Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Klaus Mewes (FUWG) erklärte, dass mit der vorliegenden Vorlage das Ziel verfolgt werden soll, die Anstalt des öffentlichen Rechts zum 01.01.2017 zu gründen und diese dann vollumfänglich arbeitsfähig gestaltet zu haben. Dieser Zeitplan ist nicht realistisch und es fehlen wichtige Schritte im vorgelegten Zeitplan. Er schlug daher vor, die konstituierende Sitzung des Verwaltungsrates am 22.09.2016 mit der Beratung und Beschlussfassung über die Aufbauorganisation (Struktur) der Anstalt des öffentlichen Rechts, dem Personalkonzept und Stellenplan sowie der Ausschreibung des Vorstands zu beschließen. Herr Mewes empfahl die Mitglieder des derzeitig bestehenden Betriebsausschusses des Eigenbetriebes „Abfallentsorgung“, aufgrund ihrer Fachkenntnis, in den künftigen Verwaltungsrats der Anstalt zu wählen.
Marc Blanck (DIE GRÜNEN/PIRATEN) betonte, dass kein zeitlicher Druck zur Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts erzeugt werden sollte. Aufgrund des straffen Zeitplans wird vergessen, die Mitarbeiter der Gesellschaften und des Eigenbetriebes, die es am meisten betrifft, entsprechend zu involvieren. Da es zum 01.01.2017 eine gesicherte Abfallentsorgung im Landkreis gibt, sollte Ruhe bewahrt und auch die Mitarbeiter dementsprechend mitgenommen werden. Er sprach sich dafür aus, den Terminplan neu zu diskutieren und die Gründung der Anstalt des öffentlichen Rechts mindestens um ein halbes Jahr zu schieben.
Herr Senkel schloss sich den Redebeiträgen von Herrn Mewes und Herrn Blanck an. Im Vorfeld wurde über mögliche Formen wie Eigenbetrieb, Anstalt des öffentlichen Rechts oder Eigengesellschaft diskutiert, wobei man sich schließlich auf den Eigenbetrieb und die Anstalt des öffentlichen Rechts fokussiert hat. Diese beiden Formen unterscheiden sich in ihrer Form und ihrer steuerlichen Bewertung nicht wesentlich. Jedoch unterscheiden sie sich in der Wirtschaftlichkeit. Dabei besitzt eine Anstalt des öffentlichen Rechts mehr gestalterischen Spielraum. Dabei wird aus seiner Sicht die kommunale Mitbestimmung bei der Gebührenfindung für Abfallgebühren eingeschränkt, da der Verwaltungsrat nicht weisungsgebunden gegenüber dem Kreistag wäre. Hingegen ist die kommunale Mitbestimmung beim Eigenbetrieb gegeben. Herr Senkel betonte, dass dieser Aspekt sehr genau betrachtet werden sollte. Auf seine Nachfrage auf der Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses zusammen mit dem Betriebsausschuss „Abfallentsorgung“ wurde erklärte, dass nach § 613a BGB der Übergang der Mitarbeiter statisch ist im Hinblick auf den Tarifvertrag. Dies bedeutet, dass künftige Tarifentwicklungen nicht berücksichtigt werden. Man könnte jedoch einen Tarifvertrag in dieser Anstalt abschließen. Herr Senkel merkte an, dass dann auch der Tarifvertrag des öffentlichen Rechts einfach weiter bestehen bleiben könnte, damit wäre eine statische Übernahme somit überflüssig wäre. Er sprach sich daher für eine dynamische Übernahme, in der auch die Tarifentwicklungen berücksichtigt werden, mit einem Kündigungsschutz von drei Jahren aus.
Herr Hüttemann fasste zusammen, dass die Bedenken auch auf der letzten Sitzung des Kreisausschusses erörtert wurden, jedoch nicht mit dem vorliegenden Beschluss getroffen werden sollen. Der Kreistag legt in der noch zu beschließenden Satzung alle Bedingungen und Anmerkungen, wie zum Beispiel die Weisungsgebundenheit des Verwaltungsrates, fest. Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag soll lediglich der Startschuss gegeben werden, damit aus drei Unternehmen eins gebildet werden kann. Der Zeitplan ist zwar sportlich, jedoch kann das nächste halbe Jahr gut genutzt werden, um diesen umzusetzen. Eine Verlängerung hielt er nicht für zweckdienlich.
Martin Stichnoth (CDU) stellte klar, dass er die Bedenken nachvollziehen kann, jedoch wird das Verfahren seit November 2015 sehr intensiv durch den Betriebsausschuss „Abfallentsorgung“ begleitet. Durch die Firma PwC Legal wurde eine vergleichende Betrachtung und Untersuchung der Unternehmensmodelle in der Sitzung des Betriebsausschusses am 19.11.2015 vorgestellt. Auch in Bezug auf die Kosten wurde anschließend ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches dann in allen Gremien ausführlich diskutiert wurde. Auch auf der letzten Kreisausschusssitzung wurden die Auswirkungen auf die Mitarbeiter, aber auch auf die Bürger, beraten. Für die Bürger ist es wichtig, dass neben der stetigen Abfallentsorgung mit der Gründung der Anstalt des öffentlichen Rechts keine Gebührenerhöhung erfolgt, was die Firma PwC Legal auf der letzten Sitzung des Kreisausschusses bestätigte. Mit Gründung der Anstalt des öffentlichen Rechts wird sich die Aufgabe nicht ändern. Durch Herrn Hermisson (PwC Legal) wurde erklärt, dass es zwar ein sportliches Ziel ist, welches aber umsetzbar ist. Viele Dinge sind formeller Natur. Durch den Leiter des Fachdienstes Wirtschaft wurde bestätigt, dass die notwendigen Punkte in Bearbeitung sind. Der Terminplan sollte daher einzuhalten sein, so dass der Startschuss nun gesetzt werden muss.
