Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Aufhebung der Punkte 2.1 und 2.2 der Richtlinie des Landkreises Börde zur Jugendförderung  

 
 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6.2
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Mo, 15.02.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50
Raum: - Sitzungsraum I -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
2016/51/0274 Aufhebung der Punkte 2.1 und 2.2 der Richtlinie des Landkreises Börde zur Jugendförderung
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Grummt FDL Jugend
Herzig Fachbereichskoordina- torin
Federführend:FD Jugend Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines

Herr Wendt erläutert die Beschlussvorlage und bringt zum Ausdruck, dass das FamBeFöG in der Jugendarbeit einen neuen rechtlichen Rahmen setzt. Somit sind weite Teile der Richtlinien nicht mehr rechtskonform,  insbesondere die beiden in der Beschlussvorlage angesprochenen Punkte 2.1 und 2.2, die sich auf die Personalkostenförderung beziehen.

Das FamBeFöG lehnt sich an das Bundesgesetz an, was im Allgemeinen eine Fachkraft beschreibt und diese unbestimmten Rechtsbegriffe sind dann in jedem Einzelfall durch die Verwaltung auszulegen.

 

Herr Dill findet keinen Hinweis, wie und unter welchen Kriterien die Verwaltung die Entscheidung der Fachkräfte treffen will. Herr Grummt erläutert dazu, dass im Moment dazu vom Landkreis Börde das Gesetz, alle Kommentare und ggf. Urteile für die Kriterien der Entscheidung der Fachkraft herangezogen werden. Perspektivisch wird sich das dann in der neu erarbeiteten Richtlinie widerspiegeln.

 

Die Verwaltung/Unterausschuss Jugendhilfeplanung werden gebeten, Hinweise zur Definition von Fachkraft auch in die Überarbeitung der Richtlinie einfließen zu lassen.

 

Die Verwaltung wird gebeten, zum Jahresende 2016 eine Übersicht zu erstellen, wie die Anträge des Jahres von der Verwaltung beschieden wurden.

 

Der Vorsitzende stellt die Beschlussvorlage zur Abstimmung. Sie wird mit einer Enthaltung mehrheitlich angenommen.