Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Auszug - Haushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2016  

 
 
14. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 6.2 Beschluss:2015/20/0204
Gremium: Kreisausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 04.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:05
Raum: - Sitzungsräume -
Ort: Landkreis Börde, Verwaltungsgebäude, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
2015/20/0204 Haushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2016
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker FDLin Finanzen
Kluge Fachbereichsleiter 2
Federführend:FD Finanzen Bearbeiter/-in: Bäker, Ines

Herr Kluge berichtete, dass den Rahmen der Haushaltsplanung höhere Zuweisungen durch das FAG und mindere Gewerbesteuereinnahmen sowie die Unterbringung und Betreuung der Asylbewerber und Flüchtlinge bilden.

Es liegt kein ausgeglichener Ergebnisplan vor. Die Erträge wurden i. H. v. 213.795.600 Euro und die Aufwendungen i. H. v. 216.696.800 Euro festgesetzt. Es liegt somit ein Defizit i. H. v. 2,9 Mio. Euro vor. Die Deckung erfolgt über das Eigenkapital. Dies ist zwar zu Lasten des kommunalen Vermögens, es gibt aber keine andere Möglichkeit, da es sonst zur Erschwernis der Städte und Gemeinden gehen würde.

Dieser Haushalt ist eine Folge der Finanzpolitik gegenüber der kommunalen Ebene, die nicht ausfinanziert ist und Ergebnis der Konsolidierungspartnerschaft zwischen dem Landkreis und den Gemeinden und Städten. Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden wurde beachtet und diese ermöglicht es nicht mehr einen ausgeglichenen Ergebnisplan vorzuweisen.

Die Schwerpunkte der Entwicklung sind die Entwicklung bei den Erträgen und Aufwendungen in den Bereichen Asyl, Jugendhilfe, Kinderförderung, im Ansatz für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.

Für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge wurde ein neues Produkt geschaffen. Der Zuschuss beträgt 600.000 Euro. Es wird mit Aufwendungen i. H. v. 1,9 Mio. Euro und Erträgen i. H. v. 1,3 Mio. Euro gerechnet. Die Finanzierung ist nicht geklärt. Der Haushalt des Landes Sachsen-Anhalt hat keinen erhöhten Ansatz für diese Position.

Im Fachdienst Migration gibt es für den Bereich „Asyl“ zwei Produkte: Leistungen und Unterkunft, getrennt nach Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungen, so dass die Abrechnung gegenüber dem Land lückenlos geführt werden kann. Problematisch bei den Aufwendungen im Bereich „Asyl“ sind die Prognosen, die nur von kurzer Gültigkeit sind. Der Landkreis kann keine Aussagen über die Entwicklung der Zuwanderung, Familienzusammenführung, der Bleibeberechtigten oder dgl. treffen. Es ist mit Erträgen i. H. v. 24,4 Mio. Euro und Aufwendungen i. H. v. 26,9 Mio. Euro zu rechnen. Dies bedeutet einen kreislichen Zuschuss i. H. v. 2,5 Mio. Euro, da aus Sicht des Landesverwaltungsamtes eine ausgeglichene Planung rechtlich nicht untersetzt ist.

 

Die Entwicklung der Steuerkraft der Städte und Gemeinden führt zur Reduzierung der Kreisumlage. Bei einem Hebesatz von 41,3 Prozent, dies entspricht zwei Prozent mehr gegenüber dem letzten Hebesatz, reduzieren sich die Einnahmen von 62,7 Mio. Euro um 2,8 Mio. Euro auf 59,9 Mio. Euro. Die absolute Höhe der Kreisumlage kann aufgrund der finanziellen Lage in den Städten und Gemeinden so nicht bleiben. Das Defizit und die Mindereinnahmen durch die Kreisumlage ergeben 5,7 Mio. Euro. Die Städte und Gemeinden werden dadurch nicht belastet. Trotz dieser Größenordnungen ist der Haushalt genehmigungsfähig.

