Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Schulze führt aus, dass sich die Notwendigkeit der Vorlage zum Erhalt der Sekundarschule Ausleben für zwei weitere Schuljahre (2017/18 und 2018/19) aus der Tatsache ergab, dass die Sekundarschule Ausleben bereits jetzt mit einer unterfrequentierten Anfangsklasse geführt wird, die dazu führte, dass seitens des Landesschulamtes der Landkreis aufgefordert wurde, mögliche Perspektiven für den Schulstandort aufzuzeigen und sich daraus ergebende Konsequenzen darzustellen.
Bei dem derzeitigen Anwahlverhalten durch die Schüler ist die Schule spätestens ab dem Schuljahr 2019/20 von der geforderten Mindestschülerzahl her zu schließen. Aufgrund dieser Tatsache wurden durch die Verwaltung in gemeinsamer Arbeit zwischen den Schulleitungen der SEK Ausleben, der SEK V Oschersleben, der SEK Puschkin Oschersleben und den zuständigen schulfachlichen Referenten unterschiedliche Varianten zur Unterbringung der Schüler geprüft.
Im Ergebnis dieser Überprüfung musste eingeschätzt werden, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Aufnahme der Schüler der SEK Ausleben an den beiden SEK in der Stadt Oschersleben aus räumlichen Kapazitäten nicht möglich ist. Schwierig bei dieser Problematik stellt sich die nicht ausreichende Sporthallenkapazität dar.
Ausgehend von der Tatsache, dass die Schulentwicklungsplanung vor Ablauf der Fünfjahresfrist zum 31.12.2018 fortzuschreiben ist, macht sich hier eine Lösung zwingend erforderlich. Dazu ist als Entscheidung herbeizuführen, die eventuell vermögensrechtliche Zuordnung des Objektes der SEK V von der Stadt Oschersleben auf den Landkreis. Das Ganze auch unter dem Gesichtspunkt einer Fördermittelbeantragung der Stadt Oschersleben für ihre Grundschulen auf dem gleichen Gelände, die bei Bewilligung der Fördermittel dazu führt, dass dem Landkreis die Nutzung der im Grundschulgebäude befindlichen Fachunterrichtsräume entzogen werden muss. Daraus ergibt sich als weiterer Problemfall die Schaffung von Raumkapazitäten durch Umbau im Gebäude der SEK V bzw. durch Errichtung eines Systembaus in Systembauweise.
Zu diesem dargestellten Sachverhalt ist spätestens zu Beginn des Haushaltsjahres 2017 eine Entscheidung zu treffen mit dem Ziel, im Rahmen des STARK III-Programms (EFRE) eine Antragstellung zum Stichtag zu ermöglichen. Ziel muss sein, die notwendigen Baumaßnahmen mit oder ohne Fördermittel in 2018 umzusetzen, um eine Beschulung der aufzunehmenden Schüler zu ermöglichen.
Herr Schulze macht den Vorschlag, die drei nachfolgenden Beschlussvorlagen gemeinsam zu erörtern, da sie alle den gleichen Inhalt haben. Der Fachausschuss stimmt dem zu.
Durch Herrn Schulze werden die Vorlagen zur beabsichtigte Umwandlung der Gesamtschulen bzw. Sekundarschulen - Wartbergschule Niederndodeleben, Drömlingschule Oebisfelde und SEK Sülzetal in Gemeinschaftsschulen vorgestellt.
Die Schulen Oebisfelde und Niederndodeleben in Trägerschaft des Landkreises beabsichtigen die Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule der Organisationsform 2b nach Umwandlungsverordnung zum Schuljahr 2017/18 in Kooperation der gymnasialen Oberstufe am Standort der Berufsbildenden Schule Otto von Guericke Magdeburg (Kooperationspartner). Voraussetzung für diese Umwandlung ist die Zustimmung der politischen Gremien des Landkreises sowie der Genehmigung durch das Landesschulamt.
Die SEK Sülzetal befindet sich, abweichend von den beiden vorgenannten Schulen in Trägerschaft der Gemeinde Sülzetal und beabsichtigt, zum gleichen Zeitraum mit Zustimmung des Gemeinderates vom 25.04.16 die Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule ebenfalls in die Organisationsform 2b in Kooperation mit einer anderen Schule. Dieser Kooperationspartner ist wiederum wie bei den zwei vorgenannten Schulen die BBS Otto von Guericke Magdeburg. Anliegen der Vorlage ist die Einvernehmensherstellung zwischen dem Schulträger Gemeinde Sülzetal und dem Träger der SEPL Landkreis Börde.
Der Vorlage zum Erhalt der SEK Ausleben wird einstimmig zugestimmt. |
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