Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Anfragen und Anregungen  

 
 
10. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 7
Gremium: 6. WP Kreistag Landkreis Börde
Datum: Mi, 25.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:42
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

Frau Brakebusch berichtete über den Antrag der Fraktion der FDP zum Beschluss des Betriebsausschusses des Eigenbetriebes „Abfallentsorgung“ Nr. 2016/Abf/0306 „Organisation der PPK - Entsorgungsleistungen einschließlich der Leistungen der Unterhaltung der Depotcontainer-Standplätze (Glas) ab dem 01.01.2017 - Grundsatzentscheidung“. Dieser Antrag ist im Vorfeld zur Sitzung allen Kreistagsmitgliedern per E-Mail zugegangen und wurde im ALLRIS® als Anlage zur Sitzung eingestellt.

 

Herr Keindorff erklärte zum Antrag, dass der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes „Abfallentsorgung“ aus Sicht der FDP-Fraktion eine Variante beschlossen hat, die nicht optimal für die Bürger und Unternehmen des Landkreises ist. Eine bestmögliche Variante kann seines Erachtens nur durch eine Ausschreibung ermittelt werden. Dies würde die Variante B der entsprechenden Beschlussvorlage sein. Herr Keindorff bat daher, dass der Kreistag diese Angelegenheit an sich zieht, sie auf einer Sonderkreistagssitzung ausführlich diskutiert, die Varianten A und B gegenüberstellt und anschließend die optimal wirtschaftlichste Variante beschließt. In den Vorberatungen zur Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts im Bereich der Abfallentsorgung war immer die Rede davon, dass auch die Anstalt Ausschreibung realisieren kann, um optimal wirtschaftlich zu handeln.

Herr Keindorff bat daher erneut, noch vor der Sommerpause, über diese Angelegenheit auf einer Sonderkreistagssitzung zu entscheiden.

 

Herr Schonscheck informierte, dass den Mitgliedern des Kreistages noch vor der Sitzung eine Stellungnahme der Verwaltung in Absprache mit der Firma PwC Legal zum Antrag der FDP zugegangen ist.

Laut Antrag der FDP widerspricht die Vergabe von Leistungen an Dritte nicht den mit der Gründung der Anstalt des öffentlichen Rechts verfolgten Zielen. Dem stimmte Herr Schonscheck zu. Dem Ziel wurde Rechnung getragen, indem dem Betriebsausschuss zwei Varianten, neben der Inhousevergabe eine europaweite Ausschreibung, vorgeschlagen wurden. Der Betriebsausschuss stimmte mehrheitlich für die Variante der Inhousevergabe.

Laut Antrag der FDP spreche für eine europaweite Ausschreibung, dass die Präsentation der Analyse durch die PwC Legal gezeigt hat, dass das Ziel der Bildung der Anstalt des öffentlichen Rechts einen erheblichen Zeitaufwand aller Beteiligten für die Regelung der rechtlichen, organisatorischen, strukturellen und personellen Fragen erfordert.

Herr Schonscheck betonte, dass es von Seiten der Geschäftsführung der Abfallentsorgung Bördekreis Wanzleben GmbH (AEW) keine Bedenken zur Umsetzung gibt.

Der dritte Punkt zur Begründung des Antrages der FDP sagt aus, dass mit der Drittvergabe die AEW und die künftige Anstalt des öffentlichen Rechts von zeitaufwendigen Aufgaben entlastet werden, die bei der Inhousevergabe an die AEW bis zum 01.01.2017 zu erfüllen sind. Dazu gehören die Ermittlung von Behälterzahl und Behältergröße, die Ausschreibung der Behälterbeschaffung, die Ausstellung der Behälter an den bisherigen Standplätzen und die Finanzierung der Leistungen. Herr Schonscheck informierte, dass ein sogenanntes Behältererwerbsrecht in Erwägung gezogen wird. Dies würde bedeuten, dass die AEW die bestehenden Behälter übernimmt und somit die Aufgaben laut Antrag entfallen würden.

