Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Kluge informierte über folgende Eckpunkte:
Das vorläufige Wahlergebnis wird online am Wahlabend auf der Homepage des Landkreises unter www.boerdekreis.de dargestellt. Zur Feststellung des amtlichen Endergebnisses der Wahl wird der Kreiswahlausschuss am 17.03.2016 um 16:30 Uhr in Haldensleben einberufen.
Die aktuelle Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung des Kabinettsbeschlusses vom September 2015 ist ab sofort auf der Homepage des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt verfügbar. In der Konzeption werden die Maßnahmen dargestellt, die bis 2020 in Planung sind.
Hierzu wurde ergänzend zur Beantwortung der Anfrage von Herrn Schmette in der Kreisausschusssitzung am 15.04.2015 zum Thema „Hochwasserschutz im Bereich Elbe – Ohre“ vom Fachdienst Natur und Umwelt ein Sachstandsbericht als Anlage zum TOP 5 im ALLRIS® eingefügt.
Derzeit gibt es für den Landkreis Börde noch keine Prognose für das Jahr 2016. 500 Plätze sind gegenwärtig verfügbar, 2.548 Plätze belegt. Von den 2.548 Personen sind 976 in den 5 Gemeinschaftsunterkünften, 501 in den 7 Notunterkünften, 10 im Frauenhaus sowie 245 Personen in den 32 Wohnungen und Wohngemeinschaften untergebracht.
Am 04.03.2016 erfolgt um 14:00 Uhr auf der Baustelle in der Bornschen Straße 2 in Haldensleben der symbolische Spatenstich für den Neubau der Kreisverwaltung.
Der Nachtragshaushalt für 2016 wird im Kreistag im Mai 2016 beraten. Der Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2016 sollte genehmigungsfähig sein. Die Hinweise des Landesverwaltungsamtes in der Verfügung zur Haushaltssatzung für 2016 werden aufgenommen. Der Nachtragshaushalt weist gegenüber dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 bei den Erträgen und Aufwendungen im Bereich Asyl ein höheres Defizit auf. Hintergrund ist die Diskrepanz der Refinanzierung im Nachtragshaushalt des Landes zu den tatsächlichen Aufwendungen. Die Personalaufwendungen für das Jahr 2016 belaufen sich bereits auf 700.000 EUR. Der Landkreis sowie die Städte und Gemeinden des Landkreises sind mit der Finanzierung im Bereich Asyl überfordert, wenn dies über die Kreisumlage geregelt werden sollte. Der Kreisumlagehebesatz soll dennoch nicht erhöht werden.
Franz-Ulrich Keindorff (FDP) wies darauf hin, dass er die von Herrn Kluge benannte Problematik zu den Asylzahlen bereits auf der Kreistagssitzung am 02.12.2015 angesprochen hatte. Es wurde verabredet, dass fraktionsübergreifend ein entsprechendes Schreiben an das zuständige Ministerium gesandt werden sollte. Im Nachhinein haben sich der Landkreis und der Städte- und Gemeindebund darüber verständigt, dass die Vereinbarung des Landkreises mit dem Land ausreichend sei. Nunmehr scheint es so, dass diese Vereinbarung nicht ausreichend ist. Er sprach seinen Unmut darüber aus, dass die Kreisumlage zur Deckung von Aufwendungen des übertragenden Wirkungskreises erhöht werden soll. Herr Keindorff beabsichtigt daher zur nächsten Kreistagssitzung erneut fraktionsübergreifend dazu aufzurufen, ein Schreiben an das Land aufzusetzen. Damit soll auch Druck auf die neue Landesregierung ausgeübt werden, sodass die Aufwendungen im Bereich Asyl refinanziert werden. Auch im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sah Herr Keindorff den Bund und das Land in der Verpflichtung zur Finanzierung der Aufwendungen.
Herr Kluge erklärte, dass das Land Sachsen-Anhalt einen Nachtragshaushalt für 2015 beschlossen hatte, der 8.600 EUR pro Asylbewerber ausweist. Die tatsächlichen Kosten in Höhe von 10.300 EUR pro Asylbewerber sind bekannt. Der Verfügung des Landesverwaltungsamtes ist zu entnehmen, dass der Landkreis bei ausgeglichenen Erträgen und Aufwendungen im Bereich Asyl gegen geltendes Recht verstößt, dennoch von einer Beanstandung des Haushaltes des Landkreises abgesehen wurde. Er korrigierte, dass die Kreisumlage nicht erhöht werden soll. Die Personalkosten sind zur Aufgabenerledigung notwendig, wodurch aber das Defizit von 2,6 Mio. EUR auf 3,2 Mio. EUR erhöht wird. Damit soll aufgezeigt werden, dass der Landkreis sowie die Städte und Gemeinden nicht in der Lage sind, dies zu finanzieren.
