Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Dr. Waselewski bezieht sich in seiner Information zur Fortschreibung der Sozialplanung auf die im Kreistag im September beschlossene Sozialplanung. Grundlage ist § 20 des Familien- und beratungsstellenfördergesetzes die jährliche Fortschreibung als Grundlage zum Erhalt von Fördermitteln.
Diese Fortschreibung stellt keine neue Sozialplanung dar, sondern ist eine Fortschreibung auf Basis der neuesten Erkenntnisse der demokratischen Entwicklung auf Grundlage der 6. Regionalisierten Bevölkerungsprognose für Sachsen-Anhalt. Auf dieser Grundlage erfolgte die Aufbereitung von Daten im Rahmen der Einheits- und Verbandsgemeindestrukturen.
Aufgrund des engen Zeitfensters war es auch nur möglich, Handlungsempfehlungen und Ansätze, die wesentlicher Bestandteil der Sozialplanung sind, einzuarbeiten, d. h. der vorrangige Raumbezug bezieht sich auf die Ebene der Einheits- und Verbandsgemeinden, wo die Daten zur Verfügung standen. Die Überarbeitung stellt in einzelnen Bereichen eine Differenzierung dar, was die Datenauswertungsebene der Sozialräume und der Regionen betrifft. Zielstellung ist die differenzierte regionenbezogene Analyse. Des Weiteren wurden neben den Feldern der Beratungsstellen die Handlungsfelder der Migration sowie das Thema des Frauen- und Kinderhauses in Wolmirstedt sowie das Handlungsfeld Alte- und Pflegebedürftige mit einbezogen. Diese Themen sind die neuen beleuchteten Themenfelder.
Ziel ist weiterhin neben Sicherung möglicher Fördermittel die Frage nach der Verbesserung der Daseinsfürsorge sowie die Schaffung von guten vergleichbaren Lebensverhältnissen im Landkreis.
Frau Leuschner unterstreicht aus ihrer Sicht die Wichtigkeit einer aktualisierten Datenlage, um umfangreiche analytische Vorbetrachtungen treffen zu können. |
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