Herr Senkel ergänzte bezugnehmend zum Zeitplan, dass zwar das Thema seit einigen Jahren bekannt ist, jedoch eine konkrete Planung nun erst erfolgt. Aufgrund des aufgebauten Drucks hielt er den Zeitplan für bedenklich.
Franz-Ulrich Keindorff (FDP) verdeutlichte, dass die PwC Legal ein Erfahrungsträger ist, nach dem die Umsetzung zum 01.01.2017 möglich ist. Mit dem Antrag von Herrn Mewes wird aus seiner Sicht das Ziel einer optimalen Begleitung des Prozesses verfolgt. Mit der gegebenen Beratungsfolge des Kreistages ist dies nicht möglich. Herr Keindorff unterstützt daher den Antrag von Herrn Mewes, jedoch ist der Verwaltungsrat nicht das richtige Gremium. Dies sollte durch die Fraktionsvorsitzenden oder den Betriebsausschuss des Eigenbetriebes „Abfallentsorgung“ erfolgen.
Danny Schonscheck (Leiter des Fachdienstes Wirtschaft) erläuterte, dass eine Konstituierung des Verwaltungsrates, auch wenn die Mitglieder bereits auf der Kreistagssitzung im August 2016 bestimmt werden, erst nach der Gründung der Anstalt des öffentlichen Rechts erfolgen kann. Die Transparenz im Prozess im Rahmen von Sitzungen des Betriebsausschusses, des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses oder im Rahmen von Treffen der Fraktionsvorsitzenden wird durch die Verwaltung zugesichert. Es soll eine Begleitung und Beratung in den entsprechenden Gremien erfolgen, damit die Bedenken ausgeräumt werden können. Die Themen, die von Herrn Mewes angesprochen wurden, sollen mit dem neuen Vorstand gestaltet werden. Der Vorstand wird vom Verwaltungsrat ernannt, so dass der Verwaltungsrat im Januar oder Februar zur Konstituierung in diesen Prozess ebenfalls mit eingebunden werden soll. Herr Schonscheck gab zu bedenken, dass bei Verschiebung des Zeitplans um sechs Monate, die erhofften Synergien im steuerlichen Bereich und bei den Personalkosten dann für das halbe Jahr verloren gehen. Es wird nicht nur eine Transparenz innerhalb des Kreistages, sondern auch gegenüber den betroffenen Mitarbeitern herstellt. Am 27.05.2016 gibt es ein erstes Gespräch mit den Geschäftsleitungen der Unternehmen. Die angesprochenen Bedenken von Herrn Senkel hinsichtlich der Weisungsgebundenheit des Verwaltungsrates, der statischen oder dynamischen Übernahme des Personals und Kündigungsschutz werden Bestandteil der Erarbeitung der Satzung sein, bei der ein gewisser Gestaltungsspielraum besteht und die Mitwirkung der Kreistagsmitglieder möglich ist. Wie bereits Herr Stichnoth erwähnte, ist die Abfallentsorgung zum 01.01.2017 handlungsfähig, so dass Bedenken zur Abfallentsorgung von Bürgern ausgeschlossen werden können. Bezüglich der Anfrage von Burkhard Kanngießer (SPD) zu Bedenken von Versäumnissen der Anzeigepflicht gegenüber der Kommunalaufsicht im Vorfeld zur Sitzung, teilte Herr Schonscheck mit, dass mit Schreiben vom 19.05.2016 das Landesverwaltungsamt keine kommunalrechtlichen Bedenken zur Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts hat. Das Schreiben wird an die Fraktionsvorsitzenden weitergeleitet.
Die Kreistagsvorsitzende ließ zunächst über den Änderungsantrag von Herrn Mewes, ob die konstituierende Sitzung des Verwaltungsrates am 22.09.2016 mit der Beratung und Beschlussfassung über die Aufbauorganisation (Struktur) der Anstalt des öffentlichen Rechts, dem Personalkonzept und Stellenplan sowie der Ausschreibung des Vorstands erfolgen soll, abstimmen.
Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag von Herrn Mewes:
Zustimmung:neun Ablehnung:dreißig Enthaltung:drei
Somit ist der Antrag von Herrn Mewes abgelehnt.
Frau Brakebusch ließ anschließend über den Beschlussvorschlag laut Vorlage abstimmen. Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einundvierzig Ablehnung:keine Enthaltung:eine
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 2016/80/0306 erhoben. |
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