Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Information zum schlüssigen Konzept zur Ermittlung des örtlichen Wohnungsmarktes für den Landkreis Börde Berichterstatterin: Fachdienst Soziales, Sachgebietsleiterin, Frau Madlen Tomaszyk  

 
 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses
TOP: Ö 4.4
Gremium: Kultur- und Sozialausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 16.03.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
2016/50/0281 Information zum schlüssigen Konzept zur Ermittlung des örtlichen Wohnungsmarktes für den Landkreis Börde
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Tomaszyk
Herzig Fachbereichskoordina- torin
Federführend:FD Soziales Bearbeiter/-in: Brummunt, Erdmute

Frau Tomaszyk erläutert die Notwendigkeit zur Aktualisierung des schlüssigen Konzeptes des Landkreises in Bezug auf Leistungen nach SGB II, speziell für Unterkunft und Heizung.

Im Einzelnen bedeutet dies, dass der Landkreis verpflichtet ist, für die vorgenannten Leistungen in angemessener Form die Kosten zu übernehmen.

Die ursprüngliche Fragestellung fokussiert sich auf die Beantwortung der Frage „Was ist angemessen?“ Dazu hat das Bundessozialgericht bestimmte Vorgaben gemacht.

 

Die Eigenversuche des Landkreises (vor 2012) haben jedoch gezeigt, dass keine Sicherheit in Bezug auf Akzeptanz vor Gericht gegeben ist. Daraufhin hat sich der Landkreis entschlossen, diese Leistungen über ein renommiertes Unternehmen unter Bezugnahme von empirisch vorhandenen Daten einzukaufen.

Diese Leistungen wurden dann in 2012 in großem Umfang erbracht, so dass konkrete Aussagen zu Betriebskosten, Heizkosten, Miete etc., aufgesplittet auf 3 Wohnungsmärkte, erarbeitet wurden.

 

Lt. Verpflichtung des Bundessozialgerichtes sind die Landkreise aber auch verpflichtet, nach 2 Jahren den aktuellen Markt und die Entwicklung der Kosten erneut konkret abzubilden. Dies wurde 2014 auf Grundlage der Zulassung des Bundessozialgerichtes in Form einer Indexfortschreibung durchgeführt.

Nach nunmehr weiteren 2 vergangenen Jahren besteht die Forderung, die gesamten Daten komplett neu zu erheben. Das bedeutet im Einzelnen, Verzicht auf Indexfortschreibung und aktuelle Erhebung aller Daten des Wohnungsmarktes. Grundlage dieser Neufassung bildet die Notwendigkeit, bei möglichem Klageverfahren vor Gericht, auf aktuelle Daten verweisen zu können.

 

Frau Leuschner weist noch einmal auf die Notwendigkeit und den Stellenwert dieser per Gutachten erhobenen Daten hin. Grundlage sollte Bestandsfähigkeit vor Gericht sein.

 

Frau Herzig verweist darauf, dass das vorliegende Schlüssige Konzept Richtwerte beinhaltet, die nachvollziehbar sein müssen und die aussagen, wie diese Daten entstanden sind. Vorrang hat hier immer die Einzelfallentscheidung. Jede Abweichung sollte daher nachvollziehbar und dokumentierbar sein. Wie wichtig dies ist, wurde in jüngster Vergangenheit bei der Flüchtlingsunterbringung deutlich, zumal hier keine anderen Werte als  die Werte für die SGB II-Bezieher zugrunde gelegt wurden. Die Anmietung der Wohnungen erfolgt grundsätzlich auf dieser Grundlage.

 

Herr Czernitzki erkundigt sich nach den Kosten für die Datenerhebung.

 

Daraufhin erläutert Frau Tomaszyk, dass sich die Summe bei 38 T€ bewegt, diese Summe aber zum Zeitpunkt der Neuerhebung bereits im Haushalt eingestellt wurde.