Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Aufnahme von Kommunalkrediten  

 
 
10. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 6.2 Beschluss:2016/20/0303
Gremium: 6. WP Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 25.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:42
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
2016/20/0303 Aufnahme von Kommunalkrediten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker FDLin Finanzen
Kluge Fachbereichsleiter 2
Federführend:FD Finanzen Bearbeiter/-in: Gorski, Ines

Fragen gab es keine.


Beschluss:

 

Der Kreistag ermächtigte den Landrat im Jahr 2016 gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 10 KVG LSA zur Aufnahme von Krediten unter folgenden Rahmenbedingungen:

 

  1. Die Kreditaufnahme darf maximal 5.262.500,00 € entsprechend der Höhe des Betrages lt. 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 betragen.
  2. Die Kredite sind mit einer Laufzeit bis zu 30 Jahren aufzunehmen.
  3. Der vereinbarte Zinssatz darf die Höhe von 2,5 % nicht übersteigen.
  4. Auf dem Kreditmarkt sind Kredite mit günstigen Zinssätzen zu nutzen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:zweiundvierzig

Ablehnung:keine

Enthaltung:keine

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 2016/20/0303 erhoben.