Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Danny Schonscheck (Leiter des Fachdienstes Wirtschaft) informierte, dass nach Beschlussfassung der Unternehmenssatzung durch den Kreistag am 24.08.2016 das Landesverwaltungsamt den Hinweis gegeben hat, dass die Regelung zur Bestellung des Interimsvorstandes durch den Landrat nicht zulässig ist. Die Bestellung hat ausschließlich durch den Verwaltungsrat zu erfolgen. Mit der vorliegenden Änderung soll der designierte Verwaltungsrat bemächtigt werden, schon im Vorfeld zusammenzutreten und den Vorstand zu bestellen. Da eine Vertretungsregelung von Verwaltungsratsmitgliedern nicht möglich ist, wurde die Stimmbotenregelung aufgenommen, so dass abwesende Verwaltungsratsmitglieder an einer Beschlussfassung teilnehmen können, indem sie ihre schriftliche Stimmabgabe überreichen lassen. Zusätzlich wurden einige redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Es gab keine Anmerkungen.
Die Vorlage wurde einstimmig zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet. |
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