Nach Punkt vier des Antrages sind die Risiken einer sogenannten gewerblichen Sammlung durch die bisher beauftragte Firma REMONDIS mit firmeneigenen Behältern parallel und in Konkurrenz zur Behältergestellung, Sammlung und Beförderung durch die Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Drittvergabe ausgeschlossen. Diese Risiken sind mit dem Behältererwerbsrechts hinfällig, da auch diese Behälter nicht mehr im Eigentum der Firma, sondern der AEW wären.

Laut FDP-Antrag werden mit der Drittvergabe bestehende Verfahrensrisiken, wie die Vergabebeschwerde oder Prozessrisiken, entscheidend verringert. Grundsätzlich können, so Herr Schonscheck, Verfahrensrisiken nie ausgeschlossen werden.

Das noch nicht geklärte Problem des Behältererwerbs, laut Punkt sechs des Antrages, ist Herrn Schonscheck nicht bekannt. Derzeit erfolgt eine Abstimmung der beteiligten Unternehmen.

Die im Antrag der FDP vorgeschlagene Beratung im Kreistag soll dem Grundsatz der optimalen Wirtschaftlichkeit dienen und die Beteiligten von den Aufgaben der Organisation der PPK-Entsorgung durch die AEW entlasten sowie die Neugründung der Anstalt des öffentlichen Rechts erleichtern. Herr Schonscheck stimmte zu, dass eine optimale Wirtschaftlichkeit nur durch eine Ausschreibung erreicht werden kann. Er wies jedoch darauf hin, dass ein Vergleich der letzten Jahre zur PPK-Entsorgung gezeigt hat, dass die Entsorgung im südlichen Teil des Landkreises, welche durch die AEW erfolgt, wirtschaftlicher ist. Mit der Gründung der Anstalt des öffentlichen Rechts wird ein noch wirtschaftlicherer Effekt erhofft. Ein wirtschaftlicher Nachteil durch die Inhousevergabe wird nicht impliziert.

 

Die Kreistagsvorsitzende übergab das Wort an Herrn Martin Schindler.

 

Im Vorstand des Kreistages wurde beraten, ob Wortmeldungen zulässig sind.

 

Martin Schindler (SPD) verstand den Antrag als Anregung und war der Auffassung, dass somit über die Sache diskutiert werden sollte. Er begann folglich seinen Redebeitrag.

Als langjähriges Aufsichtsratsmitglied der AEW äußerte Herr Schindler seinen Unmut über den vorliegenden Antrag. Mit der Entscheidung des Betriebsausschusses war er im Glauben, dass diese endlose Geschichte der PPK-Entsorgung zu Ende ist.

Die Eigenartigkeiten begannen bereits im Jahr 2009 als der Eigenbetrieb erstmals eine Ausschreibung zwischen dem …

 

Frau Brakebusch unterbrach Herrn Schindler und wies ihn darauf hin, dass zu diesem Tagesordnungspunkt keine inhaltliche Debatte, sondern nur Anfragen und Wortmeldungen zu diesem Antrag zulässig sind.

 

Herr Schindler bestätigte, dass es sich um eine Wortmeldung zu dieser Anregung handelt.

 

Frau Brakebusch ergänzte, dass es sich hier um einen Antrag der FDP handelt und dass hierzu Fragen zugelassen sind.

 

Herr Schindler bestätigte und betonte, dass dazu eine inhaltliche Auseinandersetzung möglich sein muss.

Er führte seinen unterbrochenen Redebeitrag fort.

Bereits damals erfolgte das erste Mal eine Ausschreibung zwischen der AEW und der Firma REMONDIS. Als die offizielle Submission ergab, dass die AEW das bessere Angebot abgegeben hat.

 

Die Kreistagsvorsitzende unterbrach erneut den Redebeitrag von Herrn Schindler aufgrund eines Geschäftsordnungsantrags.

