Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Anfragen und Anregungen  

 
 
24. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Kreisausschuss
Datum: Mi, 16.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:21
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

Herr Senkel ging erneut auf den Tagesordnungspunkt 6.22 „Aktivitäten des Landkreises Börde zur Unterstützung von Arbeitslosengeld II-Empfängern“ ein und bat darum, diesbezüglich eine Frage stellen zu können.

 

Es gab keine Einwände seitens der Kreisausschussmitglieder.

 

Herr Senkel erkundigte sich nach dem Erfolg der Maßnahmen und der Nachhaltigkeit.

 

Reinhard Hevekerl (Leiter des Fachdienstes Vermögensfragen) erklärte, dass in der vorliegenden Informationsvorlage neue Förderprogramme, die erstmals im Landkreis durchgeführt werden, vorgestellt wurden. Wenn diese neuen Maßnahmen abgeschlossen sind, wird über den Erfolg berichtet.

Eine bereits abgeschlossene Förderung waren die Familienintegrationcoaches. In der ersten Förderperiode der Familienintegrationscoaches wurden 100 Personen in Arbeit, Ausbildung oder Weiterbildung gebracht. Von diesen 100 Personen wurden 70 mit ESF-Mitteln gefördert. Die anderen 30 Personen sind ohne Förderung in Betriebe untergekommen. Von den 70 geförderten sind letztendlich, nach der Unterstützung der Unternehmen, 35 Personen im Unternehmen verblieben. Dieses Programm ist ein sehr hervorragendes Programm. Auch in der kommenden Förderperiode soll das Programm mit insgesamt vier Familienintegrationcoaches und einer Projektassistentin weitergeführt werden.

 

Herr Walker schlug vor, dass eine Information zur Sitzung des Kreistages am 23.11.2016 durch den Fachdienst erstellt wird.

 

Herr Schmette merkte kritisch an, dass sich die Gemeinden mit der Aufhebung der Brennordnung des Landkreises (Verordnung über das Verbrennen pflanzlicher Abfälle auf gärtnerisch genutzten Flächen im Landkreis Börde) am 01.01.2017 an der Annahme von Grünschnitt durch Vorhalten von Annahmestellen beteiligen sollen. Er erkundigte sich nach dem Sachstand und ob sich alle Gemeinden dazu bereiterklärt haben.

 

Herr Walker berichtigte, dass mit der Aufhebung der Brennordnung ein adäquater Ersatz für die Bürger geschaffen werden soll. Gesetzlich ist das Verbrennen nicht zulässig, da der Landkreis annahmepflichtig ist. Ein Aspekt dabei können die Gemeinden sein. Die Gemeinden verhalten sich sehr unterschiedlich zu diesem Thema.

Er versicherte, dass bis zum Außerkraftsetzen der Brennordnung eine Lösung gefunden wird.