Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Der Landrat informierte über folgende Eckpunkte:
368 der noch freien Plätze stehen derzeit zur Verfügung. Die restlichen Plätze werden vorbereitet.
Die Zuweisungen vom Land Sachsen-Anhalt betrugen im Jahr 2015 10,3 Mio. EUR. Der Saldo nicht erstatteter Aufwendung beträgt bis zum 31.12.2015 3,1 Mio. EUR.
Zum 20.01.2016 besteht die jugendhilferechtliche Zuständigkeit des Landkreises für 41 Personen. Eine minderjährige Person ist in einer Pflegefamilie, 31 in Einrichtungen und 9 ein den Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Die Prognose zur Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Land Sachsen-Anhalt für das Jahr 2016 liegt bei 1.902 Personen. Davon entfallen auf den Landkreis Börde 160 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Der tatsächliche Bedarf wird vermutlich bei ca. 100 Plätzen liegen, da von einem höheren Durchschnittsalter als erwartet auszugehen ist und die Wahl des Aufenthaltsortes außerhalb des Landkreises liegen wird. Die Zuständigkeit des Landkreises für die Betreuung bleibt dennoch bestehen.
Am 24.06.2015 fand die erste Beratung der Arbeitsgruppe mit den Bürgermeistern der Einheits- und Verbandsgemeinden in Oschersleben statt. Eine Reihe von Themen und Möglichkeiten wurden diskutiert. Nach einem zwischenzeitlichen Stillstand wurde am 13.01.2016 die Arbeit der Arbeitsgruppe wieder aufgenommen. Die Koordinierung der Geschäftsstelle für den Breitbandausbau im Landkreis Börde wird ab dem 01.02.2016 von Herrn Holger Haupt übernommen. Sein Arbeitssitz wird im Landratsamt in Oschersleben im Bereich Kreisplanung sein. Die Fördermittel müssen bis zum 31.01.2016 beantragt werden.
Der Landkreis Börde ist der erste Landkreis in Sachsen-Anhalt mit einem rechtskräftigen Haushalt. Die Genehmigung wurde durch das Landesverwaltungsamt am 08.01.2016 erteilt.
Der symbolische Baubeginn mit dem ersten Spatenstich und der Eröffnung des Bauschilds wird am 04.03.2016 um 14:00 Uhr erfolgen. Zur Einbindung neuer Planer wurde durch die SALEG (Sachsen-Anhaltinische Landesentwicklungsgesellschaft mbH Magdeburg) ein europaweites Vergabeverfahren durchgeführt. Die Beauftragung erfolgte am 21.12.2015 für die Architektur an Kirchner und Przyborowski aus Magdeburg, für die Tragwerksplanung an das Ingenieurbüro A.R.T. aus Magdeburg und für die technische Ausrüstung an das Ingenieurbüro Hanusch aus Oschersleben in Zusammenarbeit mit der ITG aus Magdeburg. Von den Planern wird momentan die Ausführungsplanung erstellt. Am 20.01.2016 werden die Ausschreibungen zur Baustelleneinrichtung, zu erweiterten Rohbauarbeiten einschließlich Erdbau, zu den Aufzugsanlagen sowie dem Blitzschutz veröffentlicht. Derzeit werden auf dem Gelände die bauvorbereitenden Maßnahmen durchgeführt. Der Baubeginn mit Erdbauarbeiten und anschließenden Rohbauarbeiten ist für Mitte April 2016 geplant.
Durch das Kabinett wurden am 19.01.2016 die Prioritätenlisten für STARK III Projekte beschlossen. Durch die gute Vorbereitung sind vier Schulen, davon zwei des Landkreises, für die STARK III Förderung vorgesehen. Auf die Prioritätenliste für die Kindertageseinrichtungen wurden 7 der Gemeinden des Landkreises aufgenommen.
Holger Haupt stellte sich und seine Aufgabe beim Landkreis im Zuge des Breitbandausbaus vor. Seit 1992 ist er im Landesdienst. Ab 2008 wurde er beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt mit dem Breitband beauftragt. Die Zuständigkeit liegt mittlerweile bei der Staatskanzlei. Nun erfolgt die Abordnung zum Landkreis. Am 13.01.2016 wurde eine Arbeitsgruppe gegründet, in der die meisten Gemeinden des Landkreises vertreten sind. Derzeit werden die Förderanträge, die beim Bund bis zum 31.01.2016 eingereicht werden müssen, sowie die Planungsleistungen vorbereitet. Im dritten bis vierten Quartal 2016 soll die Konfession und anschließend der tatsächliche Ausbau erfolgen.
Thomas Kluge (Fachbereichsleiter 2) machte einige Ausführungen zur Haushaltsgenehmigung. Von einer Beanstandung des Beschlusses über die Haushaltssatzung für das Jahr 2016 wurde abgesehen. Der festgesetzte Gesamtbetrag für die vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurde genehmigt. Ebenso wurde der festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in vollem Umfang genehmigt. Die Genehmigung für die festgesetzten Umlagesätze der Kreisumlage auf jeweils 40,5 v. H. der Umlagegrundlage wurde erteilt. Den Fraktionsvorsitzenden wird eine Kopie der Genehmigung zur Verfügung gestellt. |
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