Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Danny Schonscheck (Leiter des Fachdienstes Wirtschaft) erläuterte zur Vorlage, dass durch Beschluss des Kreistages die Verwaltung beauftragt wurde, die Organisationsstruktur und –einheiten der Abfallentsorgung zu analysieren, nach Optimierungspotenzialen zu suchen und diese schließlich aufzuzeigen. Ziele der zukünftigen Struktur sollten dabei sein eine weiterhin hohe Qualität der Abfallentsorgung, Gebührenstabilität bzw. im Optimalfall auch eine Gebührenoptimierung und eine gewisse Form an Flexibilität und Anpassungsfähigkeit auf sich ändernden Rahmenbedingungen. Die Firma PwC Legal wurde mit einer Organisationsuntersuchung im Bereich der Abfallentsorgung zur Analyse der aktuellen Struktur und der Erarbeitung einer Handlungsempfehlung beauftragt. Die Ergebnisse wurden bereits in der letzten Sitzung des Betriebsausschusses „Abfallentsorgung“ am 19.11.2015 vorgestellt.
Zur Einführung in die Thematik stellte Philipp Hermisson der PwC Legal aus Berlin die vergleichende Betrachtung der künftigen Organisation der Abfallentsorgung vor.
Anmerkung der Protokollantin: Die PowerPoint-Präsentation wurde als Anlage zur Sitzung im ALLRIS® eingestellt.
Herr Hüttemann stellte fest, dass der Beschlussvorschlag geschmacksneutral ist und nicht den Meinungsstand des Kreistages wieder gibt. Da der Vorschlag nicht konkret genug ist, ist er ebenso nicht wirklich vollstreckbar. Es fehlt im Beschlussvorschlag eine Fristsetzung, bis wann der Kreistag einen Entscheidungsvorschlag erwartet. Dadurch soll eine Situation wie bei dem Kulturkonvent vermieden werden, der zwar schon eine Weile tagt, aber bislang noch keine Ergebnisse ausweisen konnte. Außerdem fehlt eine Aussage dazu, welche Bereiche untersucht werden sollen und welche öffentlich-rechtlichen Organisationsformen bei der Untersuchung in Betracht gezogen werden sollen. Zudem wird im Beschluss die Frage der Teilprivatisierung von Leistungen nicht angesprochen. Er stellte im Namen der Fraktion der SPD zur Konkretisierung folgenden Änderungsantrag:
(Alternativ-) Beschlussvorschlag:
a) Eigenbetrieb b) Eigengesellschaft oder c) Anstalt des öffentlichen Rechts unter allen rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten prüfen zu lassen und dem Kreistag nach Anhörung des Betriebsausschusses „Abfallentsorgung“, einen Entscheidungsvorschlag zu unterbreiten.
Klaus Czernitzki (DIE LINKE) bemerkte, dass der Fachausschuss sich einstimmig dafür ausgesprochen hatte, den vorliegenden Beschlussvorschlag in den Kreistag einzubringen. Die Befürchtung der Privatisierung von Herrn Hüttemann konnte er nicht nachvollziehen, da bereits unter Punkt 1 des Beschlussvorschlages festgelegt wird, dass die Abfallentsorgung in einem kommunalen Unternehmen organisiert werden soll.
Burkhard Kanngießer (SPD) erklärte, dass der Alternativvorschlag mit ihm abgestimmt ist. Er sieht ebenso den Bedarf den Beschlussvorschlag zu verbessern. Auch die Sachverhaltsdarstellung und Begründung der Vorlage ist zu knapp. Entgegen der nachfolgenden Vorlage zur marego fehlt dieser Vorlage auch die Historie der Abfallentsorgung. Auch Ausführungen zur Kündigung der PPK-Verträge (Pappe, Papier und Kartonage) mit REMONDIS sind der Vorlage nicht zu entnehmen. Dabei wird das Thema der Neuorganisation seit 2010 im Kreistag behandelt. Er bemängelte ebenso, dass die Vorlage nicht im Betriebsausschuss „Abfallentsorgung“ behandelt wurde. Herr Kanngießer zeigte auf, dass die Vorlage einige Schwächen aufweist. Laut Vorlage spricht die hohe Wirtschaftlichkeit durch steuerlich optimale Organisationsform für eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Die hohe Wirtschaftlichkeit des Handelns eines Unternehmens wird bestimmt durch das operative Ergebnis, d. h. das EBIT (engl. earnings before interest and taxes „Gewinn vor Zinsen und Steuern“) ist der Hinweis auf die Wirtschaftlichkeit. Daher sollte die Begründung anders formuliert und erklärt werden, wie der Nachweis der Wirtschaftlichkeit erbracht werden soll. Dieser ist seiner Meinung nach nur durch Ausschreibungen zu erbringen und nicht durch Gutachten, da es sich nach Einzelfällen, Bedingungen und Entsorgungsgebieten richtet. Der Vorschlag von Herrn Hüttemann ist sinnvoll und notwendig.