Das System der Kreisumlage beruht auf Hebesätzen, so dass ein Bezug direkt zu einer Gemeinde nicht möglich ist. So sinkt zwar die Kreisumlage im absoluten Wert, jedoch erhöht sich diese für viele Gemeinden durch die Mindereinnahmen von der Gemeinde Barleben.

Den Einbruch der Steuerkraft gleicht das Land mit fast 5 Mio. Euro an zusätzlichen Zuweisungen aus. Diese werden benötigt für die Jugendhilfe, Schülerbeförderung, Gastschulbeiträge, Asyl und zur Reduzierung der Kreisumlage. Die Zuschüsse für die Fachdienste Jugend und Schulen und Kultur steigen um 1,7 bzw. 1,4 Mio. Euro.

 

Der Vorbericht zum Haushaltsplan enthält eine neue Darstellung, indem nunmehr ausschließlich die tatsächlichen freiwilligen Aufgaben enthalten sind, d. h. ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben, wie die Regionale Planungsgemeinschaft, die Kreisvolkshochschule oder die Musikschulen. Die freiwilligen Aufgaben entsprechen nun 1,05 Prozent.

Die Aufwendungen für freiwillige Aufgaben wurden um 101.000 Euro erhöht. Davon sind 40.000 Euro für die Förderung von LEADER-Projektgruppen vorgesehen.

 

Herr Kluge berichtete, dass bei der Förderung des zweiten Arbeitsmarktes 60.000 Euro mehr veranschlagt wurden. Der Landkreis möchte eine höhere Umlage an die ABS „Drömling“ zahlen, um den arbeitsmarktpolitischen Schwerpunkt in Oschersleben zu entlasten und um für den Landkreis ein gesamtes Radwege-Programm zu erstellen.

 

Manfred Nörthen (DIE LINKE) berichtete, dass ursprünglich die Kommunale Sanierungsgesellschaft Bördekreis mbH (KSG) 30.000 Euro und die ABS „Drömling“ 50.000 Euro an Zuschuss erhielten. Die ABS „Drömling“ soll nun insgesamt eine Förderung i. H. v. 150.000 Euro erhalten. Dies ist aus seiner Sicht nicht nachvollziehbar, zumal der zweite Arbeitsmarkt im Bereich Oschersleben zurückgefahren wurde, da dort die Arbeitslosenquote gesunken ist. Er hinterfragte, wofür die 150.000 Euro sein sollen.

 

Danny Schonscheck (Leiter des Fachdienstes Wirtschaft) erklärte, dass die Landräte des Landkreises Börde und des Altmarkkreises Salzwedel bei einer Beratung festgelegt haben, dass jeder Landkreis der ABS „Drömling“ 100.000 Euro mehr zuweist. Hinzu kommt noch die Projektfinanzierung für die einzelnen Projekte.

 

Herr Kluge betonte, dass diese Thematik näher im Umwelt- und Wirtschaftsausschuss zur Haushaltsberatung behandelt wird.

 

Herrn Keindorff fehlte eine Begründung für die vereinbarte Erhöhung der Umlage durch die Landräte. Er bat ebenso um Darstellung der Projekte für die die finanziellen Mittel ausgegeben werden sollen.

 

Herr Kluge führte weiter aus, dass die Personalaufwendungen um 1,5 Mio. Euro auf 45,7 Mio. Euro gestiegen sind. Hintergrund sind die Tariferhöhungen und die Erhöhung der Umlage für den Kommunalen Versorgungsverband.

Die Stellenentwicklung enthält für 2015 788 und für 2016 799 Stellen. Dies entspricht einer Erhöhung von 11 echten Stellen, d. h. es mussten 19 neue Stellen geschaffen werden, es konnte jedoch 8 reduziert werden.

