Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Umschuldung eines Kredites im Jahr 2016  

 
 
10. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde
TOP: Ö 6.1 Beschluss:2016/20/0288
Gremium: 6. WP Kreistag Landkreis Börde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 25.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:42
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
2016/20/0288 Umschuldung eines Kredites im Jahr 2016
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker FDLin Finanzen
Kluge Fachbereichsleiter 2
Federführend:FD Finanzen Bearbeiter/-in: Gorski, Ines

Auf Nachfrage von Frank Senkel (DIE GRÜNEN/PIRATEN) weshalb die Höhe des Zinssatzes hier 3,0 Prozent und in der darauffolgenden Beschlussvorlage lediglich 2,5 Prozent beträgt, erklärte Herr Kluge, dass durch die Verwaltung Angebote eingeholt werden. Der Zinssatz von 3,0 Prozent ist dabei lediglich die Höchstgrenze. Die tatsächliche Umschuldung des Kredits erfolgt natürlich zu den günstigsten Konditionen.


Beschluss:

 

Der Kreistag ermächtigte den Landrat im Jahr 2016 gemäß § 108 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufnahme von Krediten für die Umschuldung eines Kredites unter folgenden Rahmenbedingungen:

 

  1. Die Kreditaufnahme darf maximal in Höhe des Restbetrages des umzuschuldenden Kredites erfolgen.
  2. Die Kreditaufnahme erfolgt zum Termin des Ablaufes der Zinsbindung des umzuschuldenden Kredites.
  3. Die Restlaufzeit des umgeschuldeten Kredites beträgt 10 Jahre.
  4. Der neu vereinbarte Zinssatz darf die Höhe von 3,0 v.H. nicht übersteigen.
  5. Der Kredit für die Umschuldung ist bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt im Rahmen des Förderprogramms STARK II aufzunehmen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:zweiundvierzig

Ablehnung:keine

Enthaltung:keine

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr. 2016/20/0288 erhoben.