Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Information zur Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden im Landkreis Börde Berichterstatterin: Fachdienstleiterin Soziales, Frau Corinna Sladky  

 
 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Kultur- und Sozialausschuss
Datum: Mi, 16.03.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben

Der Tagesordnungspunkt 5.1 wurde im Anschluss an den Tagesordnungspunkt 3 behandelt.

 

Frau Simon informiert in Vertretung für Frau Sladky über den aktuellen Stand der Unterbringung der Asylsuchenden im Landkreis Börde:

 

Derzeitig sind 2.557 Plätze mit Asylsuchenden im Landkreis belegt, 510 freie Plätze sind noch vorhanden.

 

Der Landkreis Börde betreibt zurzeit 5 Gemeinschaftsunterkünfte sowie eine weitere in Seehausen, die zukünftig noch eröffnet wird.

 

Des Weiteren werden zurzeit 10 Notunterkünfte betrieben, von denen lediglich 6 belegt sind.

 

In 5 Gemeinschaftsunterkünften verfügt der Landkreis über eine Gesamtkapazität von 1250 Plätzen, von denen 1022 derzeitig belegt sind, 154 freie Plätze und davon insgesamt 74 nicht belegbare.

 

In den Notunterkünften verfügt der Landkreis über eine Gesamtkapazität von 1034 Plätzen. Belegt sind davon 464, freie Plätze 219 und 351 Plätze nicht belegbar.

 

Derzeitig sind in den Gemeinschafts- und Notunterkünften Personen untergebracht, die den Flüchtlingsstatus haben und sich nicht mit im Leistungsbezug des Landkreises befinden, sondern Leistungen durch das Job-Center erhalten. Davon sind in den Gemeinschaftsunterkünften 133 Personen und in den Notunterkünften 135 untergebracht.

 

Im Frauenhaus sind aktuell 10 Personen untergebracht.

 

Durch den Landkreis wurden für die Flüchtlingsunterbringung 251 Wohnungen angemietet. In diesen Wohnungen sind 1071 Plätze belegt und 137 Plätze werden als freie Plätze ausgewiesen und unbelegbare Plätze 62.

 

216 Personen, die in den Wohnungen untergebracht sind, haben den Flüchtlingsstatus.

 

Künftig ist angedacht, weitere 12 Wohnungen anzumieten inklusive der Gemeinschaftsunterkunft in Seehausen.

 

Die Betreuung der Asylbewerber erfolgt durch die Sozialarbeiter des Landkreises und die Integrationshelfer. Die Integrationshelfer werden derzeit über ein neues Programm, das über das Job-Center bzw. der Agentur für Arbeit gefördert wird, tätig.

Diese Förderung läuft ab 01.03.2016 mit der Laufzeit eines ganzen Jahres.

 

Derzeit sind am Standort Haldensleben sowie am Standort Oschersleben jeweils 2 Integrationshelfer im Einsatz. Durch diese werden die jeweiligen Stadtgebiete betreut. Außerhalb dieser Gebiete erfolgt die Betreuung über die Sozialarbeiter des Fachdienstes Soziales sowie durch Personen, welche über Betreuungsverträge mit den Wohlfahrtsverbänden verfügbar sind.

 

Durch Frau Simon werden folgende Übersichten übergeben:

 

-          Auswertung Asylbewerber nach Herkunftsland

-          Auswertung Asylbewerber nach Altersstruktur

-          Auswertung Altersstruktur – Syrien

 

Frau Simon informiert die Mitglieder auch darüber, dass die Anmeldung von Kindern und Jugendlichen zum Kindergarten bzw. zum Schulbesuch über die Sozialarbeiter erfolgt per Anmeldebogen in Abstimmung mit dem Landesverwaltungsamt.

 

Herr Geisthardt stellt die Frage nach einer Aufstellung und Differenzierung nach Geschlechtern.

 

Frau Herzig ergänzt, dass es von der Orientierung her etwa 80 % Männer und 20 % Frauen sind.

 

Frau Simon bemerkt dazu, dass sich der Frauenanteil in erster Linie auf Familien bezieht, ganz selten sind es Fälle allein reisender Frauen im Kreisgebiet, maximal 10 bis 15.

 

Herr Geisthardt verweist nochmals unter Bezugnahme auf die Wahlergebnisse der letzten Wahl auf die Notwendigkeit belastbaren Materials als Argumentationshilfe.

 

Herr Czernitzki bittet um Aussagen zu den Asylbewerbern nach Altersstruktur und um Benennung der Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Jugendlichen.

 

Frau Leuschner verweist auf die Beantwortung der Frage im nächsten Tagesordnungspunkt.

 

Frau Simon ergänzt, dass momentan die Zuweisung von Flüchtlingen bis zur 12. Kalenderwoche ausgesetzt ist und eine Prognose zur weiteren Zuweisung derzeitig nicht gegeben werden kann.

 

Frau Herzig nimmt nochmals Bezug auf die freien Plätze. Sie unterstreicht

die Notwendigkeit, diese Plätze weiter vorzuhalten, da derzeitig keine Aussage zur weiteren Entwicklung gemacht werden kann.

 

Frau Gerling-Köhler bittet um eine Information zur Umsetzung des Dublinverfahrens (Rücküberstellung, soweit Fingerabdrücke, die in anderen Staaten abgegeben worden sind).

Sie stellt weiterhin die Frage nach der Verfahrensdauer und welche Möglichkeiten durch den Landkreis gesehen werden zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und Bereitstellung von Arbeitsangeboten.

 

Frau Herzig ergänzt dazu, dass die nächste große Herausforderung die Frage der Integration sein wird, zumal mit diesem Prozess gerade begonnen wurde.

Es gibt bereits positive Erfahrungen.

Von großer Bedeutung wird die Bereitstellung von geeignetem Wohnraum sein, da nach Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft die betroffenen Personen aus dem Rechtskreis Asylbewerberleistungsgesetz herausfallen und sich damit selbst um Wohnraum bemühen müssen.

 

Sie führt weiter aus, dass ein weiterer Schwerpunkt im Angebot von entsprechenden Fachkursen liegt, da das Erlernen der deutschen Sprache Grundlage für die Integration in den Arbeitsmarkt sowie in das Schulsystem und damit in die Ausbildung ist.

Ein weiterer Schwerpunkt wird die Integration und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sein. Hier sind weiterhin große Anstrengungen von allen Beteiligten erforderlich.

 

Frau Gerling-Köhler bemerkt, dass eine qualifizierte Auswertung, die über die reine Altersangabe hinausgeht, angebracht wäre.

 

Frau Leuschner weist darauf hin, dass das Thema Flüchtlinge, wie bisher auch, in allen weiteren Ausschüssen einen breiten Raum einnehmen wird, um die Mitglieder des Ausschusses umfangreich über die weitere Entwicklung und detailliert zu informieren.

 

Herr Mewes verweist auf die Situation in der Stadt Wolmirstedt und benennt ebenfalls die Sprachbarriere als eines der größten Probleme.

 

Er stellt einen Antrag, der der Verwaltung in schriftlicher Form übergeben wird, mit dem Inhalt zur Bildung eines Integrationsbeirates im Landkreis und bittet darum, diesen Antrag bei der nächsten Sitzung des Fachausschusses mit auf die Tagesordnung zu setzen.

 

Frau Leuschner stellt an Frau Simon die Frage zu bestehenden Kapazitäten im Bereich der Kindertagesstätten und Schulen.

 

Frau Simon erklärt daraufhin, dass es in den Schulen weitestgehend funktioniert, bei den Kindertagesstätten aber die Kapazitäten nicht ausreichend sind.