Frank Senkel (DIE GRÜNEN/PIRATEN) äußerte seine Bedenken zum geplanten Druckaufbau an das Land, in dem das Haushaltsdefizit erhöht wird. Er fragte, ob die Gefahr besteht, dass das Land den Landkreis zwingt, die Kreisumlage zu erhöhen.
Herr Kluge betonte, dass die Verwaltung des Landkreises den Nachtragshaushalt mit dem Defizit für genehmigungsfähig hält. Dies ist auch die Grundvoraussetzung. Es muss dennoch deutlich gemacht werden, dass die Kommunen die Kosten nicht mehr tragen können.
Zum Jahresende 2015 betrug das Defizit an nicht ausgeglichenen Aufwendungen im Bereich Asyl 3,1 Mio. EUR. Dr. Dieter Schwarz (FUWG) erkundigte sich, ob diese Summe mit in das Defizit für den Nachtragshaushalt aufgenommen wurde oder ob die 3,1 Mio. EUR noch verrechnet werden. Bei einem Treffen mit dem Finanzminister Jens Bullerjahn in der vergangenen Woche sprach Herr Dr. Schwarz ihn auf das Defizit von 3,1 Mio. EUR an und wer diese Summe ausgleichen soll, da die Kommunen ohnehin kaum noch Finanzspielraum haben. Herr Bullerjahn erklärte ihm, dass das Land Mehreinnahmen hat, wodurch das Defizit ausgeglichen werden soll. Da es derzeit noch keine Prognosen für das Jahr 2016 gibt, kann nach Meinung von Herrn Dr. Schwarz nicht gesagt werden, wie hoch die Wahrscheinlichkeit für ein weiteres Defizit im laufenden Haushaltsjahr ist.
Herr Kluge bestätigte, dass sich mit der Thematik beschäftigt werden muss. Derzeit kann von einer Übernahme der Aufwendungen für 2015 ausgegangen werden. Wie das neue Finanzausgleichsgesetz gestaltet werden soll und ob dadurch eine Handlungsfähigkeit hergestellt werden kann, ist noch ungewiss.
Frank Hüttemann (SPD) erklärte, dass auch im laufenden Haushaltsjahr mit einem Defizit zu rechnen ist. Aufgrund der Neuwahl des Landtages am 13.03.2016 ist davon auszugehen, dass in diesem Jahr kein neues Finanzausgleichsgesetz durch den Landtag beschlossen wird. Zudem sind bereits im Januar ca. 3000 Flüchtlinge nach Sachsen-Anhalt gekommen. Dies, auf das Jahr hochgerechnet, bedeutet wieder viele Zuweisungen und somit auch Kosten für den Landkreis. Auch muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erst einmal anfangen, die vielen bereits gestellten Anträge zu bescheiden. Zum einen gibt es dann die Personen, die abgelehnt werden und dann abgeschoben werden müssten. Zum anderen die Personen, die anerkannt werden und somit aus dem Asylbewerberleistungsgesetz fallen und nach dem Sozialgesetzbuch II finanziell getragen werden müssen. Diese Personen dürfen folglich nicht mehr in den Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, sondern ihnen ist Wohnraum durch den Landkreis zur Verfügung zu stellen. Die Kosten nach dem SGB II trägt der Landkreis. Den Landkreis werden daher noch weitere Kosten ereilen.
Herr Kluge ergänzte, dass die Haushaltsaufstellung für das Haushaltsjahr 2017 damit begonnen wird, dass produktbezogen alle Erträge und Aufwendungen erfasst werden. Ggf. wird Ende des Jahres der Haushalt für 2017 noch nicht behandelt. Dennoch besteht die Erwartung an die Landesregierung, dass Änderungen in der Finanzpolitik erfolgen. Die Handlungsfähigkeit des Landkreises soll weiterhin erhalten bleiben. |
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