Die Verwaltung arbeitet bewusst mit dem Stellenplan. In den Bereichen, wo es möglich ist, werden Stellenbefristungen verwendet.

Das überarbeitete Stellenentwicklungskonzept wurde als Anlage zur Sitzung im ALLRIS® eingestellt. Er verwies auf die Seiten 5 und 6 des Konzeptes mit der geplanten Umsetzung der Reduzierung der 788 auf 718 Stellen. Bis 2025 werden 190 Eintritte in die Rente und Pension zu verzeichnen sein. Dies betrifft allein in der Kernverwaltung 125 Verwaltungsfachangestellte, Sozialarbeiter, Ingenieure und Techniker.

 

Schwerpunkte bei den Investitionen sind die Investitionsförderungen für den Eigenbetrieb „Straßenbau und –unterhaltung“ i. H. v. 800.000 Euro, der Kreishausneubau i. H. v. 3,5 Mio. Euro sowie STARK III Projekte. Hierzu wurden im ALLRIS® zwei Austauschblätter der Seiten 14 und 15 zur Vorlage eingestellt. Die erste Runde der Antragstellung für STARK III Mitteln ist am 06.11.2015, die zweite am 26.10.2016. Problemtisch war, dass es eine lange Zeit keine Förderrichtlinie gab. Der Umfang und der Inhalt der Antragsunterlagen sind sehr anspruchsvoll und die Frist betrug nach Darlegung der Förderrichtlinie vier Wochen. Mit der Investitionsbank wurden Rücksprachen zur ordnungsgemäßen Antragstellung gehalten. Schwierig ist, dass eine Förderung maximal bis 3 Mio. Euro (netto) möglich ist, d. h. die Deckung durch Eigenmittel ist nicht gestattet. Zudem können Sporthallen nur modernisiert werden, wenn die Schule bereits modernisiert ist.

Die Antragstellung zum 06.11.2015 erfolgt für:

  • Gemeinschaftsschule „Johannes Gutenberg“ in Wolmirstedt
  • Sporthalle des Börde-Gymnasiums in Wanzleben
  • Gemeinschaftsschule in Eilsleben
  • Sekundarschule „Werner Seelenbinder“ in Zielitz.

Die Ansätze in der Liste (S. 14 und 15 des Vorberichtes) mit 50.000 Euro beziehen sich auf die Planungskosten für die zweite Runde, diese sind nicht abschließend. Hier besteht noch Beratungs- und Handlungsbedarf.

 

Herr Kluge wies darauf hin, dass die Haushaltsplanung und -durchführung sparsam und wirtschaftlich bleibt. Die Aufwendungen im Fachdienst Migration und der Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sind nicht kalkulierbar und steuerbar. Das Vertragsmanagement und die Beschaffung in den Bereichen erfolgen rechtlich und wirtschaftlich.

Die Änderungen und Änderungsanträge, die sich aus den Beratungen in den Fachausschüssen ergeben, werden als Synopse zur besseren Übersicht dargestellt.

 

 

Norbert Heinrich Enkelmann (DIE LINKE) erkundigte sich in Bezug zu den geplanten Investitionen, wofür die Ausgabe von 50.000 Euro zum Konzept und Umbau des Hauses 3 des Verwaltungsgebäudes in der Triftstraße in Oschersleben ist.

 

Katrin Arnold (Leiterin des Fachdienstes Gebäudemanagement) erläuterte, dass im Rahmen des Kreishausneubaus in Haldensleben das Haupt- und Nebenstellenkonzept angepasst wurde. Neben den Mitarbeitern, die in das neue Verwaltungsgebäude in Haldensleben einziehen werden, werden Mitarbeiter in das Verwaltungsgebäude in Oschersleben umziehen. Hierzu sind entsprechende Vorbereitungen zu treffen. Ebenso ist der Keller als Archivfläche auszubauen.

 

Herr Nörthen bat um eine Übersicht der absoluten Zahlen der Kreisumlage für alle Gemeinden für die letzten 4 Jahre und für 2016.