 

Herr Keindorff erklärte, dass genau eine solche Debatte nicht gewollt war. Es wurde ein Sonderkreistag beantragt, auf dem die fachlichen Probleme diskutiert werden sollen. Auf dieser Kreistagssitzung soll keine inhaltliche Diskussion erfolgen. Er bat daher um Abstimmung, ob eine Sonderkreistagssitzung durchgeführt werden soll oder nicht.

 

Herr Schindler hielt dies für Haarspalterei.

 

Frau Brakebusch erklärte, dass ein zweiter Geschäftsordnungsantrag vorliegt.

 

Gudrun Tiedge (DIE LINKE) wies darauf hin, dass sich der Kreistag eine Geschäftsordnung gegeben hat. Danach sind Anfragen und Anregungen an die Verwaltung zu richten. Entweder kann die Verwaltung sofort antworten oder es erfolgte eine schriftliche Beantwortung. Bei der Anfrage der FDP handelt es sich nicht um einen Antrag per se. Wäre es ein Antrag gewesen, hätte dieser laut Geschäftsordnung auf der Tagesordnung stehen müssen und dann wäre dazu eine Debatte möglich gewesen. Die Angelegenheit wird jedoch unter dem Tagesordnungspunkt „Anfragen und Anregungen“ behandelt, so dass keine Debatte dazu möglich ist.

 

Herr Schindler hinterfragte, ob nicht vom Kreistag eine Entscheidung über den Sonderkreistag gewollt ist.

 

Frau Brakebusch bestätigte, dass es um den Sonderkreistag geht und bat Herrn Kluge von der Verwaltung um das Wort zur rechtlichen Würdigung.

 

Herr Kluge fasste zusammen, dass der Sinn des Antrages darin besteht, dass ein Beschluss des Betriebsausschusses aufgehoben wird und der Kreistag diesen Beschluss gemäß § 46 Absatz 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) an sich zieht. Das Verfahren ist, im Vorfeld die Unterschriften einzusammeln und den Antrag einzubringen oder hier unter Anträge, Anfragen und Anregungen zu stellen. Die Verwaltung hatte Herrn Keindorff diesen Weg empfohlen, damit ein Votum auf dieser Sitzung erfolgen kann, ob ein Sonderkreistag stattfinden soll, da für eine mögliche Ausschreibung der Termin für die nächste Kreistagssitzung zu spät ist.

 

Frau Brakebusch fasste zusammen, dass es keine inhaltliche Auseinandersetzung gibt, sondern lediglich die Anfrage, ob der Kreistag eine Sonderkreistagssitzung wünscht, geklärt werden soll.

 

Herr Schindler erwiderte, dass zur Klärung der Frage die Angelegenheit diskutiert werden muss.

 

Frau Brakebusch verneinte dies.

 

Herr Schindler unterbrach und wies Frau Brakebusch darauf hin, dass sie Herrn Keindorff ebenfalls das Wort erteilt hatte.

 

Frau Brakebusch ergriff das Wort und bat Herrn Schindler, sie ausreden zu lassen.

Sie erklärte, dass nunmehr nur zu klären ist, ob eine Sonderkreistagssitzung stattfinden soll. Es geht dann nicht um die inhaltliche Gestaltung des Kreistages, sondern lediglich darum, ob der Termin wahrgenommen werden soll oder auf einer regulären Kreistagssitzung behandelt werden soll. Frau Brakebusch erläuterte, dass sie sich hierzu eben mit dem Präsidium nochmal eine Meinung bilden musste. Inhaltlich ist eine Auseinandersetzung auf der Sondersitzung möglich, wenn der Kreistag dies wünscht.

 

Herr Schindler bat um das Wort.

 

Frau Brakebusch ermahnte, dass keine inhaltliche Debatte zulässig ist.

 

Herr Schindler erklärte, dass er sich zu dem äußern möchte, was Frau Brakebusch eben erklärt hatte und fragte, ob er nun sprechen darf.

 

Frau Brakebusch betonte, dass sie lediglich den Sachverhalt festgestellt hat.

 

Herr Schindler fragte, ob Frau Brakebusch keinen Widerspruch duldet.

