Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Informationen zum Stand des regionalen Übergangsmanagements von der Schule in den Arbeitsmarkt (RÜMSA) Berichterstatterin: Fachbereichskoordinatorin 3, Frau Iris Herzig  

 
 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses
TOP: Ö 4.1
Gremium: Kultur- und Sozialausschuss
Datum: Mi, 06.07.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

Frau Herzig übergibt den Anwesenden eine Unterlage zum Thema RÜMSA.

Sie erläutert, dass das Hauptanliegen von RÜMSA darin besteht, jungen Menschen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern, beginnend mit der Ausbildung bis zum Einstieg in das Berufsleben. Dabei soll sichergestellt werden, dass die Angebote verschiedener Leistungsanbieter gebündelt und aus einer Hand sichergestellt werden.

 

Die Inanspruchnahme von Leistungen nach SGB VIII und SGB III sind freiwillig. Im Gegenzug dazu, gibt es beim SGB II verpflichtende Regelungen. Mit RÜMSA entsteht der Anspruch, dass die Maßnahmen, die von den vorgenannten Rechtskreisen angeboten werden, besser aufeinander abgestimmt werden sollen.

Die Jugendlichen sollen bei der Inanspruchnahme und bei der Vielfalt der Angebote bis zum Ende begleitet werden und hier die Koordinierung in Form eines gemeinsamen Fallmanagement erleben.

 

Des Weiteren soll ermittelt werden, welche Defizite es bei der Förderung von Jugendlichen gibt und welche Möglichkeiten oder Informationen eines zusätzlichen Angebotes sich hier erforderlich machen. Festzustellen ist, dass RÜMSA in Bezug auf die Arbeitsmarktpolitik des Landes Sachsen-Anhalt von landespolitischem Interesse ist. Danach hat sich das Land entschlossen, diese Maßnahmen über einen Förderzeitraum von 2 Jahren  zu fördern bis zu einer Option der Verlängerung von 3 x 2 Jahren.

 

Grundlage ist die Vorlage eines Umsetzungskonzeptes durch die Rechtsträger. Inhalt dieses Konzeptes ist die konkrete Beschreibung dessen, was getan werden soll. Das sind neben strategischen Zielvorgaben auch operative Ziele, die hier zu formulieren sind. Ein weiterer Schritt neben dieser Umsetzungskonzeption ist der Abschluss von  Kooperationsvereinbarungen zwischen den Rechtsträgern.

 

Die dritte Voraussetzung ist, dass neben der Kooperationsvereinbarung auch noch eine Zielvereinbarung abgeschlossen wird. Dazu ist die Frage zu klären, wie sind die Schulen einzubeziehen. Es ist vorgesehen, das Thema RÜMSA bei einer Dienstberatung der Schulleiter der unterschiedlichen Schulformen vorzustellen und zu beraten.

 

Hinzuweisen ist auf die Notwendigkeit, dass der Landkreis nur in den Genuss der Förderung kommt, wenn durch ihn der Eigenanteil bereitgestellt werden kann. Hier wird für 2017 von einer Summe von 35 T€ ausgegangen, die ebenfalls für 2018 einzustellen ist.

 

Dieser Hinweis erscheint aus dem Grunde wichtig, da die Haushaltssituation des Landkreises defizitär ist und mit großer Wahrscheinlichkeit eine Haushaltskonsolidierung zu beschließen sein wird. Wie sich dies aufgrund der Neuordnung des Finanzausgleichsgesetzes darstellen wird, ist derzeitig nicht absehbar. Die grundsätzliche Entscheidung wird sein, ob RÜMSA tatsächlich gewollt ist und ob wir es uns leisten können.

Zielstellung muss sein, junge Menschen in Arbeit zu bringen und damit das Sozialsystem zu entlasten.

 

Eine Beschlussfassung zu RÜMSA wird im Rahmen der Gesamthaushaltsplanung erforderlich sein.

 

Frau Leuschner stellt fest, dass diese Zielstellung in die richtige Richtung geht. Ziel muss sein, Jugendliche zu erfassen und zu befähigen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Daher ist dieser Schritt eine Investition in die Zukunft.

 

Herr Falke fragt an, von welcher Größenordnung in Bezug auf die Anzahl der Jugendlichen gesprochen wird.

 

Frau Herzig antwortet daraufhin, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht mit Zahlen agiert werden kann, da sie nicht bekannt sind. Sie stellt aber fest, dass dieses Programm grundsätzlich für alle Jugendlichen offen ist, wobei der Schwerpunkt auf den benachteiligten Jugendlichen liegen wird.

 

Herr Falke fragt weiter an, wann mit dem Umsetzungskonzept zu rechnen sei.

 

Durch Frau Herzig wird ausgeführt, dass das Konzept, die Zielvereinbarung und die Kooperationsvereinbarung bis Ende August vorliegen müssen, um in die Antragsrunde im September zu kommen. Sie stellt weiterhin fest, dass zur Umsetzung notwendige Ressourcen bereitgestellt werden müssen. Dabei sind diese zunächst in Personal zu investieren, um die entsprechenden Analysen zu erstellen und diese dann aufzubereiten. Das heißt, die Durchführung eines Monitorings ist erforderlich, wobei die Schwierigkeit in der Findung geeigneten Personals liegen wird.

 

Herr Falke stellt fest, dass bei einem Eigenanteil von 35.000 € (20 %) von einem sechsstelligen Betrag auszugehen ist.

 

Frau Herzig berichtet, dass sich die Landesförderung auf ca. 350.000 € belaufen wird.

 

Herr Czernitzki stellt die Frage, ob mit diesem Programm eine Chance für unbegleitete minderjährige oder sonstige jugendliche Flüchtlinge gegeben ist oder ob es dafür speziellere Programme geben soll.

 

Durch Frau Herzig wird festgestellt, dass RÜMSA schwerpunktmäßig benachteiligte Jugendliche und damit auch Jugendliche mit Migrationshintergrund erfasst.

 

Herr Methner hält RÜMSA für richtig und sinnvoll, da sich bereits jetzt ein Fachkräftemangel abzeichnet. Er regt an, Schule und Wirtschaft noch intensiver da mit einzubeziehen.

Er stellt weiterhin die Frage, wie der Informationsfluss läuft.

 

Frau Herzig geht von notwendigen Konferenzen, Runden Tischen etc. zur Sicherstellung der Informationen aus und bemerkt, dass es auch in anderen Landkreisen Wirtschaftsstammtische und andere Arbeitskreise gibt.

 

Herr Dr. Vogel stellt die Frage, inwieweit sich die Wirtschaft an diesem Eigenanteil beteiligen könnte, wo ein Desinteresse der betroffenen Jugendlichen an Diskussionsabenden, an denen Berufsmöglichkeiten sowie Ausbildungsplätze vorgestellt werden, festzustellen ist.

 

Durch Frau Herzig wird ergänzt, dass gerade aus diesem Grund der Weg zu den Jugendlichen führen muss, um sie erreichen zu können.

 

Frau Leuschner stellt aus eigener Erfahrung fest; dass der Zeitpunkt der Einflussnahme nicht früh genug einsetzen kann, um einer Verfestigung negativer Verhaltensweisen von vornherein vorzubeugen. Dies ist damit begründet, dass oftmals ein unzureichender bzw. gar kein Schulabschluss vorhanden ist.