 

Den Kreisausschussmitgliedern wurde zunächst eine Übersicht der Entwicklung der Kreisumlage von 2015 zu 2016 übergeben. Die Übersicht wurde als Anlage zur Vorlage im ALLRIS® eingefügt.

 

Anmerkung der Protokollantin:

Die Übersicht zur Entwicklung der Kreisumlage ab 2011 wurde im ALLRIS® als Anlage zur Vorlage Nr. 2015/20/0204 „Haushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2016“ und zur Sitzung des Kreisausschusses am 04.11.2015 eingestellt.

 

Herr Dr. Schwarz lobte zunächst die Verwaltung, dass sie bereits einen Haushaltsplanentwurf vorgelegt hat. Er merkte jedoch an, dass ihm der Haushaltsplan seiner Gemeinde und der der Verbandsgemeinde Flechtingen fehlte, um eine Wertung und Wichtung im Kontext zum Haushaltsplan des Landkreises vornehmen zu können.

 

Herr Kluge erläuterte, dass es kommunalrechtlich zulässig ist, dass der Kreistag den Haushalt beschließt, ohne dass Informationen zu den gemeindlichen Haushaltsplänen bekannt sind. Die Städte und Gemeinden werden dennoch im Vorfeld vom Landkreis informiert.

 

Herr Schwenke betonte die schwierige und knifflige Situation, sowohl Kreistagsmitglied als auch Gemeinderatsmitglied zu sein und jeweils einen Haushalt beschließen zu müssen. Die Kreisumlage der Gemeinde Hohe Börde soll erhöht werden, obwohl es dieser finanziell nicht gut geht. Jedoch ist auch der Haushalt des Landkreises notwendig, so dass er diesem dennoch zustimmen würde.

 

Herr Kluge verdeutlichte, dass die Kreisumlage um 2,8 Mio. Euro reduziert wird. Dadurch dass die Gemeinde Barleben 6 Mio. Euro an Kreisumlage zahlen kann, haben die anderen Städte und Gemeinden dies auszugleichen, so dass diese trotz geringerer Kreisumlage in der absoluten Summe, mehr zahlen müssen. Dies ist die Systematik aus dem FAG. Die Kreisumlage kann nicht gemeindebezogen betrachtet werden.

Der Haushalt des Landkreises Börde ist trotz des Defizits und der reduzierten Kreisumlage genehmigungsfähig. Der Nachtragshaushalt wird bereits vorbereitet.

 

Albrecht von Bodenhausen (CDU) erklärte, dass eine Erhöhung um 300.000 Euro, wie zum Beispiel in der Gemeinde Hohe Börde, für eine kleine Gemeinde viel Geld ist. Es ist unbestritten, dass alle Gemeinden in den letzten Jahren von der Gemeinde Barleben profitiert haben. Er erkundigte sich nach dem Stand der Arbeit des Kulturkonventes, der einen Zusammenschluss aller freiwilligen Aufgaben, wie die Musikschule, Kreisvolkshochschule und Museen, prüfen sollte.

 

Frau Herzig wies darauf hin, dass sowohl die Arbeit des Kulturkonvents als auch der Arbeitsgruppe „Evaluierung freiwillige Aufgaben“ nicht darauf abzielen, aufzuzeigen, an welchen Stellen Einsparungsmöglichkeiten bestehen.

Der Kulturkonvent hat den Auftrag eine strategische Ausrichtung zu erarbeiten, in dem zunächst eine Bestandsaufnahme gemacht wurde, sich anschließend über Ziele, Chancen und Risiken verständigt wurde und dann eine zukünftige Ausrichtung, was mit den Einrichtungen bei der Bevölkerung bewirkt werden soll, festgelegt wird.

