Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Die Bekanntgabe der von den beschließenden Ausschüssen gefassten Beschlüsse wurde gemäß § 6 e der Geschäftsordnung des Landkreises Börde für den Kreistag und seine Ausschüsse als Anlage zur Sitzung im ALLRIS® allen Kreistagsmitgliedern zur Verfügung gestellt.
Landrat Hans Walker informierte über folgende wichtige Angelegenheiten:
Ein ausgelichener Haushalt des Landkreises für das Jahr 2017 ist möglich. Die Vorbereitungen sollen bis Ende September 2016 abgeschlossen sein und die Unterlagen für die Beratungen in den Ausschüssen zur Verfügung stehen, so dass die Vorlage abschließend auf der Sitzung des Kreistages am 23.11.2016 behandelt werden kann. Seit Neubildung der Regierung in Sachsen-Anhalt besteht eine Neuerung in der Kommunikation zwischen den Kommunen und der Landesregierung in Form einer Finanzstrukturkommission. Diese setzt sich aus dem Innenminister und dem Finanzminister bzw. deren Vertreter, dem Vorsitzenden des Landkreistages und dem Vorsitzenden des Städte- und Gemeindebundes zusammen. Dort werden die bestehenden Schwerpunkte gewichtet, die dann Einfluss auf die Gestaltung des novellierten Finanzausgleichgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt nehmen sollen.
Gabriele Brakebusch (CDU) verließ den Sitzungsraum um 16:15 Uhr. Es waren somit 44 Kreistagsmitglieder plus Landrat anwesend.
Bis einschließlich 16.08.2016 wurden im Jahr 2016 dem Landkreis Börde 462 Personen zugewiesen. Von den 2.156 belegten Plätzen entfallen 1.477 auf Asylsuchende und 679 auf anerkannte Flüchtlinge, die größtenteils Arbeitslosengeld II-Empfänger sind. Aufgrund des Hinweises der Landesregierung zur internationalen Situation, werden Aufnahmereserven vorgehalten. Wegen der mittel- bzw. langfristigen Vertragsbindung werden zunächst die Notunterkünfte sukzessiv abgebaut.
Frau Brakebusch kam um 16:18 Uhr zur Sitzung wieder hinzu. Es waren somit 45 Kreistagsmitglieder plus Landrat anwesend.
Im Jahr 2016 erhält der Landkreis eine Pauschale in Höhe von 10.470 EUR pro Asylsuchenden. Angesichts der Zuweisungssituation im dritten und vierten Quartal wird jedoch mit tatsächlichen Kosten in Höhe von 11.700 EUR pro Person gerechnet.
Problematisch stellen sich auch die Kosten für die Betreuung und Integration der bereits anerkannten Flüchtlinge dar. Durch das Jobcenter Börde erfolgt derzeit eine reine Erstattung der Kosten für die Unterkunft dieses Personenkreises, nicht jedoch für die Kosten für die notwendige Betreuung. Durch den Landkreistag wird ein entsprechendes Kostenanalysesystem entwickelt.
Für das erste Halbjahr liegen die Gesamtkosten bei ca. 10,5 Mio. EUR ohne Personalkosten. Die Erstattungen vom Land Sachsen-Anhalt erfolgen jeweils im Folgequartal, so dass der Landkreis jeweils in Vorleistung gehen muss.
Schwierig gestalten sich auch die Kosten in Hohe von 1,6 Mio. EUR für die 100 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge im Landkreis Börde. Bislang wurden vom Land lediglich 9.000 EUR erstattet.
Auf der letzten Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses zusammen mit dem Betriebsausschuss des Eigenbetriebes „Abfallentsorgung“ am 22.08.2016 berichtete Frau Marion Scharf (Sachbearbeiterin Kreisplanung) ausführlich über das Verfahren. Der Fachdienst Kreisplanung moderiert mit den Städten und Gemeinden Verfahren zur alternativen Abweichung von der Erdverkabelung. Ein Antrag ist bis zur Eröffnug des Planverfahrens möglich. Um das Planverfahren so transparent wie möglich zu gestalten, soll bereits vor Eröffnung des Verfahrens und Einstieg in die eigentliche Planung eine vorgezogende Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen.
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