Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Information zur Zielvereinbarung über den Transfer bewährter Strukturen, Verfahren und Instrumente für ein datenbasiertes kommunales Bildungsmanagement (Vorlage: Aufbau und Entwicklung einer Bildungslandschaft - Hier fällt Bildung auf guten Boden -)Berichterstatterin: Fachbereichskoordinatorin 3, Frau Iris Herzig  

 
 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses
TOP: Ö 4.1
Gremium: Kultur- und Sozialausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 16.03.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
2016/FB3/0279 Aufbau und Entwicklung einer Bildungslandschaft Börde - Hier fällt Bildung auf guten Boden -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Herzig Fachbereichskoordina- torin
Federführend:Fachbereich 3 Bearbeiter/-in: Brummunt, Erdmute

Frau Herzig informiert die Mitglieder des Ausschusses darüber, dass die anschließenden Informationen zu diesem Thema der Beginn einer regelmäßigen Berichterstattung sein werden und macht Ausführungen, die in dem Kontext noch von grundsätzlicher Bedeutung sind:

 

Am 9. Juli 2015 haben das Ministerium für Arbeit und Soziales (MAS), die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt Thüringen der Bundesagentur für Arbeit und die Landkreise Sachsen-Anhalt eine Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung der Arbeitsmarktpolitik in Sachsen-Anhalt unterzeichnet. Mit dieser Vereinbarung wird angestrebt, dass kommunale Gebietskörperschaften, die Agentur für Arbeit und das Job-Center enger miteinander zusammenarbeiten, um

 

- die Lösung struktureller Probleme auf dem Arbeitsmarkt zu unterstützen

- Benachteiligungen im Beschäftigungssystem und im Erwerbsleben abzubauen

- einen aktiven Beitrag für ein eigenverantwortliches, selbstbestimmtes Leben

  bestimmter Bevölkerungsgruppen zu bieten

- eine stärkere Ausrichtung der Arbeitsmarktförderung an regionalen Bedarfen und  

  Voraussetzungen

- die Entwicklung regionaler Arbeitsmarktprogramme zu unterstützen

 

Zur Erreichung dieser Zielsetzung werden verschiedene Programme und Maßnahmen auf den Weg gebracht, bei denen die kommunalen Gebietskörperschaften aktiv einbezogen werden. Den Rahmen für diese Maßnahmen bilden zwei Richtlinien:

 

1. „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Vermeidung beruflicher   und gesellschaftlicher Ausgrenzung sowie für die individuelle berufliche und soziale Wiedereingliederung von arbeitslosen Personen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds des Landes Sachsen-Anhalt“

 

a) Aktive Eingliederung

Beinhaltet die Durchführung von Projekten zur Verbesserung von Integrationschancen von arbeitsmarktfernen Arbeitslosen mit ausgeprägten beschäftigungsrelevanten Defiziten und Integrationsschwierigkeiten, die also ganz besonderen Unterstützungsbedarf haben. Hierzu zählen beispielsweise ältere Arbeitslose ab dem vollendeten 50. Lebensjahr, Langzeitarbeitslose und Arbeitslose mit gesundheitlichen und psychischen Problemen. Es ist geplant, dass bis zum Jahr 2023 landesweit mindestens 4000 Personen über die Projekte mit dem Ziel der Integration in regulärer Arbeit unterstützt werden sollen.

 

b) „Familien stärken – Perspektiven eröffnen“

Das richtet sich vornehmlich an die Integration von überwiegend jüngeren erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die aus den sogenannten Familienbedarfsgemeinschaften kommen, also Hartz IV, mit mindestens 1 Kind und die  eine intensive Betreuung erhalten.

 

c) „STABIL“

Ist die Abkürzung für Selbstfindung, Training, Anleitung, Betreuung, Initiative und Lernen.

Ziel ist die Bildungs- und Beschäftigungsmöglichkeit förderungsbedürftiger junger Menschen unter 25 Jahren, die ihre Schulpflicht erfüllt haben, aber keinen Berufsabschluss besitzen, arbeitslos sind und mit Hilfe der Förderangebote der Agenturen für Arbeit nicht mehr erreicht werden können.

Jedes STABIL-Projekt hat einen regionalen Fachbeirat in den Kammern, Wirtschafts- und Unternehmensverbänden Gewerkschaften, Arbeitsverwaltungen und Kommunen.

 

Hier geht es darum, dass insgesamt 6300 junge Menschen über das Programm betreut werden und für eine Integration in die reguläre Arbeit vorbereitet werden sollen. Hier sind federführend entweder das Job-Center oder die Agentur für Arbeit. Der Landkreis ist im Prinzip der Träger, der mit Partnern zusammenarbeitet, wobei hier ganz wesentlich ist, mit dem FD Jugend zusammenzuarbeiten.

 

Es ist  auch die Schaffung zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten – gesellschaftliche Teilhabe möglich. Hier ist die Zielgruppe langzeitarbeitslosen Personen, die das 58. Lebensjahr vollendet haben und im Rechtskreis SGB II betreut werden, Projekte anzubieten.. Auch das wurde im Landkreis mit der ABS Drömling, die hier der Träger so eines Projektes war, umgesetzt.

Um diese Zusammenarbeit auch gestalten zu können und einzelne Projekte auf den Weg zu bringen, müssen verschiedene Strukturen eingerichtet werden, um so ein partnerschaftliches Verfahren umsetzen zu können. Dazu ist ein regionaler Arbeitskreis zu bilden, der auch personell gefördert werden kann.

Zwischenzeitlich wurde eine Koordinatorenstelle ausgeschrieben, die sich um den gesamten Geschäftsbetrieb kümmern soll.

 

Auf die 2.“Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Landesprogrammes – RÜMSA –Regionales Übergangsmanagement von der Schule in den Arbeitsmarkt aus Mitteln des Europäischen Fonds wird im nächsten Tagesordnungspunkt näher eingegangen.