Die Arbeitsgruppe „Evaluierung freiwillige Aufgaben“ überprüft, ob erkennbar ist, was bei den einzelnen Ausgaben der Haushaltsstellen bei den Zielgruppen der Bevölkerung bewirkt werden soll. Die Arbeitsgruppe wird zum nächsten Kreistag ihre Arbeit beendet haben und über die Ergebnisse auf der Kreistagssitzung berichten.

 

Frau Tiedge ergänzte, dass die Arbeitsgruppe „Museen/Archiv“ des Kulturkonvents sehr intensiv arbeitet. Sie äußerte Kritik, dass nur wenige Kreistagsmitglieder in der Arbeitsgruppe mitarbeiten.

Sie stimmte Herrn Schwenke zu, dass es schwierig ist, sowohl Kreistagsmitglied als auch Gemeinderatsmitglied zu sein und jeweils einen Haushalt beschließen zu müssen. Dennoch wird die Fraktion „DIE LINKE“ der Weiterleitung des Haushaltes zustimmen.

Problematisch sind die Regelungen des FAG. Die Bezugszahlen sind nicht aktuell, so dass neben Barleben auch beispielsweise die Stadt Wanzleben noch als reiche Gemeinde gilt, obwohl sie tatsächlich auch ein Defizit in Millionenhöhe im Haushalt hat. Der Ist-Zustand sollte beim FAG berücksichtigt werden.

 

Frank Senkel (DIE GRÜNEN/PIRATEN) äußerte Kritik an der Verwaltung, dass, obwohl der Landkreis noch Rücklagen besitzt, trotzdem die Kreisumlage für die meisten Städte und Gemeinden erhöht wird. Der Landkreis ist durch die Rücklagen in der Lage einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Diese Möglichkeit haben die meisten Städte und Gemeinden des Landkreises nicht. Sie können lediglich versuchen, die Einnahmen zu erhöhen, was jedoch unwahrscheinlich ist. Die Stadt Wolmirstedt ist seit zwei Jahren in der Konsolidierung und hat ihren Haushalt nur sehr erschwert durch die Kommunalaufsicht mit Auflagen genehmigt bekommen. Nun soll die Stadt Wolmirstedt noch mehr an Kreisumlage zahlen. Der Druck, der bei den Städten und Gemeinden entsteht, ist aus seiner Sicht wesentlich höher als auf Kreisebene.

 

Herr Kluge erklärte, dass durch die Systematik der Kreisumlage und der Ausführungen des FAG keine anderen Regelungen zur Kreisumlage möglich sind.

 

Marlis Schünemann (CDU) verwies auf das Solidaritätsprinzip im Zuge der Kreisumlage. Wenn eine Gemeinde nicht in der Lage ist zu zahlen, gleichen die anderen dies aus. Der Kreistag hat eine hohe Verantwortung, damit der Landkreis weiterhin handlungsfähig ist.

 

Herr Hüttemann zeigte auf, dass Landkreise grundsätzlich kein Steuerrecht haben. Die Kreisfinanzierung basiert auf den Erträgen von Verwaltungseinnahmen und Gebühren, sowie der Kreisumlage. Das Grundproblem ist die Struktur des FAG. Solang dieses nicht geändert wird, wird sich auch die Situation nicht verändern.

Es gibt keine Alternative, nur um die Gemeinden nicht zu belasten. Die Folge wäre, dass der Landkreis seinen Haushalt nicht genehmigt bekommen würde.

Durch die Beratung in den Fachausschüssen werden einige kleine Änderungen und Verschiebungen eingearbeitet, aber das grobe Gerüst des Entwurfs wird sich aus seiner Sicht nicht mehr ändern. Rücklagen sind für den Landkreis wichtig.

 

Herr Keindorff stimmte den Ausführungen von Herrn Hüttemann zu. Obwohl das FAG bereits zweimal geändert wurde, muss die Gemeinde Barleben trotzdem FAG-Mittel zahlen, da sie noch als reiche Kommune gilt. Dies kann auch noch andere Gemeinden treffen.

