Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Grumt erörtert die Informationsvorlage. Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (und damit auch der Jugendhilfeausschuss) hat im Rahmen seiner Planungsverantwortung gem. § 80 DGB VIII kontinuierlich die Bedarfe an Leistungen der Jugendhilfe zu erfassen und die Planungen entsprechend fortzuschreiben. Im Jahr 2016 sind folgende drei Teilplanungen zu aktualisieren:
- Kindertagesbetreuung und –pflege - Kinder- und Jugendarbeit - Ehe-, Lebens-, Familien- und Erziehungsberatung.
Die Verwaltung schlägt dem Jugendhilfeausschuss vor, dem Unterausschuss Jugendhilfeplanung den Auftrag zu erteilen, sich der Planung des Teilbereiches Jugendarbeit §§ 11 – 14 SGB VIII sowie § 31 FamBeFöG anzunehmen.
Vorschläge zur Fortschreibung der Teilplanungen im Bereich der Kindertagesbetreuung und –pflege sowie Ehe-, Lebens-, Familien- und Erziehungsberatung sollen zunächst durch die Verwaltung erarbeitet werden.
Der Vorsitzende stellte den Vorschlag zur Abstimmung und dieser wird mit 1 Stimmenthaltung und 12 Ja-Stimmen angenommen. |
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