Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Erste Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2016  

 
 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses
TOP: Ö 4.1
Gremium: Kultur- und Sozialausschuss
Datum: Mi, 04.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
2016/20/0291 Erste Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2016
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker FDLin Finanzen
Kluge Fachbereichsleiter 2
Federführend:FD Finanzen Bearbeiter/-in: Bäker, Ines

Frau Bäker stellt den Mitgliedern des Fachausschusses den 1. Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2016 vor. Im Nachtragshaushalt wurden die Erträge auf 228.472.500 € und die Aufwendungen auf 231.904.900 € erhöht. Daraus ergibt sich im Verhältnis zum Ursprungshaushalt ein höheres Defizit in Höhe von 3.432.400 €.

Sie stellt heraus, dass ein besonderer Schwerpunkt auf die Beibehaltung der Hebesätze der Kreisumlage lag, um den Kommunen Planungssicherheit für ihre Haushaltsdurchführung zu geben.

Die ursprüngliche Hoffnung einer Verbesserung der Haushaltslage durch erheblich hohe Zuweisungen aus dem Finanzausgleichsgesetz hat sich nicht erfüllt. Aus den Zuweisungen des Landes zur Stärkung der kommunalen Finanzkraft von 25 Mio € erhielt der Landkreis lediglich 218 T€ an zusätzlichen Zuweisungen.

 

Ein weiterer Schwerpunkt, der zu wesentlichen Veränderungen im Haushalt führt, bilden die Erträge und Aufwendungen für Asylbewerber, die entsprechend den tatsächlichen Aufwendungen angepasst werden mussten. Als Problem zur abschließenden Bewertung stellt sich heraus, dass bislang noch keine Prognose bis Ende 2016 vorgelegt und derzeitig keine Aussage zur Entwicklung der Asylbewerberzahlen getroffen werden kann.

 

Des Weiteren mussten höhere Kosten der Unterkunft für anerkannte Asylbewerber in den Haushalt eingestellt werden, da diese Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben und nicht wie bisher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Die vorgesehenen höheren Aufwendungen wurden mangels anderer Daten nach den bisher vorliegenden Informationen geschätzt.

 

Ein weiterer Punkt der zur Erhöhung des Haushaltes führte stellen die Personalkosten dar. Hauptursache für die Erhöhung war der zusätzliche Stellenbedarf im Fachdienst Migration sowie die gestiegenen Personalkosten im Fachdienst Jugend. Des Weiteren entstanden höhere Personalkosten aufgrund des Tarifabschlusses, der mittlerweile vorliegt.

 

Im Finanzplan wurden Änderungen bei den STARK III-Maßnahmen vorgenommen.

Insbesondere mussten hier die Jahresscheiben aktualisiert werden, da nicht alle Anträge auch bewilligt wurden und zum Teil eine erneute Antragstellung erst im Laufe dieses Haushaltsjahres erfolgt.

 

Frau Leuschner bedankt sich bei Frau Bäker für die Zusammenfassung der wichtigsten Haushaltsdaten und äußert sich positiv zur nicht durchgeführten Erhöhung der Kreisumlage.

 

Von Seiten der Mitglieder des Ausschusses gibt es keine weiteren Nachfragen zum Haushalt.

Sie lässt über den Nachtragshaushalt abstimmen und stellt Einstimmigkeit fest.