Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Herr Schmidtgen fragt nach dem weiteren Werdegang der Jugendhilfeplanung für den Bereich der Jugendarbeit.
Herr Grummt erläutert den weiteren Verfahrensweg und gibt zur Kenntnis, dass zum nächsten Jugendhilfeausschuss am 26.10.2015 ein Teilplan Jugendarbeit vorliegen wird. Dieser muss bis spätestens 31.10.2015 beim Ministerium für Arbeit und Soziales eingereicht werden. Basis für den Teilplan ist der heute gefasste Beschluss der Verteilung der Mittel für die Jugendarbeit nach 11 – 14 SGB VIII.
Herr Sacher stellte die Frage, ob und wie der Antrag auf Neubesetzung des Stellvertreters der Sportjugend für den Jugendhilfeausschusses eingereicht werden muss.
Herr Grummt erwidert, dass der Antrag gleich im Büro Kreistag eingereicht werden kann, da über eine Neu-/Umbesetzung der Kreistag zu befinden hat. |
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