Herr Senkel führte aus, dass der vorgelegte Vorschlag der SPD zwar konkreter als der eigentliche Beschlussvorschlag ist, laut Punkt 1 des Alternativvorschlags soll festgestellt werden, dass die bestehenden Eigengesellschaften nicht zukunftsfähig sind. Er hinterfragte, auf welchen Fakten diese Aussage beruht. Seines Wissens nach sind die Gesellschaften bislang nicht in eine finanzielle Schieflage geraten, auch wenn sie ggf. nicht optimal aufgestellt sind. Den Punkt 1 des SPD-Vorschlages kann er daher nicht unterstützen.
Albrecht von Bodenhausen (CDU) erläuterte, dass das Gutachten im Betriebsausschuss „Abfallentsorgung“ behandelt wurde. Das Ergebnis der Beratung ist der vorliegende Beschlussvorschlag. Alternativ könnten die Punkte 4 und 5 vom Antrag von Herrn Hüttemann hinzugefügt werden, um die Vorlage zu konkretisieren und eine Frist zu setzen. Mit Beschluss der Vorlage soll die Verwaltung beauftragt werden, eine Analyse durchzuführen. Der Betriebsausschuss hat sich ausgiebig mit der Thematik beschäftigt und dem Ausschuss sollte so viel Vertrauen entgegengebracht werden, dass er die Vorschläge ausführlich betrachtet hat.
Herr Keindorff bestätigte, dass durch das Gutachten festgestellt wurde, dass die bestehende Organisationsform nicht optimal ist. Durch die nun zu fertigende Analyse muss geprüft werden, welche Organisationsform am optimalsten für den Landkreis ist, so dass der Landkreis auch die Genehmigung der Kommunalaufsicht erhalten kann. Er war ebenfalls der Ansicht, die Punkte 4 und 5 mit in den Beschlussvorschlag zu übernehmen.
Norbert-Heinrich Enkelmann (DIE LINKE) fasste zusammen, dass es teilweise Vorbehalte aber auch Fürsprecher gibt. Der Betriebsausschuss hatte sich positiv dazu geäußert, da die Optimierungspotenziale mit das Entscheidendste sind. Es sollte zunächst eine Analyse erfolgen und nicht schon im Vorfeld vieles zerredet werden. Zielstellung ist das Jahr 2017.
Herr Dr. Schwarz (FUWG) bestätigte den Alternativvorschlag der SPD und wies jedoch darauf hin, dass der Vorschlag von Herrn Hüttemann lediglich einen anderen Wortlaut gegenüber dem eigentlichen Beschlussvorschlag enthält. Er unterstützte, dass die Punkte 4 und 5 übernommen werden sollten und schlug vor, dass diese Punkte mit in den vorhandenen Beschlussvorschlag aufgenommen werden.
Marlis Schünemann (CDU) widersprach Herrn Hüttemann bezüglich der Arbeit des Kulturkonvents. Dieser ist mit der Organisationsuntersuchung der Abfallentsorgung nicht vergleichbar.
Herr Schonscheck erklärte, dass die schriftliche Ausführung von Herrn Hüttemann inhaltlich dem entspricht, was die Verwaltung vertritt. Es wurde ausführlich im Betriebsausschuss und mit den Fraktionsvorsitzenden beraten. Auch der vorgeschlagene Punkt 4 zur Ausschreibung von Leistungen an private Leistungserbringer ist lediglich mit einer anderen Formulierung in der Vorlage enthalten. Die empfohlene Zeitschiene wurde bereits besprochen. Herr Schonscheck hat keine Bedenken, die Änderungsvorschläge von Herrn Hüttemann mit aufzunehmen.
Herr Keindorff wiederholte den Antrag von Herrn Dr. Schwarz und bat um Aufnahme der Punkte 4 und 5 des Antrags von Herrn Hüttemann in den bestehenden Beschlussvorschlag.
Herr Hüttemann informierte, dass sich die SPD dem Vorschlag anschließt.
Der Beschlussvorschlag wurde um die Punkte
ergänzt und einstimmig zur Beschlussfassung an den Kreistag weitergeleitet.
Hans-Eike Weitz (SPD) verließ um 16:00 Uhr die Sitzung. Es waren somit 12 Kreisausschussmitglieder anwesend.
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