Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Durch Herrn Schulze wird die Informationsvorlage zur Fortschreibung der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2014/15 bis 2018/19 mit der Prognose für die Schuljahre 2018/20 bis 2023/24 für den Landkreis Börde vorgestellt. Grundlage der Fortschreibung bildete der Genehmigungsbescheid des Landesschulamtes zur Schulentwicklungsplanung vom 20.03.2014. Schwerpunkt der Fortschreibung bildete im Bereich der Gemeinden als Schulträger der Grundschulen die jeweilige Einschränkung aus dem Genehmigungsschreiben des Landesschulamtes. Neben dem komprimierten Auszug des Inhaltes dieses Schreibens zu den einzelnen Grundschulen wurde in der Vorlage der derzeitige Sachstand in der Fortschreibung vorgestellt. Die detaillierten Hinweise zu den einzelnen Schulen sind aus der Vorlage zu entnehmen.
Bei den Schulen in Trägerschaft des Landkreises waren folgende Inhalte Grundlage der Vorlage: Die Genehmigung zur Umwandlung der Sekundarschule „Gottfried-Wilhelm-Leibniz“ Wolmirstedt und der Sekundarschule Barleben in jeweils eine Gemeinschaftsschule beginnend mit dem Schuljahr 2016/17, des Weiteren die Information zur Genehmigung der Bildung eines freien Gymnasiums in Gröningen.
Weiterhin wird in der Vorlage die Berechnungsgrundlage zur Feststellung der Bestandsfähigkeit von Schulen sowie die sich daraus ergebende Notwendigkeit zur Vereinheitlichung der Herangehensweise zur Berechnung zwischen dem Landkreis als Träger der Schulentwicklungsplanung und der kreisangehörigen Gemeinden als jeweilige Träger der Grundschulen dargestellt. Dazu wurden die Differenzen aufgezeigt und die Herangehensweise, die oftmals zu unterschiedlichen Interpretationen der Schülerzahlen führten.
Einen weiteren Punkt stellt die Satzung über die Festlegung von Schulbezirken und Schuleinzugsbereichen der Schulen in Trägerschaft des Landkreises vom 27.02.2014 dar. In der Darstellung wird auf die Probleme, die sich aus der Umwandlung in Gemeinschaftsschulen ergeben, verwiesen.
Als problematisch stellt sich an den Gemeinschaftsschulen Eilsleben, Wanzleben und Gutenberg die bereits jetzt erschöpfte Aufnahmekapazität dar. Der Landkreis wird daher nicht umhin kommen, für die betroffenen Standorte auch perspektivisch Kapazitätsobergrenzen festzulegen und auf diese auch vor dem Hintergrund der Aspekte der Schülerbeförderung zu verweisen.
Die Zwänge des Schulträgers ergeben sich auch aus der Berücksichtigung geltender Satzung und Vereinbarung sowie aus der zwingend notwendigen Abstimmung mit dem Landesschulamt vor Zuweisung von Schülern an die jeweils gewünschte Schule. |
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