Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Optionserklärung zum § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz gegenüber dem Finanzamt Haldensleben  

 
 
12. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 6.3 Beschluss:2016/20/0354
Gremium: 6. WP Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 23.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 17:48
Raum: Sitzungsraum I/II (Verbinder)
Ort: Landkreis Börde Außenstelle Oschersleben Triftstraße 9-10, 39387 Oschersleben (Bode), Haus 2,
2016/20/0354 Optionserklärung zum § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz gegenüber dem Finanzamt Haldensleben
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker FDLin Finanzen
Kluge Fachbereichsleiter 2
Federführend:FD Finanzen Bearbeiter/-in: Gorski, Ines

Anfragen oder Wortmeldungen gab es keine.


Beschluss:

 

Der Kreistag beschloss, dass der Landkreis Börde gegenüber dem Finanzamt erklärt, dass entsprechend § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz (UStG) für sämtliche nach dem 01.01.2017 und vor dem 01.01.2021 ausgeübten Tätigkeitsbereiche und damit verbundenen steuerbaren Leistungen § 2 Abs. 3 UStG in der Fassung vom 31.12.2015 zur Anwendung kommen soll. Dem Landkreis ist bekannt, dass die Erklärung für alle Tätigkeitsbereiche des Landkreises Börde gilt und nur mit Wirkung für das Folgejahr widerrufen werden kann.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:fünfundvierzig

Ablehnung:keine

Enthaltung:keine

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 2016/20/0354 erhoben.