 

Frau Brakebusch erklärte, dass sie ihm das Wort nicht zu einer inhaltlichen Debatte erteilen kann.

 

Herr Schindler wiederholte, dass er sich zu dem äußern möchte, was Frau Brakebusch eben gesagt hatte. Er forderte, dass die Kreistagsvorsitzende allen das gleiche Recht einräumen muss. Herrn Keindorff wurde gestattet, den Antrag zu begründen.

 

Frau Brakebusch erklärte, dass es sich dabei um die Anfrage an sich handelte.

 

Herr Schindler kritisierte, dass dann Herrn Keindorff das Wort hätte entzogen werden müssen. Es muss, aus seiner Sicht, dazu eine Gegenrede geben. Der Sonderkreistag ist keine Lappalie, sondern hat eine Bedeutung. Ohne Auseinandersetzung ist keine Meinungsbildung möglich. Wenn keine Diskussion stattfinden darf und der Sonderkreistag befürwortet wird, dann hat dies Folgen für den Landkreis und die Abfallentsorgung. Der Eigenbetrieb ist dann bis zu einer Entscheidung des Kreistages nicht mehr in der Lage zu handeln. Er beanstandete, dass durch die Kreistagsvorsitzende keine Diskussion mehr zugelassen wird.

 

Frau Brakebusch widersprach, dass die Unterlassung der Diskussion keinen Bezug zu ihrer persönlichen Meinung hat. Es wurde unter dem Tagesordnungspunkt „Anfragen und Anregungen“ die Anfrage von Herrn Keindorff gestellt und diese wurde von ihm begründet. Die Mitglieder des Kreistages sollen nun entscheiden, ob ein Sonderkreistag gewünscht ist. Die Angelegenheit kann dann auf der Sitzung diskutiert werden.

 

Herr Schindler wollte nochmals das Wort ergreifen.

 

Frau Brakebusch entschuldigte sich bei Herrn Schindler, aber musste ihm das Wort entziehen.

 

Regina Blenkle (FUWG) verließ um 17:14 Uhr den Sitzungsraum.

Es waren somit 41 Kreistagsmitglieder anwesend.

 

Frau Brakebusch bat um Abstimmung, ob die Mitglieder des Kreistages einem Sonderkreistag zustimmen.

 

Herr Schindler warf ein, dass dieser Beschluss per se ungültig ist.

 

Es erfolgte eine erneute Diskussion zur Klärung im Präsidium.

 

Frau Brakebusch stellte folglich fest, dass es sich um ein Votum handelt, ob eine Mehrheit des Kreistages für eine Sonderkreistagssitzung ist.

Sie änderte daher die Fragestellung und fragte, wer sein Votum für eine Sonderkreistagssitzung gibt.

 

Meinungsbild des Kreistages zur Anfrage von Herrn Keindorff, ob eine Sonderkreistagssitzung vor der Sommerpause einberufen werden soll:

 

Zustimmung:fünf

Ablehnung:dreiunddreißig

Enthaltung:drei

 

Das Meinungsbild des Kreistages ergab, dass die Entscheidung zur Vorlage Nr. 2016/Abf/0306 „Organisation der PPK - Entsorgungsleistungen einschließlich der Leistungen der Unterhaltung der Depotcontainer-Standplätze (Glas) ab dem 01.01.2017 - Grundsatzentscheidung“ nicht auf einer Sonderkreistagssitzung gemäß § 46 Absatz 2 KVG LSA neu behandelt werden soll.

 

 

Frau Blenkle kommt 17:16 Uhr zur Sitzung wieder hinzu.

Es waren somit 42 Kreistagsmitglieder anwesend.

