Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Information zum Projekt Arbeitsgemeinschaft-Breitband (ARGE) - Sachstand  

 
 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 4.9
Gremium: Umwelt- und Wirtschaftsausschuss
Datum: Mo, 14.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:45
Raum: Schulungsraum FTZ
Ort: Landkreis Börde, Schulungsraum Feuertechnisches Zentrum, Kronesruhe 8, 39340 Haldensleben
2016/63/0363 Information zum Projekt Arbeitsgemeinschaft-Breitband (ARGE) - Sachstand
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Naumann FDLin Kreisplanung
Prost Fachbereichsleiterin 1
Federführend:FD Kreisplanung Bearbeiter/-in: Niemann, Heidemarie

Herr Haupt erläutert die Informationsvorlage.

 

10 Gemeinden haben einen Fördermittelantrag an den Bund gestellt. Es fehlt bislang eine Stellungnahme des Landes Sachsen-Anhalt dazu. Diese ist aber eine grundlegende Voraussetzung, um die einzelnen Fördermittelanträge genehmigt zu bekommen.

Die beantragten Fördermittel umfassen eine Gesamtsumme von rund 83,5 Mio EUR und sollen den Flächen deckenden und auf Zukunft ausgelegten Breitbandausbau unterstützen.

 

Mit der Bescheidung ist im Januar 2017 zu rechnen danach soll im Juni Baustart sein.

Das Konzessionsvergabeverfahren ist beauftragt. Danach werden die Umsetzungsplanungen vorgenommen und die Verträge geschlossen.

 

Ebenfalls für das Jahr 2017 beabsichtigen die Mitglieder der ARGE-Breitband, auf der Grundlage des KKG LSA eine Zweckvereinbarung zur gemeinsamen Koordinierung, abgestimmten Vorgehensweise und zur gemeinsamen Umsetzung einer Breitbandinfrastruktur in den kreisangehörigen, kommunalen Gebietskörperschaften zu schließen.

 

Fortlaufend sollen die Aufgaben und die Details vertieft werden. Der Abschluss der Zweckvereinbarung ist für den Zeitraum des I. und II. Quartals 2017 und vor der praktischen Umsetzung des Breitbandprojektes der ARGE-Breitband vorgesehen.

 

Aus der Diskussion wird auf die Dringlichkeit der Stellungnahme vom Land verwiesen.

Innerhalb der nächsten 14 Tage sollte diese vorliegend. Liegt sie nicht vor, wird die Verwaltung weitere Schritte einleiten. Dazu werden Abstimmungen mit dem Landrat vorgenommen.

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.