Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Franz-Ulrich Keindorff (FDP) nahm an, dass in dem Redebeitrag des Landrates unter TOP 5 die Pauschale in Höhe von 8.600 EUR, im Hinblick auf die finanzielle Situation der Flüchtlingsfrage, gemeint war.
Gudrun Tiedge (DIE LINKE) verließ die Sitzung um 17:13 Uhr. Es waren somit 39 Kreistagsmitglieder plus Landrat anwesend.
Allgemein sei bekannt, dass diese Summe zum Ausgleich der Kosten nicht ausreichen wird. Schätzungsweise werden derzeit 10.600 EUR pro Flüchtling benötigt. Durch die Einstellung von benötigtem Personal sind zusätzliche Kosten beim Landkreis entstanden. Um die Flüchtlinge, die ein Bleiberecht erhalten, gut integrieren zu können, werden wahrscheinlich weitere Arbeitskräfte benötigt. Unklar war für Herrn Keindorff, ob die Aufwendungen für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in der genannten Summe mit enthalten sind. All die vakanten Positionen wurden vom Städte- und Gemeindebund mit dem Landkreis besprochen. Es wurde verabredet, dass gemeinsam ein entsprechendes Schreiben an die Landesverwaltung gegeben werden sollte, dass die bereits absehbaren Fehlbedarfe zukünftig auf Landesebene Beachtung finden sollen. Er regte an, dass die Absprache zur Erstellung eines solchen Schreibens zeitnah umgesetzt werden sollte.
Silke Wolf (DIE LINKE) bat um Prüfung, ob in der Ortschaft Oebisfelde zweimal im Jahr für eine Woche eine Annahmestelle für Abfälle geöffnet werden kann. Die rund 7.000 Einwohner zahlen die gleichen Gebühren, wie alle Gebührenzahler im Landkreis, haben jedoch die weiteste Distanz zur nächsten Annahmestelle von ca. 40 km. Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Landrat Hans Walker begrüßte den Vorschlag von Herrn Keindorff und erklärte, dass der Landkreis bereits ein Schreiben an den Landkreistag mit ähnlichem Inhalt verfasst hatte. Dieses wird den Fraktionsvorsitzenden und dem Städte- und Gemeindebund zur Verfügung gestellt. Zum Thema unbegleitete minderjährige Flüchtlinge erläuterte Herr Walker, dass diese unter das Jugendhilfegesetz fallen und somit nicht in der Zuweisung des Landes berücksichtigt werden. Dies bedeutet für den Haushalt des Landkreises eine gesonderte Belastung. |
||||||||||||||||||||||||||||||||