Ihm fehlte die Beratung und Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes zum Haushaltsplanentwurf.

Auch bat er, dass die Verwaltung einen Kompromissvorschlag zur Kreisumlage zwischen 39,3 und 41,3 Prozent erarbeitet.

Er war der Annahme, dass der Kulturkonvent die Aufgabe hatte, effektivere Strukturen vorzuschlagen. Er hoffe auf Vorschläge zur Einsparung von Organisationsstrukturen und Verbesserung von Arbeitsorganisationen, sonst wäre die Arbeit des Kulturkonvents unnütz gewesen.

Aus seiner Sicht sei es nicht akzeptabel, dass die Gemeinden das Defizit beim Thema „Asyl“ ausgleichen, weil das Land nicht zahlt, obwohl es eine übertragene Aufgabe des Landes ist. Das Land Sachsen-Anhalt hat die Aufwendungen in voller Höhe auszugleichen.

 

Herr Kluge informierte, dass Herr Martin Stichnoth als Kreisvorsitzender des Städte- und Gemeindebundes gewählt wurde. Die Beratung erfolgt nach seinem Urlaub.

Er betonte, dass es derzeit keine Gesetzesgrundlage gibt, die einen Ausgleich der Aufwendungen im Bereich Asyl in voller Höhe festlegt. Bislang gibt es nur Willensbekundungen.

 

Hans-Eike Weitz (SPD) erklärte, dass er sich enthalten wird. Er steht im Konflikt zwischen den Mandaten als Kreistagsmitglied, Gemeinderatsmitglied und Ortsbürgermeister. Er ist direkter Ansprechpartner für die Bürger, die sich über immer mehr Steuern und Gebühren bei ihm beschweren.

 

Frau Tiedge informierte zur Äußerung von Herrn Keindorff bzgl. des Kulturkonvents, dass geprüft wird, ob es effektivere Strukturen gibt. Sie bat darum, den abschließenden Bericht des Kulturkonvents abzuwarten.

 

Herr Dr. Schwarz bat um erneute Prüfung von Einsparungsmöglichkeiten seitens der Verwaltung. Bislang konnten immer Möglichkeiten gefunden werden.

 

Frau Schünemann berichtete, dass durch den Kulturkonvent sichtbar wird, was in den Einrichtungen geleistet wird. Viele Flüchtlinge werden hier integriert. Es sind keine großen Einsparungen durch die Prüfung des Kulturkonvents zu erwarten, vielmehr effektivere Arbeitsweisen und Strukturen.

 

Herr Dr. Schwarz verdeutlichte, dass die Vereine in den Gemeinden sich mittlerweile an den Betriebskosten beteiligen müssen. Auch werden die Hebesätze sowie die Elternbeiträge in den Gemeinden erhöht. Im gleichen Zuge werden im Landkreis die Aufwendungen für die freiwilligen Leistungen erhöht. Es müssen alle sparen. Daher sollte auch der Landkreis Einsparungsmöglichkeiten im freiwilligen Bereich prüfen.

 

Herr Kluge betonte, dass dem Landkreis die Lage der Gemeinden bewusst ist. Es ist wesentlich leichter, Leistungen hinzuzufügen als sie zu kürzen oder zu streichen. Den Status, den die Einrichtungen des Landkreises haben, sollte beibehalten werden und die Aufgaben sollten dabei so wirtschaftlich wie möglich erfüllt werden.

 

Herr Hüttemann empfahl die Verfahrensweise vom vergangen Jahr, d. h. den Entwurf in die Ausschüsse mit der Maßgabe zu verweisen, fachlich zusammen mit der Verwaltung zu prüfen, an welchen Stellen noch Einsparungsmöglichkeiten bestehen.

 

Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen und mit zwei Stimmenthaltungen zur Beratung an die Gremien des Kreistages weitergeleitet.