Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Mühlisch erläutert die Vorlage.
Der Zweck der Vereinbarung besteht vor allem in der materiellen Absicherung eines professionellen LEADER-Managements der Lokalen Aktionsgruppen. Außerdem soll der Landkreis übergreifend koordinierend wirken. Die sich aus der Trägerschaft ergebenden Aufgaben bzw. Rechte und Pflichten werden in der Vereinbarung geregelt. Der Landkreis übernimmt danach die geregelten Aufgaben.
Die Vorlage wird mehrheitlich dem Kreisausschuss empfohlen. |
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