Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Kluge berichtete, dass der Nachtragshaushalt 2016 an der Schnittstelle zweier Finanzierungsmodelle steht. Dies betrifft zum einen das geltende Finanzausgleichsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (FAG) und zum anderen Inhalte des Koalitionsvertrages. Diese Inhalte müssen jedoch noch Eingang in ein neues FAG und Kinderförderungsgesetz finden.
Mit der vorgesehenen Festbetragsfinanzierung im geplanten FAG erhält die Haushaltsplanung eine völlig neue Qualität. Für die Jahre 2017 bis 2021 sind im Koalitionsvertrag als Finanzausgleich 1.628 Mio. EUR pro Jahr vorgesehen, dies sind 182 Mio. EUR mehr als im laufenden Jahr. Die Festbetragsfinanzierung bietet die Chance auf Planungssicherheit, womit eine Konsolidierung möglich ist und Nachtragshaushalte möglicherweise entbehrlich werden, wobei Risiken bei Tarifabschlüssen und allgemeine Kostensteigerungen bestehen. Eine strikte Konnexitätspflicht ist daher geboten.
Der Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2016 ist eine Brücke zum neuen System. In Sachsen-Anhalt stehen für 2016 80 Mio. EUR zusätzlich zur Verfügung. Daraus entfallen auf den Landkreis Börde ca. 1,5 Mio. EUR. Dennoch weist der Haushalt ein Defizit in Höhe von 3,4 Mio. EUR aus. Die zusätzlichen Zuweisungen haben daher zwar eine positive Wirkung, sind dennoch keine Lösung. Es bedarf folglich Sparanstrengungen.
Aus der Beratung im Kreisausschuss haben sich folgende Ansätze ergeben: Eine detaillierte Beratung des Stellenplanes ist über die Beratungen des Haushaltes mit dem Vorstand des Städte- und Gemeindebundes möglich. Es wurde über die Darstellung der Stellenentwicklung zum Vorjahr für jede einzelne Stelle zu jedem Haushalt inklusive der Thematik der Stellenbesetzung gesprochen.
Im Kreisausschuss wurde die Erarbeitung eines Strategiepapiers zu Zielen und Schwerpunkten des Landkreises für Pflichtaufgaben, freiwillige Aufgaben, eigenen Wirkungskreis und übertragenen Wirkungskreis gefordert. Die Erarbeitung eines Maßnahmeplanes zur Haushaltskonsolidierung für 2016 zum weiteren Abbau des Defizites durch eigene Maßnahmen soll ebenfalls bearbeitet werden. Die Fraktionsvorsitzenden bzw. deren Beauftragte werden dies auf die Agenda nehmen. Es besteht kein Zeitdruck, aber die Vorbereitungen dazu sollten noch vor der Sommerpause erfolgen, schlug Herr Kluge vor.
Zum Nachtragshaushalt für das Jahr 2016 führte Herr Kluge aus, dass dieser die Ergänzungen beinhaltet, die bei der Haushaltsplanung im vergangenen Jahr nicht planbar waren.
Wichtige Themen sind Migration, Kosten der Unterkunft durch den Rechtskreiswechsel der Migranten und Personalaufwendungen.
Der Nachtrag entspricht den Festlegungen des Kreisausschusses. Es gibt keine Einschnitte bei freiwilligen Aufgaben und die Kreisumlage wird nicht erhöht, betonte Herr Kluge.
Es herrscht eine deutliche Erwartungshaltung an die Vorlage der Ergebnisse des Kulturkonvents und der Arbeitsgruppe zur Evaluierung der freiwilligen Aufgaben. Beide Arbeitskreise hatten nicht die Aufgabe, Einsparungen vorzuschlagen, allerdings müssen ihre Ergebnisse in die finanziellen Betrachtungen des Strategiepapiers einbezogen werden.
Herr Kluge fasste zusammen, dass der Nachtragshaushalt insgesamt genehmigungsfähig ist. Die Kreditaufnahmen erfolgen zu den günstigsten Konditionen. Der Rahmen dafür ist durch den Vorratsbeschluss geschaffen. Inhaltlich ist der Nachtragshaushalt stimmig und spiegelt die aktuelle Situation wieder. Die für die Zukunft wichtigen und richtigen Aufgabenstellungen wurden formuliert, daher bat Herr Kluge um Zustimmung.
Frank Hüttemann (SPD) betonte, dass grundsätzlich die Frage der finanziellen Zukunft des Landkreises zu betrachten ist. Sich allein auf die Festlegungen im Koalitionsvertrag zu einem höheren Finanzausgleich zu verlassen, ist nicht sinnvoll. Es sollte selbst Verantwortung übernommen werden und planvoll auf die nächsten Jahre die finanzielle Lage betrachtet werden. Seines Erachtens ist ein vorausschauender Ansatz in Form einer freiwilligen und strategischen Haushaltskonsolidierung notwendig. Daher müssen Ziele, Schwerpunkte, Stärken und Potentiale definiert, genutzt und mit den Aufgaben des Landkreises subsumiert werden. Er appellierte an alle Kreistagsmitglieder zur konstruktiven Mitarbeit, damit präventiv gearbeitet werden kann.
Herr Senkel erklärte, dass er dem Redebeitrag von Herrn Hüttemann nicht gänzlich zustimmen kann. Die Erfüllung der Pflichtaufgaben ist statisch und bietet kaum Spielräume für Einsparungen. Wenn von einer Konsolidierung gesprochen wird, dann bezieht sich das aus seiner Sicht ausschließlich auf den Bereich der freiwilligen Aufgaben. Er merkte an, dass hierfür bereits Arbeitskreise gebildet wurden, so dass aus seiner Sicht der Vorschlag von Herrn Hüttemann entbehrlich ist. Beschluss:
Der Kreistag beschließt die erste Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2016 und ermächtigt den Landrat zur Abwicklung des ersten Nachtragshaushaltsplanes 2016.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einundvierzig Ablehnung:keine Enthaltung:eine
Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 2016/20/0291 erhoben. |
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