Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Der Landrat informierte über folgende Eckpunkt:
Die weitere Akquise von Unterkünften ist nötig und wird mit Hilfe von Vereinen, Kirchen, ehrenamtlichen Helfern und Dritten realisiert. Wöchentlich werden dem Landkreis 129 Flüchtlinge zugewiesen.
Die Erstattungen vom Land Sachsen-Anhalt betragen bis zum 30.09.2015 6,2 Mio. EUR bei Aufwendungen des Landkreises in Höhe von 7,0 Mio. EUR ohne Personalaufwendungen bis zum 30.09.2015. Der Saldo nicht erstatteter Aufwendungen ergibt somit 1,5 Mio. EUR. Die Aufwendungen steigen nicht parallel zur Anzahl der Flüchtlinge, sondern progressiv. Das Defizit wird sich vermutlich bis zum Jahresende auf mehr als 3,0 Mio. EUR erhöhen.
Der Landkreis rechnet 2016 mit der Zuweisung von ca. 400 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Derzeit werden 22 ausländische Kinder und Jugendliche im Landkreis betreut. Es erfolgten Aufrufe zur Suche nach Pflegefamilien und Vormundschaften. Die Kosten zur Unterbringung und Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sind höher als die für die erwachsenen Asylsuchenden und Flüchtlinge.
Beim Landkreis Börde wurden zwei Veranstaltungen jeweils in Oschersleben am 05.12.2015 angemeldet. Zum einen plant „Die Rechte Harz“ eine Kundgebung und zum anderen der Deutsche Gewerkschaftsbund „Altmark-Börde-Harz“ ein Fest für Demokratie und Toleranz.
Die am 08.07.2015 durch den Kreistag beschlossenen Gesellschafterverträge der kreiseigenen Unternehmen wurden durch das Landesverwaltungsamt als Kommunalaufsichtsbehörde beanstandet. Diese hat eine andere Rechtsauffassung zum Beschlussverfahren der Gesellschaftervertreter. Gegen die Beanstandungsverfügung hat der Landkreis Widerspruch eingelegt, um die unterschiedlichen Auffassungen zu klären. Da für alle Gesellschaften rechtsgültige Gesellschaftsverträge bestehen und diese demzufolge auch handlungsfähig sind, hat der Landkreis dem Landesverwaltungsamt gegenüber erklärt, dass die Kreistagsbeschlüsse bis zur Entscheidung nicht umgesetzt werden. |
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