Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Information zur Einwohneranfrage von Herrn Romoser auf der Sitzung des Kreistages am 02.03.2016 Berichterstatter: Fachdienstleiter Schulen und Kultur, Herr Heinrich Schulze  

 
 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses
TOP: Ö 4.3
Gremium: Kultur- und Sozialausschuss
Datum: Mi, 06.07.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

Frau Leuschner stellt zum Tagesordnungspunkt Herrn Romoser vor. Herr Romoser ist Vorsitzender des Kreiselternrates und erteilt ihm das Wort zu seinem auf der Kreistagssitzung am 02.03.2016 vorgetragenen Anliegen.

 

Herr Romoser betont, dass er dieses Thema als Privatperson aufgeworfen hat und nicht im Auftrag und mit Legitimation des Kreiselternrates.

Er bezieht sich auf mehrere Aussagen des damaligen Kultusministers Dorgerloh und auf die von ihm geäußerten zulässigen Schulwegzeiten von 30 min bis 45 min. Er führt weiter aus, dass danach die Satzungen zur Schülerbeförderung in Sachsen-Anhalt geprüft und dabei festgestellt wurde, dass in keinem der Landkreise diese o. g. Beförderungszeiten eingehalten werden.

 

Sein Anliegen ist es, die Satzung zu überarbeiten, um zu versuchen, den Entscheidungen der von ihm im Schreiben an die Verwaltung zitierten Urteilen entsprechend anzupassen. Ihm ist klar, dass dies mit Aufwand und erheblichen zusätzlichen finanziellen Aufwendungen im Bereich der Schülerbeförderung verbunden sein wird. Die Gründe für die eingetretene Situation sieht er vorrangig in der extremen Ausdünnung der Schullandschaft Sachsen-Anhalt.

 

Frau Leuschner bedankt sich bei Herrn Romoser und bittet Herrn Schulze seine Ausführungen zu diesem Thema zu machen.

 

Herr Schulze betont, dass die Schülerbeförderung immer wieder ein polarisierendes und brisantes Thema darstellt. Er verweist auch auf den bisher mit Herrn Romoser aufgrund seiner Kreistagsanfrage geführten Schriftverkehr.

Eine Hauptirritation stellt für ihn die von Herrn Romoser benannten Beförderungszeiten von 90 min bei Grundschulen und 130 min bei Schulen der Sekundarstufe 1 dar. Zunächst war die Herkunft dieser genannten Zeiten unerklärlich. Nach Recherchen wurde jedoch festgestellt, dass durch Herrn Romoser eine Vermischung von 2 unterschiedlichen Zeiten erfolgte, zum einen der reinen, lt. Satzung, zulässigen Beförderungszeit und zum anderen der Verweildauer der Schüler in der Schule vor und nach Unterrichtsbeginn.

 

Er erklärt weiter, dass beide Fakten eindeutig zu trennen sind. Die Zuständigkeit des Landkreises für die Schülerbeförderung nach § 71 Schulgesetz und somit die Regelungsinhalte der Satzung beziehen sich auf die reine Zeit vom Verlassen der Wohnung bis zum Eintreffen in der Schule, also die reine Zeit der Schülerbeförderung.

 

Die Zeiten des Schulanfangs und der Verweildauer an der Schule basieren auf Festlegungen der Gesamtkonferenz.

Da der Landkreis in diesen Konferenzen jeweils mit nur 1 Stimme vertreten ist, ist die Möglichkeit der Einflussnahme sehr begrenzt.

 

Herr Schulze macht einige Ausführungen zur Vorgehensweise bei der Abstimmung des Fahrplanes für ein jeweils neues Schuljahr. Durch den Fachdienst Schulen und Kultur wurden von den Schulen die jeweiligen Schulanfangs- und –endzeiten abgefragt, ebenso die gewünschten Abfahrtszeiten der Busse.

Nach Vorliegen dieser Daten erfolgt die Abstimmung und Prüfung gemeinsam mit der Verkehrsgesellschaft zur Machbarkeit.

Sollten Möglichkeiten des Schülerverkehrs und Wünsche der Schule nicht kompatibel sein, erfolgt eine erneute gemeinsame Abstimmung zwischen den Beteiligten zur Lösungsfindung und der damit verbundenen Einhaltung der Schulwegzeiten auf Grundlage der Satzung.

Er schätzt ein, dass dies bisher gut gelungen ist.

 

In Vorbereitung des heutigen Termins gab es nochmals eine Kontaktaufnahme mit dem Landesschulamt zur Zulässigkeit unserer lt. Satzung vorgegebenen Wegezeiten. Die Antwort liegt uns per E-Mail vor und stützt sich auf Urteile von Oberverwaltungsgerichten, z. B. Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Danach wird festgestellt, dass es keine feste Obergrenze gibt, die einer gerichtlichen Kontrolle unmittelbar als Normativmaßstab dienen könnte, weil die Besonderheiten in der Sache, wie z. B. Lage der Schule, territoriale Ausdehnung des betreffenden Landkreises und die Wahl der Bildungsangebote liegt.

