch.

 

Herr Schindler bat Frau Brakebusch, dass sie ihm dies schriftlich darlegt. Es geht um den Satz „So, nun hat die Mehrheit beschlossen, was gesagt wurde.“

 

Frau Brakebusch bejahte dies und appellierte, daraus keinen Kinderkram zu machen und forderte ihn auf, einfach vorzulesen.

 

Herr Schindler erwiderte, dass er das todernst meint.

 

Frau Brakebusch glaubte nicht, dass er das ernst meint.

 

Herr Schindler ging darauf ein, dass Frau Brakebusch nicht mehr nur ehrenamtliche Kreistagsvorsitzende, sondern Landtagspräsidentin ist. Nicht nur er erwartet von ihr, dass sie in Geschäftsordnungsfragen akkurat und sicher ist. Bei ihrem Antritt sagte Frau Brakebusch, dass ihre größte Stärke ihre Fähigkeit auszugleichen ist. In dieser Angelegenheit im Kreistag, konnte Herr Schindler dies nicht merken. Es sollten keine Unterschiede zwischen Kreistag und Landtag gemacht werden. Der Kreistag ist nicht minderwertiger und vor allem nicht rechtloser als der Landtag.

Herr Schindler verlangte abschließend von Frau Brakebusch, dass sie persönlich zeitnah Klarheit in den vorgetragenen Dingen schafft und es nicht auf das Büro Kreistag/Wahlen oder andere abwälzt. Weiterhin verlangte er, dass die korrekte Ausführung des Satzes von Frau Brakebusch in die Niederschrift der Sitzung des Kreistages vom 25.05.2016 aufgenommen wird.

 

Martin Stichnoth (CDU) stellte einen Geschäftsordnungsantrag und fragte Herrn Schindler, welche Anfrage er unter diesem Tagesordnungspunkt „Anfragen und Anregungen“ hat.

 

Herr Schindler erklärte, dass es sich um eine Anregung an Frau Brakebusch gerichtet und nicht um eine Anfrage handelt.

Er fuhr fort. Er wiederholte seine Aufforderung, dass die korrekte Ausführung des Satzes von Frau Brakebusch in die Niederschrift der Kreistagssitzung vom 25.05.2016 aufgenommen wird, damit sie als Landtagspräsidentin nicht die Niederschrift so verdreht, dass sie in einem besseren Licht steht. So etwas steht einer Landtagspräsidentin nicht an, betonte Herr Schindler.

 

Frau Brakebusch erwiderte, dass sie sich dazu das letzte Mal äußern wird.

Sie konnte nicht nachvollziehen, warum er ihre E-Mail nicht erhalten hat. In der E-Mail steht, dass sich alle Kreistagsmitglieder gemeinsam eine Geschäftsordnung gegeben haben, die nicht nur für die Kreistagsvorsitzende, sondern auch für Herrn Schindler gilt. Der Kreistag sollte sich auch an diese Geschäftsordnung halten. Es tat ihr leid, dass Herr Schindler ein anderes Demokratieverständnis hat. Für Frau Brakebusch gehören zur Demokratie auch Mehrheitsentscheidungen und diese Mehrheitsentscheidungen zu akzeptieren, auch dann, wenn man persönlich denkt, dass es nicht seinem eigenen Interesse entspricht und man als Minderheit nicht berücksichtigt wurde. Es tat ihr leid. Es wurde ordentlich abgestimmt.

Sie erklärte, dass sie auch zukünftig in ihren Handlungen, sich strikt an die Geschäftsordnung und an die Geschäftsordnung des Landtages halten wird.

Frau Brakebusch äußerte, dass sie das Verhalten von Herrn Schindler für unverschämt hielt. Sie ist hier in der Funktion als Kreistagsvorsitzende. Sie bezieht sich auch nicht auf die Tätigkeit von Herrn Schindler außerhalb des Kreistages. Sie ist Landtagspräsidentin und dazu steht sie auch.

