Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Kluge informierte über folgende Eckpunkt:
Es wird für 2016 mit 80 bis 100 minderjährigen Flüchtlingen, die dem Landkreis zugewiesen werden, gerechnet. Der Fachdienst Jugend hat Möglichkeiten zur Unterbringung geschaffen. Derzeit ist die Betreuung von ca. 50 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gesichert.
Die Antragstellung am 06.11.2015 bei der Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt wurde für folgende Objekte vorbereitet:
Die Ortsumgehung K 1162 von Meseberg wird voraussichtlich Anfang Dezember und die Ortsdurchfahrt K 1135 von Belsdorf wird am 10.12.2015 um 10:00 Uhr freigegeben.
Iris Herzig (Fachbereichskoordinatorin 3) ergänzte zum Thema „Asyl“, dass der Landkreis im November und Dezember jeweils 516 Personen aufzunehmen hat. Die aufzunehmende Personenzahl wird lediglich zwei Wochen im Voraus mitgeteilt. Den Landkreis erreichen jeden Montag etwa 130 Personen. Um die Aufgabenbewältigung sicherstellen zu können, wurde in der Verwaltung ein Unterstützungsstab eingerichtet, der sich mit der Suche von Unterbringungsmöglichkeiten befasst.
Gudrun Tiedge (DIE LINKE) informierte, dass das Aufnahmegesetz, welches auch die Finanzierung im Bereich Asyl regeln soll, nicht wie geplant im Innenausschuss des Landtages behandelt wurde. Das Gesetz müsste noch im Dezember in einer Sondersitzung beschlossen werden, damit an die Kommunen im Januar gezahlt werden kann.
Gabriele Brakebusch (CDU) kam stellvertretend für Martin Stichnoth um 15:14 Uhr zur Sitzung hinzu. Somit waren 13 Kreisausschussmitglieder anwesend.
Matthias Schwenke (CDU) kritisierte, dass das Missverhältnis zwischen Erträgen und Aufwendungen nicht so hingenommen werden kann. Er erkundigte sich, wann mit der Zuweisung vom Land zu rechnen ist und woran der Verzug liegt.
Herr Kluge erklärte, dass sich die Landkreise und kreisfreien Städte grundsätzlich eine Pauschale erwünscht hatten, um die Kosten für die Unterbringung und Betreuung der Asylsuchenden und Flüchtlinge refinanziert zu bekommen. Im ersten Schritt sollten 8.600 Euro pro Person und Jahr zur Verfügung gestellt werden. Die Entwicklung zeigte, dass nunmehr zur Deckung der tatsächlichen Kosten 10.600 Euro benötigt werden. Im noch zu beschließenden Aufnahmegesetz sind nur 8.600 Euro geplant. Der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt versicherte, dass die Landkreise und kreisfreien Städte nicht auf den Kosten sitzen bleiben sollen.
Auf Nachfrage von Franz-Ulrich Keindorff (FDP) bestätigte Herr Kluge, dass sich die Differenz zwischen den Aufwendungen und Erträgen auf die Pauschale i. H. v. 8.600 Euro bezieht. Herr Keindorff stellte folglich fest, dass die Differenz tatsächlich höher sein müsste, da eigentlich 10.600 Euro an Kosten pro Person und Jahr entstehen.
Herr Kluge wies darauf hin, dass es sich bei den Summen und der Differenz um eine aktuelle Spitzabrechnung handelt.
Frau Herzig fügte hinzu, dass der Landkreis bislang keine Pauschale erhalten hat, sondern lediglich Mittel durch den Finanzausgleich (FAG). Die Zahlung der Pauschale i. H. v. 8.600 Euro pro Person stehe noch aus.
Herr Kluge stellte fest, dass das FAG bereits geändert wurde und der Landkreis trotzdem keine zusätzliche Zahlung erhalten hat. Dies würde eine große Haushaltsbelastung bedeuten. Der Sachverhalt sollte daher nochmals geprüft werden.
Frank Hüttemann (SPD) betonte, dass der Nachtragshaushalt des Landes bereits beschlossen und veröffentlicht wurde. Dieser enthält jedoch keine Änderung zur Pauschale von 8.600 Euro auf 10.600 Euro. Bislang gäbe es nur Ankündigungen seitens des Bundes und des Landes, es fehlen aber die rechtlichen Regelungen. Das Finanzausgleichsgesetz wurde zwar in den Ausschüssen beraten, trotzdem noch nicht durch den Landtag beschlossen. Mit Glück sind sich alle Fraktionen in der letzten Landtagssitzung im Dezember einig, dass das Gesetz beschlossen werden kann und zu Beginn des Jahres in Kraft treten wird.
Frau Tiedge wies darauf hin, dass im Nachtragshaushalt des Landes 8.600 Euro als Pauschale veranschlagt wurden. Wie der angekündigt Ausgleich i. H. v. 10.600 Euro gezahlt werden soll, ist ihr nicht bekannt.
Herr Kluge zeigte auf, dass die Landkreise und kreisfreien Städte am Ende der Leiter sind. Die bundes- und landespolitischen Regelungen werden interessiert verfolgt. Was beim Landkreis ankommt ist das eine, was beim Bund und Land passiert das andere. Die Aufwendungen des Fachdienstes Migration und für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge werden so in den Produkten des Haushaltes dargestellt, dass durch den Landkreis eine Rechnungslegung erfolgen kann, sodass kostendeckend gearbeitet werden könnte. Dass der Landkreis den Ausgleich erhält, ist rechtlich nicht untersetzt, sondern lediglich eine Bekundung.
Herr Keindorff korrigierte, dass die Gemeinden und Städte am Ende der Leiter stehen. Zwar sind die Landkreise und kreisfreien Städte für die Ausführung zuständig, die Kommunen müssen dafür indirekt den finanziellen Ausgleich schaffen.
Herr Hüttemann erklärte, dass das Grundproblem darin besteht, dass bereits jetzt der Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2016 geplant wird, da viele Daten und Zahlen zur Planung des Haushaltes noch fehlen. Es ist keine Abschwächung zu erwarten, weil die Zahl der Flüchtlinge stetig steigt und die Asylverfahren nicht vorankommen. Nach seinen Informationen ist der frühestmögliche Termin zur Antragstellung für die untergebrachten Flüchtlinge im Juni 2016. Dann wurde noch nicht über den Antrag entschieden und es wurden auch noch keine Rechtsmittel eingelegt. Es muss sich daher auf langwierige Verfahren eingestellt werden.
Herr Kluge betonte, dass der Landkreis mit Hilfe der Städte und Gemeinden seiner Aufgabenerfüllung nachkommt. |
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