 

Gisela Gerling-Koehler (FDP) berichtete, dass bezüglich des Herstellungsbeitrags II des Wolmirstedter Wasser- und Abwasserzweckverbands (WWAZ) die Kreisverwaltung als Kommunalaufsicht dem WWAZ untersagt hat, einen Vergleich mit den betroffenen Bürgern, die diesen Herstellungsbeitrag II zahlen sollen, zu schließen. Sie war verwundert, dass keine Berichterstattung unter dem Tagesordnungspunkt 5 „Mitteilung des Landrates über wichtige Kreisangelegenheiten, Eilentscheidungen und Bekanntgabe der von den beschließenden Ausschüssen gefassten Beschlüsse“ erfolgte. Die Bürger sind verunsichert und aufgebracht. Sie erwarten, dass sich die Kreistagsmitglieder für dieses Thema interessieren. Frau Gerling-Koehler bat um stetige Berichterstattung zu den nächsten Sitzungen des Kreistages.

Weiterhin sprach sie das Thema des Breitbandausbaus an und war der Auffassung, dass das Thema mehr im Fokus stehen sollte. Auf einer Veranstaltung, die sie zuletzt besuchte, wurde die positiv herrschende Meinung, dass keine Probleme bestehen, nicht gänzlich geteilt. Es wurden verschiedene Modelle des Breitbandausbaus vorgestellt. Unter anderem wurde berichtet, dass der Landkreis Jerichower Land zu 100 Prozent gefördert wird. Auf Fragen von Unternehmen nach dem Sachstand im Landkreis Börde konnte sie, aufgrund fehlender Informationen, nicht antworten. Frau Gerling-Koehler forderte ebenfalls Berichterstattungen zum Sachstand und Informationen, wann in den einzelnen Gemeinden der Breitbandausbau erfolgt.

 

 

Herr Blanck regte betreffend des Tagesordnungspunktes 6.4 „Neuorganisation der Abfallentsorgung im Landkreis Börde“ an, den Zeitplan zur Gründung der Anstalt des öffentlichen Rechts zeitnah, möglichst innerhalb von 14 Tagen, zu konkretisieren, fortzuschreiben und die Termine der Gremien aufzunehmen, damit eine Beteiligung durch die Kreistagsmitglieder möglich ist.

 

 

Friedrich Rabe (DIE LINKE) berichtete, dass die Gemeinde Sülzetal zur Konsolidierung verpflichtet ist. Der Gemeinderat hatte beschlossen, nahezu alle gemeindeeigenen Wohnungen zu veräußern, auch wenn diese Erträge erzielten. Herr Rabe schilderte dies an einem Beispiel. Er hatte sich daher an die Kommunalaufsicht des Landkreises gewendet, da er der Auffassung ist, dass eine solche Veräußerung nicht zweckdienlich ist. Die Beantwortung seiner Anfrage erfolgte durch die Kommunalaufsicht erst nach Wochen, in dem ihm lediglich mitgeteilt wurde, dass er als Ortsbürgermeister keine Befugnis hatte, den Vorfall der Kommunalaufsicht mitzuteilen und somit ein Verfahren zu eröffnen. Die Tatsache, dass er daneben Gemeinderats- und Kreistagsmitglied ist, war anscheinend nebensächlich. Auf sein daraufhin folgendes Schreiben wurde nicht geantwortet. Er kritisierte die Arbeitsweise der Kommunalaufsicht und hoffte auf eine konstruktivere Zusammenarbeit in der Zukunft.

 

 

Die Kreistagsvorsitzende vernahm Kritik an ihrer Sitzungsleitung in Bezug zum Redebeitrag von Herrn Schindler. Sie stellte klar, dass Herr Rabe das Rederecht erhalten hat, da es sich um ein anderes Thema handelt. Herr Schindler äußerte sich zu einer Anfrage von Herrn Keindorff, so dass ihm das Rederecht versagt wurde. Sollte sich Herr Schindler zu einem anderen Thema äußern wollen, ist ihm dies gestattet.

 

 

Herr Kluge erklärte, dass die Verwaltung auch Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises wahrnimmt, zu denen unter anderem die Kommunalaufsicht gehört. Diese Aufgaben sind nicht Bestandteil und Beratungsgegenstand des Kreistages.

