Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Information zur Kostenbeteiligung der Vereine an der Nutzung der Sporthallen (Übersicht über Hallennutzungen) Berichterstatter: Fachdienst Schulen und Kultur, Sachgebietsleiter Herr Andreas Baumeister  

 
 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses
TOP: Ö 4.2
Gremium: Kultur- und Sozialausschuss
Datum: Mi, 06.07.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

Herr Schulze erläutert in Vertretung für Herrn Baumeister die bei der letzten Sitzung übergebene Unterlage zur Hallennutzung der dem Landkreis gehörenden Sporthallen durch die Vereine. Er stellt fest, dass durch den Gesetzgeber im Sportfördergesetz die Möglichkeit zur Beteiligung der Vereine an den Betriebskosten gegeben ist.

 

Ausgehend von der finanziellen Situation des Landkreises und der bereits praktizierten Beteiligung in einigen Kommunen des Landkreises wird die Befassung mit dieser Angelegenheit durch die politischen Gremien erforderlich sein. Dabei ist festzustellen, dass dieses Thema eine gewisse politische Brisanz enthält und jede Entscheidung in dieser Richtung den Grundsatz der Gleichbehandlung verpflichtet.

 

Er informiert weiter darüber, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt durch den FD Gebäudemanagement eine Übersicht zu den Bewirtschaftungskosten der einzelnen Hallen erarbeitet wird, die die Grundlage für die Festlegung zu Vorschlägen des Umfangs der finanziellen Beteiligung der Vereine bilden wird.

Ziel ist die Festlegung von Pauschalen zum Beispiel auf Basis des Umfangs der Nutzung (Stundenpauschale), die dann einheitlich für alle kreislichen Sporthallen zur Anwendung kommen könnte.

 

Herr Methner stellt zu den von Herrn Schulze beispielhaft angegebenen Zahlen von Bewirtschaftungskosten einzelner Hallen die Frage, ob es sich bei den genannten Summen um die gesamten Bewirtschaftungskosten handelt.

 

Herr Schulze differenziert dann nach einigen Hallen, die von der Angabe her nicht die Gesamtkosten enthalten.

 

Herr Czernitzki teilt die Meinung, dass die anstehende Entscheidung eine politische Brisanz enthält. Er informiert, dass auf der letzten Sitzung des Stadtrates dieses Thema Gegenstand der Beratung war und teilt mit, dass dabei mehrheitlich die Ablehnung vorherrschte.

Gleichzeitig regt er an, Informationsunterlagen zukünftig digital den Abgeordneten zur Verfügung zu stellen.

Weiterhin führt er aus, dass in Haldensleben bei der Sanierung bzw. Neubau von Sporthallen zumindest durch den Einbau von Münzduschen eine gewisse Selbstbeteiligung erfolgt.

Er hat vom Grundsatz her Probleme mit der Beteiligung der Vereine an den Bewirtschaftungskosten.

 

Herr Methner stellt fest, dass grundsätzlich bei der Entscheidung zu diesem Thema in der Kommune sowie im Landkreis vom Grundsatz der Gleichbehandlung auszugehen ist.

Er schlägt vor, wie bisher für die Nutzung der Hallen, keine Miete zu verlangen, jedoch aber die Beteiligung an den Betriebskosten zu regeln. Als Beispiel nennt er die Gemeinde Sülzetal, wo bereits jetzt schon die Vereine an den Kosten beteiligt werden und das durch die Vereine auch die Einsicht und die Bereitschaft zur Beteiligung vorliegen.

 

Er schlägt vor, auch im Kreis die Meinung zu vertreten, Nutzung kostenfrei, Betriebskostenbeteiligung ja. Über die Höhe ist jedoch noch zu reden.

Er schlägt auch vor, diese Möglichkeiten durch Vereinbarung und nicht unbedingt durch Satzung zu regeln.

 

Frau Herzig stellt die Frage, ob im Sülzetal die Regelung pauschalisiert erfolgte.

 

Herr Methner bejaht diese und gibt bekannt, dass derzeitig die Vereinsbeteiligung bei 40 % bei den Betriebskosten liegt.

 

Herr Mewes würde eine Beteiligung der Vereine bei stabiler Finanzlage des Landkreises ablehnen, sieht aber in der derzeitigen Situation keine Alternative zur Beteiligung unter dem Grundsatz der Gleichbehandlung. Er informiert, dass dies bereits in der Stadt Wolmirstedt gezwungenermaßen umgesetzt wird und mittlerweile die zweite Erhöhung der Beteiligung an den Betriebskosten erfolgte.

Er stellt weiter fest, dass auch eine Beteiligung bei Kindern mit starker Differenzierung nach unten (z. B. 1 € im Monat) erfolgen sollte. Er appelliert an das Verständnis aller, dass es keine Alternativen in der jetzigen Situation gibt.

 

Frau Leuschner verweist auf die Möglichkeiten der Einnahme des Landkreises durch die Umlage und sieht hier auch den Landkreis unter Beachtung der Situation in den Gemeinden in der Pflicht.

 

Herr Falke unterstützt diese Sichtweise und informiert, dass in seinem Ort derzeitig die Beteiligung der Vereine bei 30 % liegt.

 

Herr Schulze informiert, dass es nach Rücksprache mit dem Fachdienst Gebäudemanagement an den nächsten Terminen des Fachausschusses zu diesem Thema weitere Informationen und Daten geben wird. Ziel ist die Klärung des Grundsatzes, ist eine Beteiligung gewollt oder nicht und in welcher Höhe soll dies erfolgen.

 

Herr Czernitzki verweist noch einmal auf die Tatsache, dass eine hohe Anzahl der Vereine die Hallen des Landkreises nutzen und verweist darauf, dass der Verwaltungsaufwand nicht die Einnahmen aus der Betriebskostenbeteiligung auffrisst.

 

Herr Mewes rät zur Vereinfachung und so wenig Aufwand wie möglich. Er schlägt vor, dass auf Basis von Schätzungen eine anteilige Pauschale festgelegt werden soll, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren.

 

Herr Schulze geht von einer Pauschale pro Nutzungsstunde als einheitliche Berechnungsgrundlage aus.

 

Frau Leuschner stellt grundsätzlich die Befürwortung einer Beteiligung an den Betriebskosten durch den Fachausschuss fest und erwartet durch die Verwaltung weitere Informationen und Vorschläge.