Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Einvernehmensherstellung zwischen dem Schulträger (Gemeinde Barleben) und dem Träger der Schulentwicklungsplanung (Landkreis Börde) zur beabsichtigten Umwandlung der Sekundarschule Barleben in eine Gemeinschaftsschule zum Schuljahr 2016/17  

 
 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses
TOP: Ö 4.2
Gremium: Kultur- und Sozialausschuss
Datum: Mi, 04.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
2016/40/0300 Einvernehmensherstellung zwischen dem Schulträger (Gemeinde Barleben) und dem Träger der Schulentwicklungsplanung (Landkreis Börde) zur beabsichtigten Umwandlung der Sekundarschule Barleben in eine Gemeinschaftsschule zum Schuljahr 2016/17
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schulze, H.
Herzig Fachbereichskoordina- torin
Federführend:FD Schulen und Kultur Bearbeiter/-in: Döring, Corinna

Herr Schulze stellt die Beschlussvorlage den Mitgliedern des Ausschusses vor. Er verweist auf die Besonderheit, dass die Sekundarschule Barleben sich in Schulträgerschaft der Gemeinde befindet und nicht wie ansonsten üblich in Trägerschaft des Landkreises.

Daher ist die vorgenannte Einvernehmensherstellung zwischen dem Schulträger, Gemeinde Barleben und dem Träger der Schulentwicklungsplanung Landkreis Börde erforderlich.

 

Er verweist nochmals auf die Form der geplanten Gemeinschaftsschule, die die Erlangung des Abiturs in Kooperation mit einer offenen Schule vorsieht. Diese andere Schule ist die Gemeinschaftsschule Johannes-Gutenberg Wolmirstedt, zu der eine entsprechende schriftliche Vereinbarung zur Absicherung der gymnasialen Oberstufe bereits existiert.

 

Frau Leuschner äußert ihre Verwunderung zu den terminlichen Verzögerungen, zu denen es im Vorfeld kam. Diese konnten zwischenzeitlich ausgeräumt werden und sie sieht die Entwicklung als positiv an.

 

Die Ausschussvorsitzende lässt über die Beschlussvorlage abstimmen und stellt Einstimmigkeit zur Weiterleitung an den Kreisausschuss und Kreistag fest.