Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes "Abfallentsorgung" zum 31.12.2015 Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2015  

 
 
ordentliche Sitzung des Betriebsausschusses "Abfallentsorgung"
TOP: Ö 4.1 Beschluss:2016/Abf/0316
Gremium: Betriebsausschuss "Abfallentsorgung" Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 11.08.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:30
Raum: Beratungsraum Kommunalservice Landkreis Börde AöR
Ort: Schwimmbadstraße 2a, 39326 Wolmirstedt
2016/Abf/0316 Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes "Abfallentsorgung" zum 31.12.2015 Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2015
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Peters Betriebsleitung
Schonscheck Vorsitzender des Betriebsausschusses
Federführend:EB Abfallentsorgung Bearbeiter/-in: Schulze, Sieglinde

Frau Peters weist darauf hin, dass das Eigenbetriebsgesetz die Betriebsleitung verpflichtet, für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang bestehenden Jahresabschluss sowie einen Lagebericht zu erstellen. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses werden die eigenbetrieblichen und handelsrechtlichen Vorschriften in Anwendung gebracht.

Die Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anochin, Roters & Kollegen GmbH & Co,. KG erfolgte durch die Betriebsleiterin am 22.09.2015 mit Beschluss des Betriebsausschusses am 03.09.2015 und mit Zustimmung des Fachdienstes Rechnungsprüfung des Landkreises Börde.

 

Frau Winterfeld erläutert Eckpunkte zum Ergebnis der Prüfung.

 

Frau Winterfeld geht in ihren Erläuterungen auf die Prüfungsschwerpunkte, den Prüfungsauftrag, Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung und das Ergebnis ein.

Der Prüfungsauftrag bestand in der

-          Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 und des Lageberichtes sowie die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung im Sinne des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) unter Zugrundlegung des Fragenkatalogs.

Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung waren:

-          Die Eröffnungsbilanzwerte zum 01.01.2015, die Buchführung, der Jahresabschluss zum 31.12.2015 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 unter Beachtung der handelsrechtlichen Vorschriften zur Rechnungslegung und der sie ergänzenden Regelungen durch Satzung, Eigenbetriebsgesetz (EigBG LSA) und Eigenbetriebsordnung (EigBVO).

Als Prüfungsschwerpunkte wurden festgelegt:

-          Der Prozess der Umsatzrealisierung und sich daraus ergebende Forderungen,

-          Vollständigkeit und Bewertung der wesentlichen Rückstellungen und damit zusammenhängende Angabepflichten,

-          Beihilfen entsprechend dem PS 700 „Prüfung von Beihilfen nach Art. 107 AEUV“ im Zusammenhang mit Finanzmitteln.

Im Ergebnis der Prüfung konnte festgestellt werden, dass die Prüfung nach § 53 HGrG ohne Feststellungen war, dementsprechend konnte am 30.06.2016 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt werden.

Die Bilanzsumme zum 31.12.2015 beträgt 15.084.150,31 €. Der Eigenbetrieb schließt das Wirtschaftsjahr 2015 mit einem Jahresgewinn in Höhe von insgesamt 31.758,52 € ab.

 

Herr Schwenke

Am 02.07.2013 hat die Fa. Walter Solar PV-Anlage 4 den Landkreis auf Schadensersatz verklagt, welche niedergeschlagen wurde. Am 26.02.2014 wurde in Vahldorf II die Fa. Walter Solar Anlage 8 in Form eines Nutzungsvertrages beauftragt und am 17.02.2016 verklagt der Landkreis die Walter Solar PV-Anlage 4 wegen Erstattungsleistung vertraglicher Vereinbarungen. Wieso trotz aller Schwierigkeiten der Parteien immer noch weiterhin Verträge abgeschlossen werden?

 

Frau Peters

Die Verträge mit der Firma Walter wurden für alle Flächen der Deponien im Landkreis für die Errichtung von PV-Anlagen im Mai 2012 im Ergebnis einer Ausschreibung abgeschlossen.

 

Frau Peters erläutert Eckpunkte  zur Situation und zum derzeitigen Stand.

 

Herr Stichnoth stellt die Vorlage zur Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:einstimmig

Ablehnung:keine

Enthaltung:keine

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 2016/Abf/0316 erhoben.