Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Information zur Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden im Landkreis Börde Berichterstatterin: Fachdienstleiterin Migration, Frau Corinna Sladky  

 
 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses
TOP: Ö 4.4
Gremium: Kultur- und Sozialausschuss
Datum: Mi, 06.07.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

Frau Leuschner begrüßt Frau Simon in Vertretung für Frau Sladky.

 

Frau Simon verteilt ein Handout mit den neuesten Daten zur Situation der Asylbewerber im Landkreis und wertet dieses aus.

 

Herr Mewes stellt die Frage nach statistisch ermittelten Daten zur Wohnungssuche der Asylbewerber, zur Kinderbetreuung in den Kindergärten (Gewährleistung in den Kommunen) und welche Möglichkeiten von Arbeitsaufnahmen den Asylbewerbern geboten werden.

Er stellt fest, dass die Frage der Unterbringung und Aufnahme verstärkt in den Hintergrund tritt, dafür aber die Beantwortung der Fragen der Integration der Asylbewerber in unserer Gesellschaft verstärkt zum Tragen kommt.

 

Frau Simon antwortet anhand eines Beispiels der Migration aus Syrien. Nach Vorlage des Erstbescheides durch das BAM werden diese zunächst in Hillersleben untergebracht. Gleichzeitig wird abgefragt, ob sie in unserem Landkreis verbleiben wollen, um hier sesshaft zu werden, sobald die Bestandskraft des Erstbescheides gegeben ist.

 

Nach Aussagen der Migranten äußerten sich mindestens ¾ der Befragten, nicht im Landkreis verbleiben zu wollen, sondern sich vorrangig in Großstädte wie Halle, Essen, Dortmund ansiedeln möchten. Diejenigen, die im Landkreis verbleiben wollen, werden dann bei der Suche nach geeignetem Wohnraum unterstützt.

Frau Simon informiert die Mitglieder des Ausschusses darüber, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt Kindergartenplätze in nicht ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

 

Frau Herzig informiert, dass vorgesehen war, im Herbst den Entwurf eines Integrationskonzeptes für den Landkreis vorzustellen. Dieser Termin wird nicht zu halten sein. Gründe dafür sind die nicht ausreichenden personellen Ressourcen. Derzeitig gibt es im Landkreis in der Koordinationsstelle für Migranten 2 Koordinatoren, die vom Land mit 90 % gefördert werden. Eine dieser Kolleginnen wird aus familiären Gründen für einen längeren Zeitraum ausfallen.

 

Frau Herzig stellt heraus, dass einer der wichtigsten Punkte zunächst die Beantwortung der Frage ist, was will der Landkreis unter dem Gesichtspunkt der Integration und mit welcher Qualität will er das betreiben. Weiterhin ist auch die Frage zu stellen, was ist zu tun, um diese Leute an den Landkreis zu binden, um einer Abwanderung in die Großstädte gegenzusteuern.

 

Dazu ist als Vorleistung der Verwaltung die Darstellung wichtig, wie sieht die Lage der Menschen mit Migrationshintergrund in unserem Landkreis aus. Dabei bezieht sich die Frage nicht nur auf Flüchtlinge und Asylsuchende, sondern auch auf andere Menschen, die in unser Land kommen, denn deren Anteil ist größer als der der Flüchtlinge und Asylsuchenden.

 

Grundvoraussetzung zur Beantwortung dieser Frage wird zunächst die Erarbeitung von verlässlichem Datenmaterial sein. Das heißt, in einer Bedarfsanalyse ist aufzubereiten, wie sieht es generell bei uns im Landkreis aus und welche Handlungsfelder sollen zukünftig betrachtet werden. Aus dieser Bestandsanalyse wäre dann zunächst die Frage nach den Bedarfen zu beantworten und daraus Zielsetzungen abzuleiten. Allein die Tatsache, die Forderung zu erheben, Willkommensbehörde zu sein, wird nicht ausreichen.

Die Frage ist zu beantworten, was gehört eigentlich dazu, welche Bereiche sind betroffen (geht über den FD Migration hinaus). Es ist auch die Frage zu beantworten, Menschen mit Migrationshintergrund auch bei uns einzustellen und ihnen nicht die Tore zu verschließen.

 

Frau Herzig führt weiter zum Thema Kindergartenplätze aus, dass jedes Kind in Sachsen-Anhalt einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz hat, obwohl die Lage in Sachen Bereitstellung von Kindertagesplätzen im Landkreis sehr angespannt ist. Der Rechtsanspruch richtet sich gegen den Landkreis, dieser ist aber per Gesetz nicht als Betreiber dieser Einrichtungen vorgesehen. Hier wird die Aufgabe bei den freien Trägern und den Kommunen liegen, die auch die nötigen Kapazitäten bereitzustellen haben.

Sie bemerkt, dass dies unter Beachtung der angespannten Haushaltslage der Kommunen keine leichte Aufgabe sein wird.

 

Herr Czernitzki weist darauf hin, dass unsere Bemühungen sich nicht nur auf die Bleibeberechtigten fokussieren sollten, sondern auch in Richtung der Geduldeten bzw. der dann Abzuschiebenden gehen sollte.

Er informiert, dass er gemeinsam mit Herrn Görges von der Ausländerbehörde in der Gemeinschaftsunterkunft in Harbke war. Dabei stellt sich die Frage, ob die Menschen, die davon betroffen sind, überhaupt einer Beschäftigung nachgehen dürfen.

Es wird zukünftig in ihren Dokumenten durch die Ausländerbehörde der Vermerk erscheinen, dass eine Beschäftigung mit Genehmigung der Ausländerbehörde erlaubt sein wird.

Damit wird den Flüchtlingen zunächst die Möglichkeit gegeben, auf dem Arbeitsmarkt eine Beschäftigung oder ein Praktikum annehmen zu können.

 

Herr Mewes bedauert, dass das ursprünglich für September vorgesehene Konzept des Landkreises nicht vorgelegt werden kann, da er das Thema für sehr wichtig hält.

Er berichtet, dass es Kommunen gibt, in denen ein Integrationskonzept existiert, die auch einen Integrationsbeauftragten haben und dies hervorragend funktioniert.

Es wäre gut, wenn der Landkreis selber sich daran ein Bespiel nehmen würde, um nicht weiter hinterherzuhängen.

Die Konsequenz könnte sein, dass es öfter Problemfälle geben wird, die uns auch bei deutschen Bürgern immer wieder auf die Füße fallen werden und hier reicht die Spannweite von Ausbildungsabbruch bis zur Kriminalität.

 

Herr Mewes macht weiterhin eine Bemerkung zum Integrationsgesetz, das sich in der Verabschiedungsphase befindet und noch nicht vorliegt. Es wäre zu fragen, welche Aufgaben sich daraus für den Landkreis ergeben, zum Beispiel zur Residenzpflicht.

Er weist darauf hin, dass man unter den vorgenannten Gesichtspunkten gut beraten ist, sich mit diesem Thema noch intensiver als bisher zu befassen.

 

Frau Herzig erwidert daraufhin, dass die Nichtvorlage des Integrationskonzeptes nicht bedeutet, dass in der Sache im Landkreis nichts passiert. Sie geht davon aus, dass gerade in den betroffenen Bereichen sich außerordentlich intensiv mit den Problemen auseinandergesetzt wird. Sie betont nochmals, dass sich immer wieder die Frage stellt, welche Handlungsebenen wollen wir als Landkreis bedienen.

 

Frau Leuschner stellt fest, dass dieses Thema uns noch bei den weiteren Sitzungen begleiten wird.