 

Zur Anfrage von Frau Gerling-Koehler hinsichtlich des WWAZ, berichtete Herr Kluge, dass dies eine Angelegenheit des übertragenen Wirkungskreises ist. Der Landkreis hatte einen Hinweis vom Landesverwaltungsamt erhalten, nach dem beim Nichtbeachten der Beanstandungsverfügung die Kündigung des Teilentschuldungsvertrages in Betracht gezogen wird. Dies betrifft 2,5 Mio. EUR. Daher war eine Untersagung an den WWAZ unablässig.

 

Zum Breitbandausbau informierte Herr Kluge, dass diese Thematik in den Sitzungen des Umwelt- und Wirtschaftsausschuss beraten wird. Der Landkreis arbeitet mit den Einheits- und Verbandsgemeinden zusammen, die gemeinsam diese Thematik bearbeiten wollen. Über den Sachstand kann im Umwelt- und Wirtschaftsausschuss oder auch Kreisausschuss berichtet werden.

 

Zur Problematik von Herrn Rabe erklärte Herr Kluge, dass der Verkauf von Wohnungen eine gemeindliche Angelegenheit ist. Die Entscheidungshoheit obliegt der Gemeinde, auch wenn der Landkreis die Entscheidungen der Gemeinden nicht immer gut heißen kann. Die Kommunalaufsicht darf nur handeln, wenn die Gemeinden rechtswidrig handeln. Dennoch sollte eine Beratung mit Herrn Rabe erfolgen, auch wenn dies nicht Thema des Kreistages ist, betonte Herr Kluge.

 

Frau Brakebusch begrüßte die anwesenden Mitglieder des Jugendkreistages des Landkreises Börde und die Mitglieder des Kinder- und Jugendgemeinderates Barleben als Gäste dieser Sitzung.

 

Klaus Czernitzki (DIE LINKE) erkundigte sich nach einer internen Dienstanweisung im Jobcenter Börde, nach der keine Vorschüsse an mittel- und wohnungslose Personen gewährt werden und ob es hierfür eine gesetzliche Grundlage gibt. Er hinterfragte, wie sich die Verwaltung das Leben einer solchen Person bis zur Genehmigung des Antrages vorstellt.

 

Frau Blenkle verließ 17:29 Uhr die Sitzung.

Es waren somit 41 Kreistagsmitglieder anwesend.

 

Weiterhin bat Herr Czernitzki um Auskunft, wie viele Flüchtlinge seit dem 01.01.2015 aufgrund des Dublin-Verfahrens ausgewiesen wurden.

 

Silke Wolf (DIE LINKE) ergänzte zum Bericht von Herrn Kluge unter dem Tagesordnungspunkt 5 über das geplante Biosphärenreservat „Drömling“, dass seit Ende Mai das überarbeitete Eckpunktepapier vorliegt. Die Bürger und politischen Mandatsträger werden ebenfalls am 25.05.2016 darüber informiert. Seit dem 23.05.2016 liegt die Landesschutzverordnung zum Drömling vor. Die Hinweise der Gemeinde und des Bauernverbandes wurden nicht eingearbeitet. Es kann daher nicht eingeschätzt werden, wie sich die politischen Mandatsträger entscheiden werden. Frau Wolf wies darauf hin, dass im alten Koalitionsvertrag der Übergang zum Biosphärenreservat „Drömling“ enthalten war. Im neuen Koalitionsvertrag gibt es nur noch eine abgeschwächte Formulierung. Sobald Entscheidungen vorliegen, wird sie den Landkreis informieren.

 

Wolfgang Zahn (SPD) erinnerte an den Sachverhalt zur Jagdhütte und dass nach 1,5 Jahren keine Ergebnisse vorliegen. Die Bürger sind verärgert. Er bat zu prüfen, ob gegen das Landesverwaltungsamt wegen Untätigkeit eine Klage erhoben werden kann.

 

Herr Kluge erklärte, dass sich die Verwaltung mit dem Landesverwaltungsamt bezüglich der Anfrage von Herrn Zahn in Verbindung setzen wird.

 

Die Beantwortung der Anfragen von Herrn Czernitzki erfolgt schriftlich.



Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. erhoben.