Das Amt zur Landtagspräsidentin hat sie am 01.09.2016 übernommen und es ist das höchste Amt in Sachsen-Anhalt. Und dies wird sie sich nicht von Herrn Schindler schlecht reden lassen. Sie ist der Meinung, dass sie bisher immer korrekt gehandelt hat, auch wenn es dem einen oder anderen nicht gefällt. Sie muss auch manche Dinge hinnehmen, die ihr nicht gefallen. Dies sollte jeder akzeptieren.

Das Amt zur Landtagspräsidentin hatte sie nie angestrebt. Es gefällt ihr jedoch sehr gut, auch wenn es recht schwierig ist.

Frau Brakebusch verkündete, dass sie ihr Amt als Vorsitzende des Kreistages niederlegen wird. Sie wird immer in der Nähe bleiben und beobachten. An Herrn Schindler gerichtet erklärte sie, dass sie nicht seinetwegen austritt. Ganz im Gegenteil, betonte Frau Brakebusch, reizt es sie sehr, dass sie noch länger dieses Amt ausführen könnte. Zeitlich schafft sie es leider nicht. Es fällt ihr schwer, das Amt der Kreistagsvorsitzenden aufzugeben, aber sie ist davon überzeugt, dass fähige gute Personen im Kreistag sind, Vertreter für die Bevölkerung und die Bürgerinnen und Bürger. Daher ist ihr nicht bange um den Kreistag und den Landkreis.

Frau Brakebusch wünschte sich für die Zukunft, dass es mehr Miteinander gibt und nicht diesen Kleinkram, der oftmals veranstaltet wird. Das kann kein Bürger nachvollziehen. Sie hat wahrgenommen, welches Pensum an Arbeit auf der Sitzung zu bewältigen war. Wenn sich der Kreistag mit solchen Dingen beschäftigen muss und wieder von Sitzung zu Sitzung eine Wortklauberei gemacht wird, appellierte sie an Herrn Schindler, die Geschäftsordnung zu lesen. Einwendungen sind schriftlich vorzubringen, was Herr Schindler auch getan hat. Doch dann muss Herr Schindler auch ein Votum, das heißt eine Abstimmung des Kreistages, akzeptieren, ob es ihm gefällt oder nicht.

Ihr als Kreistagsvorsitzende hat die Arbeit viel Spaß gemacht und sie bedankte sich bei allen Kreistagsmitgliedern.

 

Herr Schindler meldete sich zu Wort.

 

Frau Brakebusch erklärte, dass sie an dieser Stelle wirklich eine Anfrage, eine Anregung oder einen Antrag noch zulässt und keine andere Wortmeldung. Zu diesem Thema wird sie sich nicht mehr äußern.

 

Herr Schindler betonte, dass es erlaubt sein muss, dass man sich wenigstens in einem Satz verteidigt. Dies ist genau sein Anliegen gewesen, dass die Geschäftsordnung eingehalten wird. Er ist der Meinung, dass Frau Brakebusch sie nicht eingehalten hat. Und Frau Brakebusch suggeriert, dass er derjenige ist, der keine Geschäftsordnung oder keine Mehrheiten akzeptiert. Dies ist ausdrücklich nicht der Fall seiner Rede gewesen.

 

Frau Brakebusch erwiderte, dass Herr Schindler eine andere Wahrnehmung als der größte Teil des Kreistages hat und sie wahrscheinlich nicht allein dieser Auffassung ist. Er muss trotzdem die Mehrheiten in diesem Kreistag akzeptieren.

 

Herr Zahn berichtete von der neuen Auflage der Bördeschatzkiste und überreichte dem Landrat ein Getränk aus dieser Kiste.

 

Herr Walker dankte Frau Brakebusch für ihre Tätigkeit als Kreistagsvorsitzende und bedauerte ihren Rücktritt. Er wünschte ihr alles Gute.

 

Martin Stichnoth (CDU) schloss sich dem Dank des Landrates an Frau Brakebusch an.

 

Herr Senkel bedauerte den Austritt von Frau Brakebusch. Dies sei ein großer Verlust für den Kreistag. Auch er wünschte ihr alle Gute.