Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Vierte Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Ohrekreis über die Entschädigung der Mitglieder des Kreistages sowie der Mitglieder von Ausschüssen, die aufgrund besonderer Rechtsvorschriften gebildet werden (Entschädigungssatzung) vom 18. Oktober 1998  

 
 
7. ordentliche Sitzung des Kreistages Ohrekreis
TOP: Ö 5.7 Beschluss:0LR/150/2005
Gremium: 4. WP Kreistag Ohrekreis Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 09.11.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:10
0LR/201/2005 Vierte Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Ohrekreis über die Entschädigung der Mitglieder des Kreistages sowie der Mitglieder von Ausschüssen, die aufgrund besonderer Rechtsvorschriften gebildet werden (Entschädigungssatzung) vom 18. Oktober 1998
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kaufhold
Bredthauer
Federführend:Landrat Bearbeiter/-in: Kaufhold, Ingetraut

Herr Weitz erkundigte sich nach den Kosten, die das neue Reisekostenrecht verursachen würde und ob eventuell die Kreisumlage erhöht werden würde

Herr Weitz erkundigte sich nach den Kosten, die das neue Reisekostenrecht verursachen würde und ob eventuell die Kreisumlage erhöht werden würde.

 

Herr Bredthauer verneinte eine Erhöhung der Kreisumlage aus diesem Grund.

Der Kreistag beschloss die “Vierte Satzung zur Änderung der ´Satzung des Landkreises Ohrekreis über die Entschädigung der Mitglieder des Kreistages sowie der Mitglieder von Ausschüssen, die aufgrund besonderer Rechtsvorschriften gebildet werden (Entschäd

 

Der Kreistag beschloss die “Vierte Satzung zur Änderung der ´Satzung des Landkreises Ohrekreis über die Entschädigung der Mitglieder des Kreistages sowie der Mitglieder von Ausschüssen, die aufgrund besonderer Rechtsvorschriften gebildet werden (Entschädigungssatzung)`”.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:   mehrheitlich

Ablehnung:      keine

Enthaltung:      1 Stimmenthaltung

 

Die Vorlage wurde zum Beschluss Nr.: 0LR/150/2005 erhoben.