 

Seitens des Landesschulamtes ist davon auszugehen, dass für Grundschulen Zeiten von 45 min in eine Richtung sowie bei Schulen ab Sekundarstufe 1 von maximal 90 min Schulwegzeit nicht überschritten werden sollten.

 

Aufgrund dieser Tatsachen erfolgte eine Abfrage über den Landkreistag und das Ministerium an die Landkreise zur Benennung der minimalen und maximalen Fahrzeiten für die Schüler der jeweiligen Schulen.

 

Für den Landkreis Börde kann man feststellen, dass bei den Grundschulen eine maximale Fahrzeit von 34 min nicht überschritten wird, das heißt, lt. Satzung (45 min) liegen die tatsächlichen Fahrzeiten im Landkreis darunter.

Weiterhin wurde überprüft, bei wieviel Schülern im Landkreis die Grenzen der satzungsmäßig vorgegebenen Fahrzeiten fast erreicht werden. In beiden Schulformen betrifft es im Landkreis 63 Schüler, die bei Grundschulen mit 40 min an der Grenze zur zulässigen Zeit liegen und bei der Sekundarstufe 1 mit 80 min an der Grenze der vorgesehenen.90 min.

Ausgehend von den Gesamtfahrschülern kann man von einem sehr kleinen Anteil sprechen.

Bei einem einzigen Schüler Sekundarstufe 1 ist die zulässige Fahrzeit überschritten. Ursache dafür ist der Schulweg von Siestedt bis zur Sekundarschule Leibniz nach Wolmirstedt aufgrund des gewählten besonderen Bildungsangebotes „Produktives Lernen.

 

Zusammenfassend kann eingeschätzt werden, dass es durchaus möglich ist, die bisherigen Fahrzeiten zu verkürzen, notwendig dafür wäre jedoch eine direktere Linienführung zu den jeweiligen Schulen mit der Konsequenz zusätzlicher Bereitstellung von Bussen und Einstellung von Busfahrern und somit mit einer extremen Kostensteigerung, die durch das Verkehrsunternehmen zu tragen wäre.

 

Eine wirtschaftlich vertretbare Beförderung der Schüler wäre ausgehend von den derzeitigen Aufwendungen von bereits 6,3 Mio € Schuljahr weder zu finanzieren, noch zu vertreten. Weiterhin ist dabei die territoriale Ausdehnung des Landkreises nicht außer Acht zu lassen.

 

Herr Czernitzki fragt nach, ob die Satzung des Landkreises mit der Gesetzgebung konform ist.

 

Herr Schulze beantwortet diese Frage eindeutig mit „Ja“, da man im Limit der empfohlenen Maximalfahrzeit liegt.

 

Herr Romoser bestätigt die Aussage unter Betrachtung der reinen Beförderungszeit lt. Satzung der Schülerbeförderung im Landkreis. Er widerspricht jedoch unter dem Gesichtspunkt der Hinzurechnung der Verweildauer an der Schule und führt aus, dass ihm bewusst ist, dass er damit eine Reihe Forderungen stellt. Ihm ist jedoch die Diskussion wichtig, um die Falschaussage auf Landesebene deutlich zu machen.

Ursache ist in der seit 2007 kontinuierlich abgebauten Schulstruktur des Landes zu sehen. Weiterhin ist ihm wichtig, dass sich der Kreistag mit der Satzung befasst.

 

Herr Mewes sieht hier die Handlungsnotwendigkeit des Gesetzgebers zur Klarstellung hinsichtlich der Verweilzeiten und der zulässigen Fahrzeiten, um damit die gesetzliche Grundlage zu schaffen und eine Fehlinterpretation der Regelungen in der Satzung zukünftig zu vermeiden.

 

Frau Leuschner stellt fest, dass wir uns zurzeit mit der Satzung im rechtskonformen Rahmen bewegen.

 

Herr Mewes fragt an, ob es aufgrund der Situation Beschwerden der Eltern zu den Beförderungszeiten gibt.

 

Herr Schulze führt aus, dass es bisher in Einzelfällen Klagen durch Eltern gegeben hat bis hin zur Gerichtsentscheidung. Da, wo die Urteile vorliegen, hat bisher der Landkreis obsiegt. Aktuell sind 2 gerichtsanhängige Fälle offen, zu denen es noch kein Urteil gibt.

Auf Grundlage der bisherigen Urteile, in denen die Satzung die Basis darstellte, wurde dem Landkreis die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben bestätigt.

 

Herr Czernitzki stellt fest, dass die reinen Beförderungszeiten lt. Satzung in Ordnung sind. Er sieht das Problem in der Verweildauer an den Schulen und schlägt vor, an den Schulen über diese Zeiten nachzudenken bzw. Veränderungen einzuführen.

 

Herr Schulze unterstreicht dieses Problem und stellt fest, dass zu den Verweilzeiten Regelungsbedarf besteht.

Er bietet an, diese Zeiten transparent zu machen und in einer der nächsten Sitzungen den Ausschussmitgliedern darüber Auskunft zu erteilen.